Gorny & Mosch: nur scheinbares Höchstgebot, Zuschlag verfehlt?
Verfasst: Sa 02.05.26 23:51
Habe vor Kurzem erstmalig bei Gorny & Mosch über Internet auf einer Auktion mitgeboten. Es gab grundsätzlich Vorgebote und dann lief nun die Live-Auktion. Das nächst höhere mögliche Gebot wurde auf dem Knopf angezeigt und so gab ich das ab. Daraufhin wurde mir dieser Betrag als gegenwärtiges Höchstgebot angezeigt. Keinr gab ein höheres Gebot ab und es erfolgte zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten... der Zuschlag.
Ich bekam aber keine Bestätigung über den Zuschlag und auch keine Rechnung. Irgendwann rief ich dort an und fragte, ob ich die Rechnung für das genauer bezeichnete ersteigerte Los erhalten könne.
Daraufhin wurde mir mitgeteilt, daß ich nicht das Los ersteigert habe, sondern jemand anderes. Der Sachverhaltes konnte aufgeklärt werden, wie folgt:
Jemand hatte ein Vorgebot i. H. v. jedenfalls des genannten Höchstgebotes abgegeben und bei gleicher Höhe habe dieses Vorrang. (Die Regel verstehe ich.) Dieses Gebot wurde aber noch nicht in dieser Höhe "aktiviert", weil nicht nötig. Ich gab das nächst höhere erforderliche Gebot ab und daraufhin (und deswegen) wurde nun dieser Betrag als Höchstgebot gezeigt, allerdings war es sein Gebot und nicht meines, welches damit gemeint war.
Ich kenne von Ebay, daß in dem Falle, daß irgend ein abgegebenes Gebot nicht ausreicht, sofort auf dem Bildschirm groß kommt "Sie wurden überboten!" mit der Möglichkeit, ein höheres Gebot abzugeben.
Bei G&M gab es sehr wahrscheinlich - ich habe darauf nicht geachtet - auch die Möglichkeit, ein höheres Gebot abzugeben. Aber das geht bei Ebay immer und bedeutet für sich genommen ja noch nichts. Vorliegend sah ich keine Veranlassung, ein höheres Gebot abzugeben, auch, wenn ich es vermutlich gekonnt hätte. Denn warum sollte ich das tun, wenn mein Gebot schon das Höchstgebot sei?
Entscheidend für mein weiteres Nichtverhalten war, daß bei G&M nicht die Mitteilung kam, daß ich überboten sei, und als Höchstgebot ausgewiesen war, was ich geboten und das Auktionsprogramm klaglos entgegengenommen und berücksichtigt hatte.
Hat jemand hier eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Wenn ich das System von G&M kenne, kann ich wohl aus der ausgebliebenen ausdrücklichen Mitteilung, der Höchstbietende zu sein, oder dem Knopf mit einer verbleibenden Bietmöglichkeit schließen, daß ich nicht der Höchstbietende bin. Aber wenn ich in neuer Bieter bin oder ein alter, der diese Erfahrung noch nicht gemacht hat, ist die Sache doch sehr mißverständlich.
Ich bekam aber keine Bestätigung über den Zuschlag und auch keine Rechnung. Irgendwann rief ich dort an und fragte, ob ich die Rechnung für das genauer bezeichnete ersteigerte Los erhalten könne.
Daraufhin wurde mir mitgeteilt, daß ich nicht das Los ersteigert habe, sondern jemand anderes. Der Sachverhaltes konnte aufgeklärt werden, wie folgt:
Jemand hatte ein Vorgebot i. H. v. jedenfalls des genannten Höchstgebotes abgegeben und bei gleicher Höhe habe dieses Vorrang. (Die Regel verstehe ich.) Dieses Gebot wurde aber noch nicht in dieser Höhe "aktiviert", weil nicht nötig. Ich gab das nächst höhere erforderliche Gebot ab und daraufhin (und deswegen) wurde nun dieser Betrag als Höchstgebot gezeigt, allerdings war es sein Gebot und nicht meines, welches damit gemeint war.
Ich kenne von Ebay, daß in dem Falle, daß irgend ein abgegebenes Gebot nicht ausreicht, sofort auf dem Bildschirm groß kommt "Sie wurden überboten!" mit der Möglichkeit, ein höheres Gebot abzugeben.
Bei G&M gab es sehr wahrscheinlich - ich habe darauf nicht geachtet - auch die Möglichkeit, ein höheres Gebot abzugeben. Aber das geht bei Ebay immer und bedeutet für sich genommen ja noch nichts. Vorliegend sah ich keine Veranlassung, ein höheres Gebot abzugeben, auch, wenn ich es vermutlich gekonnt hätte. Denn warum sollte ich das tun, wenn mein Gebot schon das Höchstgebot sei?
Entscheidend für mein weiteres Nichtverhalten war, daß bei G&M nicht die Mitteilung kam, daß ich überboten sei, und als Höchstgebot ausgewiesen war, was ich geboten und das Auktionsprogramm klaglos entgegengenommen und berücksichtigt hatte.
Hat jemand hier eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Wenn ich das System von G&M kenne, kann ich wohl aus der ausgebliebenen ausdrücklichen Mitteilung, der Höchstbietende zu sein, oder dem Knopf mit einer verbleibenden Bietmöglichkeit schließen, daß ich nicht der Höchstbietende bin. Aber wenn ich in neuer Bieter bin oder ein alter, der diese Erfahrung noch nicht gemacht hat, ist die Sache doch sehr mißverständlich.