Nazi-Münzen: Sammler in den Justiz-Mühlen
Verfasst: So 26.02.06 20:55
Nazi-Münzen: Sammler in den Justiz-Mühlen
Es ist ein harmloses Hobby, das Rentner Gerhard A. pflegt: Er sammelt Münzen. Der 65-jährige Schwabinger war sichtlich irritiert, dass er deswegen am Dienstag auf der Anklagebank saß. Denn: Der gelernte Dreher hatte in der Internet-Auktion "Ebay" drei Münzen aus den 1930er Jahren zum Verkauf angeboten, auf deren Rückseite das Hakenkreuz prangte. Das Nazi-Symbol wird juristisch als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gewertet - und A. hatte es verwendet, öffentlich gemacht. "Das war ein grausames Regime, eine solche unglückselige Zeit", sagte A. "Ich verherrliche da doch nix, wenn ich nur Münzen verkaufen möchte."
Völlig seiner Ansicht war der Amtsrichter - und zwar von Anfang an. Denn: Eine Münze sei schlechterdings unverkäuflich, wenn sie nicht gezeigt würde, das sei jedem Kenner der Materie vollkommen klar. Viel lieber hätte der Richter, selbst passionierter Münzensammler, das Verfahren gar nicht eröffnet, doch er sei damit beim Landgericht auf Widerstand gestoßen. Es täte ihm leid, dass A. "in die Mühlen der Justiz geraten" sei. Er werde den Angeklagten freisprechen, auch wenn mit einer Berufung des Staatsanwalts zu rechnen sei. "Ich werde nicht umfallen", sagte er.
Weil sich der Freispruch so deutlich abzeichnete, fasste sich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer dann auch kurz. Er erklärte, dass es nicht um die Gesinnung A.s ging, sondern allein um die Verbreitung des Nazi-Symbols. Der Gebrauch dürfe nicht selbstverständlich werden, er dürfe nicht "ins Tagesbild eindringen". Zumal es sich nicht um ein beliebiges Schaufenster, sondern das weltweite Netz gehandelt habe. Er forderte eine Strafe von 875 Euro für den Rentner.
Es kam wie erwartet: Der Richter sprach A. frei, wobei er in seinem Plädoyer betonte, dass er die Sache mit den Hakenkreuzen im allgemeinen überhaupt nicht leicht nehme; nur in diesem Einzelfall komme sie ihm "lächerlich" vor. "In wie vielen Filmen kommen minutenlang Hakenkreuze vor, und da sagt man Kunst dazu", erklärte er. "Aber bei Münzen soll es plötzlich eine Straftat sein."
Quelle: http://www.marktplatz-oberbayern.de/reg ... 100ea8e994
Ernstfall oder Provinzposse - wenn das Schule macht müsste die Justiz noch einige Richter einstellen
und bei USA-Ebay wär man mit dem Aussortieren der Symbole und Verurteilung der Ebay-Anbieter gar nicht mehr in der Lage zu reagieren . . . .
muss oder soll man so mit seiner Vergangenheit und Geschichte umgehen ?
Es ist ein harmloses Hobby, das Rentner Gerhard A. pflegt: Er sammelt Münzen. Der 65-jährige Schwabinger war sichtlich irritiert, dass er deswegen am Dienstag auf der Anklagebank saß. Denn: Der gelernte Dreher hatte in der Internet-Auktion "Ebay" drei Münzen aus den 1930er Jahren zum Verkauf angeboten, auf deren Rückseite das Hakenkreuz prangte. Das Nazi-Symbol wird juristisch als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gewertet - und A. hatte es verwendet, öffentlich gemacht. "Das war ein grausames Regime, eine solche unglückselige Zeit", sagte A. "Ich verherrliche da doch nix, wenn ich nur Münzen verkaufen möchte."
Völlig seiner Ansicht war der Amtsrichter - und zwar von Anfang an. Denn: Eine Münze sei schlechterdings unverkäuflich, wenn sie nicht gezeigt würde, das sei jedem Kenner der Materie vollkommen klar. Viel lieber hätte der Richter, selbst passionierter Münzensammler, das Verfahren gar nicht eröffnet, doch er sei damit beim Landgericht auf Widerstand gestoßen. Es täte ihm leid, dass A. "in die Mühlen der Justiz geraten" sei. Er werde den Angeklagten freisprechen, auch wenn mit einer Berufung des Staatsanwalts zu rechnen sei. "Ich werde nicht umfallen", sagte er.
Weil sich der Freispruch so deutlich abzeichnete, fasste sich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer dann auch kurz. Er erklärte, dass es nicht um die Gesinnung A.s ging, sondern allein um die Verbreitung des Nazi-Symbols. Der Gebrauch dürfe nicht selbstverständlich werden, er dürfe nicht "ins Tagesbild eindringen". Zumal es sich nicht um ein beliebiges Schaufenster, sondern das weltweite Netz gehandelt habe. Er forderte eine Strafe von 875 Euro für den Rentner.
Es kam wie erwartet: Der Richter sprach A. frei, wobei er in seinem Plädoyer betonte, dass er die Sache mit den Hakenkreuzen im allgemeinen überhaupt nicht leicht nehme; nur in diesem Einzelfall komme sie ihm "lächerlich" vor. "In wie vielen Filmen kommen minutenlang Hakenkreuze vor, und da sagt man Kunst dazu", erklärte er. "Aber bei Münzen soll es plötzlich eine Straftat sein."
Quelle: http://www.marktplatz-oberbayern.de/reg ... 100ea8e994
Ernstfall oder Provinzposse - wenn das Schule macht müsste die Justiz noch einige Richter einstellen
und bei USA-Ebay wär man mit dem Aussortieren der Symbole und Verurteilung der Ebay-Anbieter gar nicht mehr in der Lage zu reagieren . . . .
muss oder soll man so mit seiner Vergangenheit und Geschichte umgehen ?