Ück hat geschrieben:Auf der BW-Seite habe ich auch schon nachgesehen. Leider auch "etwas" veraltet. Die Strafe liegt bei bis zu 100000 DM(!), in schweren fällen bis zu 500000 DM.
Wie kommst Du auf den Gedanken
"etwas" veraltet ?
Nur wegen der Angaben in DM ?
Das Gesetz ist die derzeit gültige Fassung. Zuletzt im Jahre 2004 geändert.
Dss hier die Angaben noch in DM stehe ist gängige Praxis.
Zur Zeit gilt aber immer noch:
bis 100.000 DM (= 51.129,19 €) oder bei schweren Fällen 500.000 DM (= 255.645,94 €).
Die Angaben werden erst dann auf Euro geändert, wenn sich die Strafhöhe ändert.