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Münzexperte werden für 19 €
Verfasst: Fr 20.06.03 23:42
von mfr
Verfasst: Sa 21.06.03 08:30
von NUMI
der Inhalt und Ablauf wären doch mal interessant.
(Aber wahrscheinlich so ähnlich wie diese Hausfrauenheilpraktikervierzehntagewochenendkurseausbildungen mit Zertifikat)
Verfasst: Sa 21.06.03 13:44
von smd
Hallo Numi,
nur mal zur Info. Es gibt keine Hausfrauenheilpraktikervierzehntagewochenendausbildungen mit Zertifikat.
Für den Beruf des Heilpraktikers muss man ein 3- jähriges auf schulmedizinischer Basis ablaufendes Studium und eine schriftliche wie auch mündliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt ablegen. Nur mal als Beispiel, ein Heilpraktiker muss alleine 52 Infektionskrankheiten beherrschen, alle Erkrankungen diagnostizieren können, sämtliche Untersuchungsmethoden beherrschen und dann noch Gesetzeskunde, Hygiene usw. auswendig nach Paragraphen lernen, die aus dicken Wälzern bestehen. Ich weiss, wovon ich rede, denn ich habe das alles durchgezogen.
Gruss
smd
Re: Münzexperte werden für 19 €
Verfasst: Sa 21.06.03 15:04
von Obelix
Ich denke so etwas kann man sehr schön mit CorelDraw erstellen.
Grundwissen heißt wahrscheinlich, das man einen Euro von einem Knopf unterscheiden können muß.

Verfasst: Sa 21.06.03 17:12
von amigobutzi
hallo, liebe Freunde,
in seinem Auktions-Text schreibt er:
Bei angemessenen Nachweis über entsprechenes fachwissen bzw. Berufserfahrung behalten wir uns vor, Sie
direkt, ohne Schulung zu zertifizieren!!!
und danach:
Als Zertifikat erhalten Sie eine exklusive und repräsentative Urkunde.
Ideal auch als Geschenk für Freunde, Verwandte und allen Bekannten.
Da kann man doch nur lachen. Wer darauf reinfällt, verdient es nicht besser.
Gruss, amigobutzi
Verfasst: Sa 21.06.03 20:49
von NUMI
smd hat geschrieben:Hallo Numi, ..... Ich weiss, wovon ich rede, denn ich habe das alles durchgezogen.
Na da habe ich wohl mal wieder als Mitglied der anderen Zunft das klassische Fettnäpfchen erwischt. Immer diese Klassenkämpfe
Leider darf ich beobachten, wie derzeit eine Freundin hier versucht Heilpraktikerin zu werden. Gräusliche Zustände - kann aber natürlich auch an der Schule und den hiesigen Lehrern liegen.
Verfasst: So 22.06.03 13:32
von Denissin
Hm, wie ist dann das hier zu verstehen:
Mindestanforderung:
mindestens 21 Jahre, abgeschlossene Ausbildung im Fachbetrieb
( Personen ohne v.g. Mindestanforderungen, können an dieser Auktion leider nicht teilnehmen )
Verfasst: So 22.06.03 20:00
von AgentJay
@Denissin
na das ist doch ein klarer Fall!!
wenn man noch nicht 21 ist kann man einfach noch nicht genug erfahrung über münzen gesammelt haben!!! wenn man aber dann 21 ist man reif genug diese Erfahrung um 19€ zu kaufen!!
Was ein Fachbetreib ist weiss ich nicht!(ist das etwas, dass es nur in Deutschland gibt???)
LG Agent 0X Jay
Verfasst: Mo 23.06.03 19:13
von Denissin
@ AgentJay
Es gibt in Deutschland noch immer das Gesetz, dass man für bestimmte handwerkliche Berufe einen Meisterbrief benötigt um diesen selbstständig ausüben zu dürfen. Vielleicht ist so etwas damit gemeint.
Vielleicht meint er aber auch den Beruf des Münzpräger (oder ähnlich).
KEINE ANHNUNG, es findet sich hier aber immer ein Experte, so war es bis jetzt zumindest ...

Verfasst: Sa 28.06.03 22:59
von mfr
Verfasst: Sa 28.06.03 23:33
von mumde
Solch ein Zertifikat ist nur ein Stück Papier mit einem Stempel drauf. Es ist genauso viel oder wenig wert wie eine Urkunde, die ich mir selber schreibe.
Es gibt in Deutschland Sachverständige für Münzen, die z. B. vor Gericht in Erbauseinandersetzungen usw. herangezogen werden, aber die sind von einer Industrie- und Handelskammer ausgewählt, vereidigt usw., sie sind nicht von irgend einem Privatmann gegen Zahlung einer bestimmten Summe ernannt.
Verfasst: So 29.06.03 11:33
von Obelix
@mumde
Welche Vorraussetzungen muß ein Sachverständiger denn mitbringen um von Industrie- und Handelskammer anerkannt zu werden?
Verfasst: Mo 30.06.03 19:54
von mumde
Hallo Obelix, die Regeln für die Ernennung von "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" sind ziemlich allgemein gehalten, da nach ihnen auch Sachverständige für Malerei, Skulpturen, Keramik, Porzellan, Musikinstrumente usw. berufen werden. Allgemein gilt, daß sie eine bestimmte Vorbildung, allgemeine Kenntnisse und besondere fachliche Kenntnisse nachweisen müssen, d. h. mindestens eine zehnjährige ununterbrochene sachgebietsbezogene Berufspraxis haben müssen sowie Kenntnisse der Kunst- und Kulturgeschichte, der Struktur des Handels und des Marktes ihres Gebietes, der Methoden und Kategorien der Bewertung, der Vorschriften über das fachbezogene Ein-, Ausfuhr- und Zollwesen, des Rechts und der einschlägigen Fachliteratur und der Sammlungen und Museen. Dazu werden noch besondere Fachkenntnisse verlangt. Ich habe hier frei zitiert aus einem Buch von Prof. Pickert (Jurist) über den Antiquitätenhandel.
Verfasst: Mo 30.06.03 21:30
von Obelix
@mumde
Herzlichen Dank für die Information!