danke mumde !!
klar , präzise SUPER information . ich war ja mit den 100 corona schon bei der ögusssa ( = degussa ) die ! haben mich ja erst aufmerksam gemacht - da stimmt etwas nicht mit dieser münze ( hatte 3 ) - aber um genau zu sagen wieviel goldwert und was ist echt innen müßte man sie zerlegen . sie ist aber so toll gemacht das ich das nicht übers herz brachte und sie wieder mitgenommen habe und jetzt überlege ich was tun .................... ?
grüße aius wien und danke nochmals
gerhard
ich habe eine FÄLSCHUNG !!
- wpmergel
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Hallo mumde,mumde hat geschrieben:Hallo Gerhard, ich kenne nur die deutschen Gesetze dazu. Wie das in Österreich geregelt ist, weiß ich nicht, aber es könnte ähnlich sein. In Deutschland ist es seit 1974 so: Das Nachmachen von Münzen und Medaillen aller Art, auch außer Kurs gesetzter Münzen und ausländischer Münzen, sowie das Anbieten oder Verkaufen solcher Stücke ist strafbar. Nicht strafbar ist der Besitz. Ausgenommen sind Nachahmungen, die als solche gekennzeichnet sind, z. B. durch eine Punze, die nicht entfernt werden kann. Ausgenommen sind auch Fälschungen, die vor 1850 gefälscht wurden (sonst könnte man nämlich keine Paduaner, keine Beckerschen Fälschungen usw. mehr sammeln).
Wer in Deutschland eine falsche Goldmünze aus der Zeit nach 1850 besitzt, kann sie also straflos behalten, oder er kann sie mit einer Punze "COPY" bestempeln und dann anbieten, oder er kann sie einem Goldkäufer verkaufen, bei dem er sicher ist, daß der sie der Degussa weiterreicht, die sie einschmilzt.
ich war bisher der Ansicht, daß die dt. Rechtssprechung sehr wohl zwischen "kursgültig" und "außer Kurs" unterscheidet. Oder wurden die Gesetze in der Folge der "Schmidtschen Nachprägungen" der dt. Kronen oder später derart verschärft? Ich habe mit der Juristerei wenig am Hut - würde aber gerne mal die entsprechenden Gesetzestexte nachlesen. Nur wo? Dabei habe ich bestimmt nicht den Hintergedanken eine Lücke zu finden versprochen!
Schöne Grüße nach Weil.
- Zwerg
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@wpmergel
Gehe einmal auf die Seite der Bundeswertpapierverwaltung
http://www.bwpv.de/
und suche nach "Münzgesetz".
Da gibt es das Gesetz als pdf-download (Finde leider keinen direkten Link)
Im Prinzip sind alle ebay-Angebote mit nachgemachten Goldmünzen des Kaiserreiches, die nicht gepunzt sind, nicht zulässig.
Wer gefälschte 20 US$ verkauft macht sich sogar strafbar, da diese immer noch kursgültig sind und er damit Falschgeld vertreibt.
Gehe einmal auf die Seite der Bundeswertpapierverwaltung
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und suche nach "Münzgesetz".
Da gibt es das Gesetz als pdf-download (Finde leider keinen direkten Link)
Im Prinzip sind alle ebay-Angebote mit nachgemachten Goldmünzen des Kaiserreiches, die nicht gepunzt sind, nicht zulässig.
Wer gefälschte 20 US$ verkauft macht sich sogar strafbar, da diese immer noch kursgültig sind und er damit Falschgeld vertreibt.
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
Ein Leben ohne Feste ist ein langer Weg ohne Gasthäuser (Demokrit)
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