Hallo Nomeis!
Im Link findest Du die AGB der Deutsche Post/DHL
Quelle:
https://www.dhl.de/de/privatkunden/information/agb.html
Wichtig, der Absender, im Fall der Annahme Verweigerung, bzw. einer Beschädigung. Du kannst zum Paketaufkleber separat einen zweiten Aufkleber mit Empfänger und Absender aufbringen, bitte nicht mit Faserstift beschriften, macht selbst den Test und geht mit der Beschriftung in den Regen!
Zum Thema Füllmaterial, bzw. Druckfeste Verpackung, diese Pakete werden in Rollbehältern 180 cm hoch gestapelt, Pakete werden draufgeschoben, so das ein Paketaufkleber abgerissen werden kann, laut AGB muß ein Paket eine Belastung von 60 kg standhalten, bzw. so verpackt sein, das ein Sturz aus 60 cm Höhe, den Inhalt unbeschadet übersteht.
Zur Not in den Filialen nachfragen, ist das Personal gut geschult, bekommt ihr alle Informationen an die Hand für einen sicheren Transport.
P.S. Einen echten Beamten in einer Filiale anzutreffen, ist heute mehr als selten, zumeist betretet Ihr Servicepartner Filialen, die die Paketannahme als Zubrot betreiben, z.B. Zeitschriften, Lotto Läden.
Die Verteilung der Pakete erfolgt in der heutigen Zeit über Rollbänder, Rutschen, Scanner Anlagen, daher kann es zur Blockade der Bänder führen, wenn zu viel Klebeband, mindert die Rutschfähigkeit verwendet wird. Der Aufpreis als Sperrgut ist berechtigt, da Sperrgut von Hand, mit bedeutend mehr Personal bearbeitet wird.