Nicht ganz so geheime Gebotspraktiken auf Saalauktionen?

Interessante Auktionen zum Thema Münzen gesichtet?
sambianer
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Beitrag von sambianer » Mo 11.10.04 20:27

Es gibt doch einen gravierenden Nachteil dabei, einen Bietauftrag zu geben, den ich bisher ausser acht gelassen habe. Man kann nämlich Reklamationen (seien es Fehler bei den Münzen, Erhaltungsabweichungen oder Fälschungen) nicht direkt beim Auktionshaus vorbringen. Da alles über den Bietbeauftragten geht, hat man letztendlich eine deutlich schlechtere Verhandlungsposition.

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Obelix
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Beitrag von Obelix » Mo 11.10.04 20:55

@sambianer

In der Regel sind aber auch die Beauftragten Händler und nehmen die Münze zurück, sofern es sich um berechtigte Mängel handelt!
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Zwerg
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Beitrag von Zwerg » Mo 11.10.04 22:00

@sambianer
Ganz im Gegenteil!
Bei einer Saalauktion wird grundsätzlich "wie besehen" gekauft. Falsche Erhaltungsangeben, Beschreibungen etc. sind kein! Grund für eine Reklamation. Du hattest ja genügend Zeit, die Münze selber anzusehen und ein eigenes Urteil zu bilden. Hier greift das Fernabfragegesetz wie bei ebay, Lagerlisten oder shops im Internet nicht. Man kann sich nur auf die Kulanz des Auktionators verlassen.
Der Bietbeauftragte sieht sich die Münzen mit "deinem Auge" an und wird im Zweifelsfall auch nicht bieten. Das setzt aber Vertrauen zwischen Händler und Kunde voraus.

Grüße
Zwerg
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
Ein Leben ohne Feste ist ein langer Weg ohne Gasthäuser (Demokrit)

sambianer
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Beitrag von sambianer » Mo 11.10.04 22:29

@ Obelix

Warum sollte das der Beauftragte tun? Eine Münze annehmen, bei der er nur Bieter im Auftrag war?

@ Zwerg

Es gilt zwar nicht das Fernabsatzgesetz, Mängel (also auch falsche Beschreibungen, nicht jedoch geringe Erhaltungsabweichungen) können dennoch reklamiert werden. Ausserdem ist es gerade bei Kulanzfragen u.U. vorteilhaft, direkt vorsprechen zu können.

Sicher ist es ein Vorteil, dass der Bietbeauftragte sich die Münzen ansehen kann. Das habe ich aber auch schon zuvor geschrieben. Ich wollte nur objektiv Vor- und Nachteile erwähnen.

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Obelix
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Beitrag von Obelix » Mi 13.10.04 21:29

@sambianer

Der Beauftragte wird sich dannmit dem Auktinator in Verbindung setzen und diesem die Münze zurückgeben wollen, oder er wird sie sich selbst an Lager packen.
Das alles tut er allerdings nur wenn er nicht zu sehr bei der Auktion überreitzt hat und Du ein guter Kunde von ihm bist!
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europa
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Beitrag von europa » Di 23.11.04 16:32

Hallo,

eingentlich ein interessantes Thema.
Bei einem Bekannten der Versteigerungen macht, ist es so dass wenn einer telefonisch Bietet, er innerhalb acht Tagen das Gebot schriftlich bestätigen muss.
Das Angebot gilt, das bedeutet;
wenn ausruf 100.-€ ist und das Gebot bei 1000.-, es gleich gesagt wird das ein Gebot von 1000.-€ vorliegt.

Finde ich zwar etwas beschissen, aber ist nu mal so.
Da das Angebot gleich auf 1000.- steigt.
Es ist egal ob einer bietet oder nicht, der Zuschlag geht dann selbstverständlich an dem Meistbietenden und zum Höchstgebot,

Wenn keiner bietet heisst es nicht das man das Los für 100.- bekommt.

8O 8O

Bei anderen ist es mit dem Maximumgebot etwas anders aber wie geschrieben wer Garantiert mir, dass keiner anderer mit von der Partie ist und das Gebot künstlich hochjagen.
:scatter:
Dem Himmel sei DANK !!

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imokuk
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Blicke jetzt nicht durch ...

Beitrag von imokuk » Mi 24.11.04 09:44

Hallo,

Wie schaut das den bei Cortrie aus?

"4. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Aufruf kein übergebot abgegeben wird. Bei mehreren gleichhohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand erneut ausgeboten. "

Nehmen wir mal an der Ausruf ist 100 Euro und ich habe als Briefbieter einen Limitpreis von 900 Euro angegeben. Heisst das jetzt wenn keiner im Saal mietbietet, das das Lot für 900 oder doch für 105 Euro an mich geht?

Die Regel 4 würde ich so auslegen, dass das Lot für 900 an mich geht. Aber dann heisst es ja beim Briefbieten "Limitpreis". Meine Interpretation ist, das ich als Briefbieter bei 100 einsteige und wenn andere im Saal über 900 gehen die Ware an den Saalkäufer geht. Falls die Saalbieter unter 900 bleiben, kriege ich als Briebieter den Zuschlag.

Vielen Dank für die Aufklärung.

Gruss,

Imokuk

sambianer
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Re: Blicke jetzt nicht durch ...

Beitrag von sambianer » Mi 24.11.04 10:27

Um Missverständnisse aufzuklären. Es wird immer zu dem Preis zugeschlagen, der einen Gebotsschritt über dem zweithöchsten Gebot liegt. Wenn also das zweithöchste Gebot 100 beträgt, bekommst Du die Münze für 105, auch wenn Du 900 geboten hast. Nur bei zwei gleich hohen schriftlichen Geboten, bekommt der Erstbieter den Zuschlag. Bietet ausser Dir kein anderer, erhältst Du die Münze zum Ausruf, im Fall von Cortrie liegt der sogar nur bei 90% des Schätzwertes.
Das ist bei allen Auktionen so, das ist auch gesetzlich geregelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei Cortrie gefakte Gebote dabei sind, ist auch sehr niedrig, da Cortrie selbst keine Münzen oder Geldscheine in die Versteigerung einschickt, sondern nur als Auktionator auftritt, somit also auch eine geringeren Anreiz hat einzugreifen. Ich denke im übrigen, dass die meisten Auktionatoren integer sind, aber es gibt ganz sicher auch ein paar schwarze Schaafe.

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