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Ebay Regelverstoß

Verfasst: Mo 01.12.03 23:02
von Obelix
Ist es überhaupt erlaubt eine Auktion wie die folgende so einzustellen?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :RECO:DE:2

Gebe aus meine Restbeständen 650 x 10 Pfennigstücke ab, welche ich im laufe der DM-Zeit gesammelt habe. Wollte mir die Münzen eigentlich aufheben, muss Sie aber leider abgeben. Ich hoffe ein anderer Sammler kann die Münzen gebrauchen und einige Lücken schliessen. Wichtig: Privatverkauf nach EU-Recht. Sollten Sie mit den in der Beschreibung genannten Bedingungen nicht einverstanden sein, bieten Sie bitte nicht. Zum Gebot kommt noch der Nominalwert in Höhe von 33,23€ hinzu. Versand aufgrund des Gewichtes als Paket oder Päckchen. Fragen beantworte ich gerne per mail.

Nominale: 65,00 DM (=33,23€)

650 x 10 Pfennige

Umlauferhaltung

Versand aufgrund des Gewichtes als Paket oder Päckchen

Ich glaube das ist so nicht erlaubt, oder?

Verfasst: Mo 01.12.03 23:47
von Karsten
Rechne doch mal....die Gebühren :? .

Wenn er das Nominal mit einbeziehen würde und die Auktion schlecht für ihn läuft, muß er das Porto so hoch angesetzt haben das er mit +/- 0 dabei herauskommt, oder ?

Ohne Nominal komme ich auf 90 Cent, mit Nominal auf 10,08 Euro (Davon ausgehend das die Angebotsgebühr pro Posten bezahlt werden muß und der Verkaufspreis (Gewinn) bei jeweils 1 Euro pro Posten liegt).

Das könnte dazu führen das er im schlechtesten Fall noch ein paar Euros drauflegen muß. Für das Nominal hat er ja auch schon bezahlt; wenn man das son nennen kann :wink: .

Gruß,
Karsten

Edit:

wobei, § 8 Allgemeine Grundsätze (unter 6)

Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten. Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis eBay-Gebühren und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.

Verfasst: Mo 01.12.03 23:52
von Obelix
@Karsten

Ist mir schon klar das er Gefahr läuftsonst draufzulegen.
Aber ich glaube er darf bei ebay so nicht anbieten.

Sonst könnte ich ja auch eine Goldmünze einstellen und schreiben zum Gebot kommen noch 666,-€ dazu, weil ich Gebühren sparen möchte.
Das macht ebay nicht mit!

Verfasst: Di 02.12.03 00:09
von Karsten
Deshalb ja auch § 8 Allgemeine Grundsätze (unter 6)

...Endpreis einschließlich...weiterer Preisbestandteile.

Was für mich heißt, das er keine weiteren Gebühren abgesehen von Porto und Verpackung verlangen darf.

Gruß,
Karsten

Verfasst: Di 02.12.03 20:11
von Wolle
@Obelix,

die Auktion ist so nicht erlaubt. Dadurch geht ja Ebay auch einiges an Provision verloren, die sich ja nach dem ersteigerten Preis berechnet. Da reagiert Ebay normalerweise recht empfindlich drauf.

Verfasst: Mi 03.12.03 06:30
von crypton
@Wolle

Wobei eBay nicht unbedingt sehr schnell auf so etwas reagiert.
Habe vor geraumer Zeit auch so einen ähnlichen Fall gemeldet, wo eine Person ~15 Auktionen eingestellt hatte, in deren Beschreibung stand:
"Möchte meine Münzen nicht herabwerten lassen und rechne jeweils den Nominalwert hinzu..."
Auf meine Meldung an eBay haben die es doch glatt geschafft, nach einer Woche, kurz vor Auktionsende, die Artikel zu löschen.
Also, bei einer kurzen Laufzeit und einem Wert im zweistelligen Bereich hat der Verkäufer gute Chancen, damit durch zu kommen, obwohl es verboten ist.