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Goldmünze * Maria - Theresia * + RAR + wie Niob ++

Verfasst: Fr 05.05.06 13:18
von tournois
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... %26fvi%3D1

Trotz Nachfragen wegen dem Goldgehalt und Hinweisen, daß es sich in keiner Weise um eine Goldmünze handelt, sondern lediglich um eine vergoldete Münze, hat dieser Verkäufer, wenn man ihn überhaupt so bezeichnen darf, nicht reagiert!
Es gibt hierfür zwei mögliche Gründe!

1. Der Verkäufer hat bisher seine eMails nicht abgerufen.

2. Der Verkäufer nimmt bewußt die Irreführung und Täuschung von Ahnungslosen in Kauf um einen satten Reibach einfahren zu können.

Ich tendiere zu Letzterem, da alleine schon die Beschreibung, in der er von GOLD und WERTSTEIGERUNG spricht, die größte Frechheit darstellt!!


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Rarität - Rarität - Rarität - Rarität - Rarität - Rarität - Rarität - Rarität - Rarität - Rarität -

Sammlungsauflösung


Goldmünze


Maria – Theresia


Ich biete heute und hier eine Goldmünze zum verkauf an.


Die Vorderseite zeigt Maria – Theresia mit der Aufschrift BURG COTYR 1780

Und die Rückseite zeigt das Wappen mit R.IMP.HU.BO.REG.



Diese Münze ist im Handel nicht mehr erhältlich und darf bei keinem Münzsammler fehlen.



Leider kann ich nicht mehr zu dieser Münze nennen, da ich mich mit diesem Gebiet nicht auskenne.
Anmerkung: SCHON KLAR! :roll:


Durch den ansteigenden Goldpreis wird schon heute eine Wertsteigerung auf diese Münze zu erwarten sein.
Anmerkung: AHAAA! :mrgreen:



Jeder Münzsammler der sich für die Münze interessiert, weiss um welche Münze es sich hierbei handelt.
Anmerkung: Da ist sie ja, die Hintertür... 8)


Achtung:


Hoher Beschaffungswert


Ebay – gebühren werden von mir übernommen. Die Versandkosten ( incl. Porto und Verpackung ) übernimmt der Käufer.


Hinweis für Spaßbieter:

Wer als Spaßbieter diese Münze ersteigert ist verpflichtet diese auch zu erwerben. Bei Nichtabnahme droht laut Gesetzgeber eine Vertragsstrafe.
Anmerkung: Und was sieht der Gesetzgeber bei Betrug vor?? :twisted:



Wichtiger Hinweis!

Das neue Gewährleistungsrecht zwingt mich dazu, Ihnen folgende Angaben zumachen: Als Privatperson schließe ich sämtliche Garantie und Gewährleistung - Rückgaberechte auf alle angebotenen Waren aus! Alle Angebote sind privat und nicht gewerblich. Sie erwerben die Ware im Rahmen einer Internetauktion. Sie haben deshalb kein Widerspruch - Rückgaberecht für die ersteigerte Ware! (BGB§312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften) Bieten Sie nicht, wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind. Bei Abgabe Ihres Gebotes stimmen Sie meinen Bedingungen zu!
Anmerkung: Aha! Die zweite Hintertür! 8)



Viel Erfolg beim bieten auf diese Goldmünze!!!

Verfasst: Fr 05.05.06 14:36
von ossenbruegger
... und die Namen der Bieter werden mal wieder verschwiegen. Das paßt doch gut zu den obigen Anmerkungen / "AGB"

Verfasst: Fr 05.05.06 21:06
von Henrik
Hoher Beschaffungswert....naja ganz unrecht hat er nicht, zu hoch/teuer in der Anschaffung :)

Verfasst: Fr 05.05.06 22:03
von Marc
Einen vergoldeten Maria-Theresiathaler als Goldmünze anzupreisen, ist in meinen Augen Betrugsversuch. Der Begriff Goldmünze muss natürlich nicht 999 Gold bedeuten, jedoch muss die Münze nach meinem Begriffsverständnis zumindest aus einer Goldlegierung bestehen.

Also eigentlich ein Fall für Anzeige bei Ebay oder Standsanwaltschaft. Aber leider ist das ja bei diesen Privatauktionsanbietern so Usus geworden, das kaum einer sich noch drum kümmert.

Verfasst: So 07.05.06 10:20
von Obelix
Ich denke solche Auktionen werden immer wieder auftauchen, da es immer einen Dummen gibt, der nach dem Motto handelt: Ich bin doch schlau ich kaufe schnell unter Goldpreis ein und verkaufe es dann beim nächsten Pfandleiher.