KarlAntonMartini hat geschrieben: ↑Fr 03.05.24 16:17
Ich bestelle öfter aus Nicht-EU Ländern über ebay. Die Verkäufer schlagen Umsatzsteuer auf und geben dazu die IOSS-Nummer auf der Sendung an. Da dachte ich sei die Einfuhrumsatzsteuer abgegolten. Nur kommt etwa drei Viertel der Sendungen mit der Erhebung von Einfuhrabgaben durch den Zoll an und die Deutsche Post erhebt noch mal 6 € Gebühren für das Inkasso. Ist das korrekt? Grüße KarlAntonMartini
Moin,
nein, eine doppelte Belastung ist natürlich nicht korrekt.
Du bekommst, wenn du die Abgaben bei der Post/ DHL entrichtest, einen Zahlungsbeleg.
Scanne diesen, fotografiere die Sendung mit Sendungsnummer und am besten noch dazu den Inhalt.
Damit wendest du dich an ebay.
Suche direkt in der Hilfe nach: "Anfordern einer Umsatzsteuer-Rückerstattung"
"Um eine Umsatzsteuer-Rückerstattung für eine abgeschlossene Bestellung anzufordern, loggen Sie sich bitte ein und laden Sie einen Nachweis für die Überzahlung hoch." In diesem Fliesstext ist ein Link versteckt - darauf klicken!
Das ist leider ziemlich versteckt.
Dort lädst du deinen Zahlungsnachweis hoch und schreibst einen Zweizeiler á la "Hallo, ich bitte um Rückzahlung der doppelt gezahlten Einfuhrumsatzsteuer zu ebay-Kauf Nr 12345666. Anbei die Belege.".
Dann erhälst du zumindest den an ebay entrichteten Betrag für die Umsatzsteuer zurück.
Die 6 Euro Zwangsabgaben an die Post musst du leider immer entrichten. Das ist quasi für die "Serviceübernahme" fürs Eintreiben der Einfuhrumsatzsteuer an den Zoll...
Das Einziehen der Umsatzsteuer erfolgt automatisch durch ebay. Viele Verkäufer versenden wegen diesem IOSS System gar nicht mehr in die EU... ist mittlerweile schwierig geworden, irgendwo noch günstige Token aus dem Ausland zu bekommen...
Gruß
cc