2 Euro Luxemburg ?

Alles über Varianten, Fehlprägungen und Fälschungen
Senior
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Beitrag von Senior » Mo 01.11.04 18:25

Famole hat geschrieben:...die Herstellung von Falschgeld ist nicht Strafbar...
Bitte?

Die Herstellung von Falschgeld sowie das besitz von Produkten um Falschgeld her zu stellen sowie das akzeptieren und ausgeben von Falschgeld ist Strafbar.

Das akzeptieren und ausgeben von Falschgeld wenn man nicht weißt das es Falschgeld ist, ist aber nicht Strafbar. Und das besitzen von Falschgeld (auch wenn man weißt das es Falschgeld ist) ist auch nicht Strafbar.
MfG,

Nestor

Famole
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Beitrag von Famole » Mo 01.11.04 19:33

Hallo
Nein, dem ist nicht so !
Ich hatte letzte Woche bei einem Vortrag eines LKA Beamten :
Erst das in Umlaufbringen von Falschgeld ist strafbar !
Natürlich wird auch der Hersteller von Falschgeld bestraft, wenn eine deutliche Beabsichtigung des in Umlaufbringens nachgewiesen werden kann ! Und nur dann !

So ist jedenfalls die aktuelle Rechtslage , momentan sitzt ein 19 Jähriger in Haft, weil er 3 falsche 100er druckte, und in Uumlauf brachte, weil er die Scheine ausgegeben hat, und er sitzt nur deshalb, weil Er sie ausgegeben hat, und nicht, weil er Sie hergestellt hat.

Gruß, Famole

PS: der LKA Beamte bekommt täglich ungefähr ca 70 falsche €urobanknoten, und die Stücke werden immer besser.
beim 200er haben Sie welche, die alle Sichherheitsmerkmale aufgewiesen haben, allerdings alle mit der gleichen Seriennummer
Gruß, Famole
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Beitrag von Senior » Mo 01.11.04 20:42

Fremde Leute, die Deutscher...

In die Niederlande ist es allerdings wie ich oben gesagt habe. Wo bleiben die Europäische Wetten darüber?
MfG,

Nestor

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Beitrag von Famole » Di 02.11.04 05:39

Hallo Senior
Kannst es mir gerne Glauben, auch Ich ( Wir ) auf dem Vortrag haben extra nochmals nachgefragt, den wir konnten es selber nicht Glauben. Die mindeststrafe beträgt übrigens Jahre

Gruß, Famole
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Beitrag von Gandalf der Graue » Mi 03.11.04 03:21

Bin wieder im Lande und möchte folgendes loswerden:
Bei erkanntem Falschgeld ist man gesetzlich zur Anhaltung und Weiterleitung an die Polizei verpflichtet.
Neu ist, daß ein Verstoß gegen die Anhaltepflicht mit einer Strafe bis zu
100.000,00 Euro geahndet werden kann.
Man macht sich sogar strafbar, wenn man erhaltenes Geld als Falschgeld erkennt und es dem "Blütenspender" wieder zurückgibt.
Lt. Aussage der Falschgeldstelle der Bundesbank: Sie könnten das Stück als Sammelobjekt behalten, was als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, es muß auf jeden Fall ausgeschlossen werden, daß die Falschmünze feilgehalten oder in den Zahlungsverkehr gebracht wird, da dies mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
§ 35 ff. und § 36 Abs.4 Bundesbankgesetz

Freundliche Grüße
Gandalf der Graue

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Beitrag von Senior » Mi 03.11.04 03:53

Also in ein Münzrähmchen machen und es ist ok. Verstehe ich das gut? Und in das Rähmchen kannst du es dann einfach an ein Sammler schicken. Oder du sagst das du glaubst dass es ein FP ist und niemand kann davon etwas sagen (solange sie diese Beitragen von dich nicht finden...).
MfG,

Nestor

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