wie oft....
Moderator: Locnar
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Re: wie oft....
@ magic,magic hat geschrieben:geht ihr in der woche suchen?
un wie lange seid ihr dann immer unterwegs?
ich gehe so ca. 2x/woche um die 2-4 stunden
was suchst Du denn??? Pilze???
Schöne Grüße
Wolle
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Wolle
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An die mutigen Sondengänger
Nach den Paragrafen des Denkmalschutzgesetzes ist das "Sondeln" nur auf eigenem Grund erlaubt, wenn die regional unterschiedlichen "Schatzregale" beachtet werden.
Wer auf fremden, privaten Grund Sondelt braucht eine Genehmigung des Grundstückbesitzers.
Auf öffentlichem Grund ist das Sondeln generell verboten, ausser man hat eine Ausnahmegenehmigung des örtlichen Denkmalschutzamtes.
Wer dem zuwiederhandelt begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Denkmalsrecht, oder begeht zivilrechtlich einen Hausfriedensbruch.
Die angedrohten Geldbußen sind sehr hoch (bis zu einer Million) unter Einziehung der gesamten unerlaubt ausgegrabenen Gegenstände, sowie der Tatwerkzeuge (Metallsuchgeräte, Fahrzeuge und Grabwerkzeuge) ohne Entschädigung.
****************************************** Edit by tournois
Nähere Informationen:
Deutsches Nationalkommitee für Denkmalschutz beim Bundesministeriums des Innern
Gaurheindorfer Strasse 198
53117 Bonn
Broschüre: Gegen die Grabräuber ISBN 3-922153-09-7
Wer auf fremden, privaten Grund Sondelt braucht eine Genehmigung des Grundstückbesitzers.
Auf öffentlichem Grund ist das Sondeln generell verboten, ausser man hat eine Ausnahmegenehmigung des örtlichen Denkmalschutzamtes.
Wer dem zuwiederhandelt begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Denkmalsrecht, oder begeht zivilrechtlich einen Hausfriedensbruch.
Die angedrohten Geldbußen sind sehr hoch (bis zu einer Million) unter Einziehung der gesamten unerlaubt ausgegrabenen Gegenstände, sowie der Tatwerkzeuge (Metallsuchgeräte, Fahrzeuge und Grabwerkzeuge) ohne Entschädigung.
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Re: An die mutigen Sondengänger
diwidat hat geschrieben:Nach den Paragrafen des Denkmalschutzgesetzes ist das "Sondeln" nur auf eigenem Grund erlaubt, wenn die regional unterschiedlichen "Schatzregale" beachtet werden.
Wer auf fremden, privaten Grund Sondelt braucht eine Genehmigung des Grundstückbesitzers.
Auf öffentlichem Grund ist das Sondeln generell verboten, ausser man hat eine Ausnahmegenehmigung des örtlichen Denkmalschutzamtes.
Wer dem zuwiederhandelt begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Denkmalsrecht, oder begeht zivilrechtlich einen Hausfriedensbruch.
Die angedrohten Geldbußen sind sehr hoch (bis zu einer Million) unter Einziehung der gesamten unerlaubt ausgegrabenen Gegenstände, sowie der Tatwerkzeuge (Metallsuchgeräte, Fahrzeuge und Grabwerkzeuge) ohne Entschädigung.
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Broschüre: Gegen die Grabräuber ISBN 3-922153-09-7
Gestatte mir den Hinweis, dass es hierzu in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Gesetze gibt.
Man kann allerdings nur jedem Sondengänger raten, sich vorher über die bestehenden Gesetze und Verordnungen kundig zu machen.
Und es dürfte auch eine Selbstverständlichkeit sein, vorher die Genehmigung des Grundstückeigentümers einzuholen. Freundliche Worte wirken dort Wunder.
Eine Kriminalisierung aller Sondengänger sollte man vermeiden!
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Re: An die mutigen Sondengänger
Es liegt mir fern die Sondengänger pauschal zu kriminalisieren.Eine Kriminalisierung aller Sondengänger sollte man vermeiden!
Unseren Historikern und Archäologen stehen aber immer die Haare zu Berge wenn sie einen neuen Aufschluss haben und sich am Rand der Suchgräben jede Menge junger, kräftiger Burschen mit gierigen Augen zeigen.
Eine Bewachung der Ausgrabungsstelle durch die Polizei muss von den Denkmalbehörden bezahlt werden, und die haben genau so wenig Geld wie alle anderen nachgeordneten Behörden.
Also auf Gott vertrauen oder auf die Vernunft der Sondeler.
Die Paragrafen der einzelnen Landes Denkmalgesetze sind in der Broschüre: Gegen die Grabräuber ISBN 3-922153-09-7 nachzulesen.
In meiner Gegend gibt es so etwas wie einen modernen Limes, einen Schutzwall, der vor über 200 Jahren gegen die Franzosen errichtet wurde.
In der Nähe sollte ein Golfplatz errichtet werden. Örtliche Sondeler hatten sich um die Untersuchung des Geländes beworben, sind aber abgewiesen worden, da das Gelände im 2. WK Kampfplatz war und niemand wusste ob da nicht noch Munition verborgen war.
Die Geländeuntersuchung ist dann von der Bundeswehr durchgeführt worden.
Solche brisanten Funde kann auch jeder "wilde" Sondengänger machen. Wer trägt dann die Verantwortung?
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Re: An die mutigen Sondengänger
Diesen Ausführungen möchte ich mich anschließen, mit dem Hinweis, daß ich, bezugnehmend auf unsere Regeln, Deine "Bemerkung" editiert habe!platypus hat geschrieben: Gestatte mir den Hinweis, dass es hierzu in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Gesetze gibt.
Man kann allerdings nur jedem Sondengänger raten, sich vorher über die bestehenden Gesetze und Verordnungen kundig zu machen.
Und es dürfte auch eine Selbstverständlichkeit sein, vorher die Genehmigung des Grundstückeigentümers einzuholen. Freundliche Worte wirken dort Wunder.
Eine Kriminalisierung aller Sondengänger sollte man vermeiden!
Im Übrigen halte ich auch nichts von den Leuten die sich über die Gesetze hinwegsetzen und "wild" sondeln.
Auch halte ich nichts von den Gesetzen die es verhindern das noch im Boden verborgene Kulturschätze und -güter im immer saurer werdenden Boden vergammeln, weil die Archäologen garnicht in der Lage sind, zeitlich und personell, allen Hinweisen nachzugehen und danach zu suchen!
Eine Zusammenarbeit mit interessierten Gruppen käme ALLEN zu Gute!
(Nein, ich sondel nicht!)
Der der sondelt! Wer nicht in der Lage ist sich an Gesetze zu halten und Konsequenzen abzuschätzen ist selber Schuld.diwidat hat geschrieben: Solche brisanten Funde kann auch jeder "wilde" Sondengänger machen. Wer trägt dann die Verantwortung?
[b]tournois[/b]
[img]http://www.my-smileys.de/smileys3/zensurmann.gif[/img]
"Wir leben in einem Zeitalter, in dem die überflüssigen Ideen überhand nehmen und die notwendigen Gedanken ausbleiben!"
Joseph Joubert 1754 - 1824
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@magic
Vielleicht täusche ich mich ja, aber ich glaube dass magic aus OÖ also Oberösterreich kommt. Daher würde es mich sehr interessieren wie die rechtliche Lage beim "Sondeln" in unserem schönen Nachbarland Österreich aussieht.
Einen Kommentar zu den deutschen Beiträgen verkneife ich mir mal schwerenherzens!!!!!!!!!!!
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Re: @magic
Siehe Denkmalschutzgesetz §11 ( zu finden hier: http://www.bda.at/gesetze/set_gesetze.htm ).Ück hat geschrieben:Daher würde es mich sehr interessieren wie die rechtliche Lage beim "Sondeln" in unserem schönen Nachbarland Österreich aussieht.
Zuletzt geändert von Huehnerbla am Mo 18.07.05 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Jürgen
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@huenerbla
Danke für den Link. Leider sind die Dokumente nichtmehr aktuell. Als Strafe für´s "Sondeln" und nicht beim nächsten Denkmalschutzamt abgeben sind/waren in Österreich bis zu 70000 Schilling fällig.
Weist Du zufällig wo ich mir etwas vergleichbares für unser Ländle runterladen kann???
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Weist Du zufällig wo ich mir etwas vergleichbares für unser Ländle runterladen kann???
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Baden-Württemberg hat seine Regelungen hier versteckt:
http://www.landesdenkmalamt-bw.de/denkm ... esetz.html
Bayerische Regelungen sind hier zu finden: http://www.archifee.de/denkmalgesetz.html
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Gruß
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@huenerbla
Auf der BW-Seite habe ich auch schon nachgesehen. Leider auch "etwas" veraltet. Die Strafe liegt bei bis zu 100000 DM(!), in schweren fällen bis zu 500000 DM. Vielleicht sollte das Landesdenkmalamt aktiv auf die Jagd nach "Grabräubern" gehen, dann wäre zumindest mal etwas Geld in der Kasse um die Homepage zu aktualisieren.
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