Eine Münze zwei mal

Interessante Auktionen zum Thema Münzen gesichtet?
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platinrubel
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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von platinrubel » Mo 29.10.12 08:59

Ich habe das System ja in meinem oberen Beitrag ja schon erläutert.
Die bestätigungsmail von der Plattform ist das eine, meist steht aber noch drin, dass eine gesonderte mail vom haus kommt.
es ist halt wie ein auftrag zu betrachten der erst bearbeitet wird. nach erfolgter bearbeitung kommt der kaufvertrag zustande oder eben nicht.
ist die münze verkauft, wird das angebot durch den channelmanager oder den händler selbst entfernt.

ich hatte auch einen fall, da hab ich bei ma-shops spezialliteratur bestellt. bekam am gleichen tage erst die auftragsbestätigung von ma-shops das der auftrag weitergeleitet wird und etwas später die mail vom händler, dass der artikel leider ausverkauft ist. klar: ist ärgerlich aber ich bin dem händler nicht böse. warum sollte ich ihn deswegen jetzt meiden? ich wurde nicht betrogen und nicht in die irre geführt.
und fehler kommen immer einmal vor.

leider sind aber viele zeitgenossen heute der meinung, dass sie immer recht haben und recht bekommen müssen, und wittern sofort BETRUG wenn einmal etwas nicht in ihre vorstellungswelt passt oder abweicht.
das ist leider das ergebnis unserer heutigen, technikgesteuerten informations und wissensgesellschaft.
und das sage ich mit 33 Jahren.
da ich aber in der hotelbranche tätig bin, kann ich sagen dass ich weiss, wovon ich spreche.
die devise "gast/kunde ist könig", sollte eigentlich noch gültigkeit haben, manchmal würde man den "König" allerdings gerne zum Schafott führen, so wie er sich benimmt und verhält.

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klunch
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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von klunch » Do 01.11.12 11:46

Zumindest auf Ebay gibt der VERKÄUFER eine Willenserklärung bereits mit dem Einstellen des Artikels ab. Sobald auf den Artikel geboten wurde, und dieser vom Händler entfernt wird (aus dem Grund, daß der Händler in Erwartung eines höheren VK-Preises den Artikel in mehreren Plattformen eingestellt hat und auf einer anderen Plattform der Artikel mit höherem Preis verkauft wurde) kann man als Höchstbietender auf Herausgabe des Artikel und Erfüllung des Vertrages klagen. Dazu gibt es mehrere Urteile, die Rechtslage ist an dieser Stelle klar, ohne jede Diskussion.
Es ist völlig irrelevant, ob in den AGB des Anbieters etwas anderes steht. Der Vertrag kommt auch entgegen der Darstellung von Platinrubel NICHT nach Bearbeitung zustande, sondern mit Abgabe eines Gebots, da unterscheidet sich ebay z.B. von der Hotelbranche erheblich.

Gruß klunch
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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von klunch » Do 01.11.12 11:48

Sehr gutes Beispiel dazu hier: http://www.wbs-law.de/e-commerce/ebay-a ... ung-22148/

Noch eines hier: http://www.wbs-law.de/e-commerce/ebay-a ... gung-8948/

Gruß klunch

edit: weiteren Link hinzugefügt
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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von sigistenz » Do 01.11.12 21:11

klunch hat geschrieben:Sehr gutes Beispiel dazu hier: http://www.wbs-law.de/e-commerce/ebay-a ... ung-22148/

Noch eines hier: http://www.wbs-law.de/e-commerce/ebay-a ... gung-8948/

Gruß klunch

edit: weiteren Link hinzugefügt
Das ist ja sehr interessant, Klunch! Hin und wieder schlägt mir jemand vor, ein eBay-Angebot zu beenden und bietet mir einen Preis.
Man kann natürlich so die eBay-Gebühr sparen. Bisher bin ich auf sowas nicht eingegangen und nun werde ich es bestimmt nie tun.
Danke für die Aufklärung! :idea:
Gruss Sigi

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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von klunch » Fr 02.11.12 10:43

Hallo Sigi,

man kann ein ebay-Angebot nur dann ohne Risiko beenden, solange noch keine Gebote darauf bestehen. Sobald jedoch Gebote vorliegen, kann es u.U. problematisch werden.

Das ist auch der Grund, weshalb ich bei möglichen Schnäppchen erst einmal pauschal 1€ biete, damit der Anbieter das Angebot nicht ohne Grund entfernen kann, sozusagen zum "Festnageln" des Anbieters. :wink:

Grüße klunch
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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von platinrubel » Fr 02.11.12 11:22

aber es handelt sich doch gar nicht um eine auktion, sondern um einen sofortkauf, wenn ich richtig sehe, oder sehe ich das falsch???
grüsse

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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von klunch » Fr 02.11.12 16:13

Ob Sofortkauf oder Auktion ist nicht relevant. Die Verkaufsabsicht ist in beiden Fällen gleichermaßen gegeben. Der Vertrag kommt zustande, wenn ich auf "Gebot bestätigen" klicke und damit muß der Verkäufer liefern.

Das ist etwas anders als im normalen Ladengeschäft. Dort kann der Verkäufer sich weigern, eine im Schaufenster ausgestellte Ware auch an mich zu verkaufen - da gilt Vertragsfreiheit, und wenn ihm meine Nase nicht gefällt, muß er mir nichts verkaufen(außer bei Lebensmitteln und anderen Waren des Grundbedarfs). Im Internet ist die Vertragsfreiheit etwas eingeschränkt, insbesondere bei ebay.

Grüße klunch
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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von platinrubel » Fr 02.11.12 17:31

Hallo, das ist sehr wohl relevant, ob es eine Auktion oder ein Sofortkauf ist, da bestehen nämlich gewaltige Unterschiede rechtlicher Natur.
Und die Artikel eines Ebayshops, so wie in diesem Falle sind anders zu handhaben als die einer Auktion oder Auktion mit Sofortkaufoption.
Das ist wie ein normaler Internetshop zu betrachten.

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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von klunch » Sa 03.11.12 00:40

Da werde ich nochmal meinen Juristen fragen - bislang habe ich mir gemerkt, daß auch ein Sofortkauf den Verkäufer vertraglich bindet. Daher gibt es bei Mehrfachware auch den Zähler, welcher anzeigt, wieviel noch vorhanden ist. Das kann ich aber klären, oder hast Du bereits belastbare juristischen Aussagen hierzu?

Gruß Klunch
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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von platinrubel » Sa 03.11.12 04:07

Genauere juristische Infos hab ich leider nicht.
Aber es wird wohl so laufen:
Wenn das Angebot bei der einen Plattform verkauft wurde, dann wird es bei der anderen Plattform entfernt, ob manuell oder durch einen Channelmanager.


Jetzt mal meine persönliche Meinung: Allerdings glaube ich, dass manche Mitbürger bei diesem harmlosen Fall aus der Mücke einen Elefanten machen.
Ich glaube niemand wurde hier getäuscht, betrogen oder hintergangen.
einen preis an der höhe der Plattformprovision zu bemessen dürfte auch nicht illegal sein, soweit ich weiss.
Bleibt nur die unklare juristische Frage.
Aber eben genau das juristische ist das Problem heutzutage. Wo wir eben in einer klagefreudigen Welt leben, wo jeder jeden gleich vor Gericht zerren will, weil er ihm sein Spielzeug nicht geben will.
(Mal etwas ironisch dargestellt) Jeder pocht auf sein Recht als Kunde, Gast etc. ohne rücksicht und wenn was nicht funzt, dann wird geklagt oder besser die Klage gleich schon beim Kauf mit angedroht.

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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von klunch » So 04.11.12 16:11

Ich glaube zu verstehen, was Du grundsätzlich sagen willst: Man sollte weniger stur auf sein Recht pochen und nicht wegen jeder Kleinigkeit gerichtlich klagen. Verstehe ich. Der Fokus liegt hier aber an einer m.E. völlig anderen Stelle.

Meine Perspektive ist diese: Ich erwarte von meinen Geschäftspartnern zunächst Verläßlichkeit und Zuverlässigkeit. Wenn mir jemand etwas anbietet, dann will ich davon ausgehen, auch tatsächlich etwas angeboten zu bekommen. Genau das ist bei den "Mehrfach-Einsteller-Anbietern" jedoch nicht gegeben. Frei nach dem Motto: viele Eisen im Feuer haben und ganz am Ende für die beste Möglichkeit entscheiden.
[Anm.: viele Eisen im Feuer haben heißt wörtlich, daß man eben viele Eisen erst einmal hat und dann jenes schmiedet, welches gerade heiß ist. Hier hat der Anbieter aber nicht viele Eisen, sondern nur eine Münze, und die läßt sich eben nur auf einer Plattform korrekt anbieten.]

Das ist für mich genauso wie jene Art von "Freunden", die man bereits im Oktober für eine Silvesterparty einlädt und die dann am 30.12. - wenn überhaupt - absagen, weil woanders ja noch eine viel größere (oder was auch immer) Party stattfindet. Das sind diese "Ich kann mich nicht entscheiden und möchte mir bis zum Schluß alle, aber auch alle (!) Optionen offenhalten"-Leute. Und genau diese Art von Leuten nervt mich persönlich extrem. Nichts kann man mit ihnen im Vorfeld abstimmen, keine Verabredung ist möglich, keine Zu- oder Absage kommt rechtzeitig, die sind derart fixiert auf die Maximierung des eigenen Nutzens, daß ihnen jede Art von klassischer Zuverlässigkeit komplett abgeht. Immer unverbindlich, es war ja nur ein "könnte", "ich habe das ja nicht genau so gemeint", "na ja das darf man ja nicht wörtlich nehmen", "mal sehn, vielleicht finde ich noch was besseres, aber heb' es schonmal für mich auf, falls ich nichts finde nehme ich es gern" usw..

Nein, für diese Art von Verhalten hab ich gar nix übrig. Und wenn mir geschäftlich so einer in die Quere kommt, der dann überall in seinen AGB noch ein "vielleicht", "eventuell", "erst nach Bestätigung" einbaut, dann prüfe ich durchaus, ob sich der Klageweg im Streifall lohnt. Solchen Anbietern gehört juristisch ordentlich auf's Dach gehauen, weil sie dem allgemeinen Vertrauen den Boden entziehen. Aalglattes Verhalten, welches am besten noch durch verschwurbelte Formulierungen der AGB juristisch halbwegs abgesichert ist, schadet langfristig der allgemeinen Geschäftstätigkeit. Wenn mir jemand einen Link vor die Nase setzt, auf dem steht: "SOFORT KAUFEN" und darin ganz offensichtlich NICHT Sofort-Kaufen drin ist, was ist denn das anderes als Betrug? Es wird etwas vorgetäuscht, was ganz offensichtlich nicht vorhanden ist, der Kunde wird also betrogen. Dafür hab ich nichts übrig. Und ich finde, da mache ich keineswegs aus einer Mücke einen Elefanten sondern ich diskreditiere lediglich dieses grob egoistische Verhalten einzelner Anbieter, die glauben, es gebe für alles eine Art Kuhhandel und daß man sich immer erst dann festlegen müsse, wenn man den Käufer bereits hat. Nein, das muß man eben nicht und wenn das einige Anbieter nicht begreifen wollen, dann müssen es eben auf die harte Tour lernen.

Es gibt für mich einen großen Unterschied zwischen dieser Art von Anbietern und der Art von Kunden, die wegen jeder kleinen Sache sofort laut nach Klage schreien. Die gibt es auch, die sind genau so nervig.

Ausgangspunkt des Posts war aber die bei zwei Handeslsplattformen parallel eingestellte Münze mit der Vortäuschung eines sofortigen Kaufs ohne daß man als Kunde darüber in Kenntnis gesetzt wird, daß es nur ein unverbindliches Angebot ist und daß "sofort Kaufen" eigentlich kein sofort Kaufen ist, sondern korrekterweise "sofort Kaufinteresse bekunden" heißen sollte.

Beste Grüße
klunch
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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von Locnar » So 04.11.12 16:47

@klunch
Meine Perspektive ist diese: Ich erwarte von meinen Geschäftspartnern zunächst Verläßlichkeit und Zuverlässigkeit. Wenn mir jemand etwas anbietet, dann will ich davon ausgehen, auch tatsächlich etwas angeboten zu bekommen
Tja, das ist das Problem.

Bei den meisten Anbietern wirst du es nicht bekommen :!:

Ergo: Immer hinterfragen :!:
Ich habe heute eine Münze entdeckt wo vergessen wurde das, sieh schon vor Wochen verkauft wurde, ist sie morgen noch im Angebot, kaufe ich sie un...

Wir sollten vielleicht eine Thema schaffen wo solche Anbieter genau ganannt werden.


PS, ebay geht es trotz beschwerde am A-r-s-c-h vorbei
Gruß
Locnar

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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von Locnar » So 04.11.12 17:59

Ich denke über ein Pranger nach, mal schauen ob wir das rechtlich hinbekommen.
Gruß
Locnar

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Re: Eine Münze zwei mal

Beitrag von klunch » So 04.11.12 23:23

Locnar hat geschrieben:...Pranger

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Bin mir gerade nicht mehr sicher, ob Du das wirklich spaßig meinst. (Falls nein, was genau stellst Du Dir darunter vor? Eine öffentliche Diz-Seite, auf der alle schwarzen Schafe mit Direktlink aufs Angebot gelistet sind?)

Bei ebay gibts ja immerhin die Bewertungspunkte, das ist schonmal besser als gar kein Feedback. Noch besser wäre eine Bewertungsfunktion, bei der jeder bewerten kann. Dann wären notorische Fake-Seller relativ schnell angeschwärzt. Das fände ich eine gute Idee.

Ebay verdient an jedem Euro 10 cent, daher ist es klar, daß die nur sehr begrenzt Interesse daran haben, die schwarzen Schafe rauszuziehen.

Grüße klunch
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