Auf der BW-Seite habe ich auch schon nachgesehen. Leider auch "etwas" veraltet. Die Strafe liegt bei bis zu 100000 DM(!), in schweren fällen bis zu 500000 DM. Vielleicht sollte das Landesdenkmalamt aktiv auf die Jagd nach "Grabräubern" gehen, dann wäre zumindest mal etwas Geld in der Kasse um die Homepage zu aktualisieren.
Ück
wie oft....
Moderator: Locnar
- Huehnerbla
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Re: @huenerbla
Wie kommst Du auf den Gedanken "etwas" veraltet ?Ück hat geschrieben:Auf der BW-Seite habe ich auch schon nachgesehen. Leider auch "etwas" veraltet. Die Strafe liegt bei bis zu 100000 DM(!), in schweren fällen bis zu 500000 DM.
Nur wegen der Angaben in DM ?
Das Gesetz ist die derzeit gültige Fassung. Zuletzt im Jahre 2004 geändert.
Dss hier die Angaben noch in DM stehe ist gängige Praxis.
Zur Zeit gilt aber immer noch:
bis 100.000 DM (= 51.129,19 €) oder bei schweren Fällen 500.000 DM (= 255.645,94 €).
Die Angaben werden erst dann auf Euro geändert, wenn sich die Strafhöhe ändert.
Gruß
Jürgen
"Morgen ist auch noch ein Tag", sagte die Eintagsfliege...
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@huenerbla
Fühlt sich hier jemand kritisiert? (Beamter??)
Schade das diese "gängige Praxis" in der freien Wirtschaft nicht auch so einfach anzuwenden war. Immerhin war die Euro-Einführung ja im Jahre 2002. (Ist also erst schlappe 3-1/2 Jahre her)
Ück
Schade das diese "gängige Praxis" in der freien Wirtschaft nicht auch so einfach anzuwenden war. Immerhin war die Euro-Einführung ja im Jahre 2002. (Ist also erst schlappe 3-1/2 Jahre her)
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Kritisiert fühle ich mich in keinster Weise.
Das Posting sollte nur klarstellen, dass in diversen Gesetzen noch mit den alten Währungen hantiert wird.
Den Damen und Herren Abgeordneten ist nämlich schlichtweg der Aufwand zu groß, die Summen auf die Euro-Währung anzupassen, den jedes Gesetz, in dem noch DM-Beträge stehen müsste ja im Parlament behandelt werden.
Das Posting sollte nur klarstellen, dass in diversen Gesetzen noch mit den alten Währungen hantiert wird.
Den Damen und Herren Abgeordneten ist nämlich schlichtweg der Aufwand zu groß, die Summen auf die Euro-Währung anzupassen, den jedes Gesetz, in dem noch DM-Beträge stehen müsste ja im Parlament behandelt werden.
Gruß
Jürgen
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@huenerbla
Alles klar. Es war nämlich nicht meine Absicht, in diesem Forum jemanden Verbal "anzugreifen" bzw. zu kritisieren.
Ich habe mir die Denkmalamtseiten von Ba-Wü und Bayern nochmal angesehen. Dabei ist mir aufgefallen das die Definition von Kulturdenkmalen / Bodenfunden auf beiden Seiten unterschiedlich ist.
Ba-Wü:
§2 Gegenstand des Denkmalschutzes
(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Bayern:
Art. 1 Begriffsbestimmungen
(1) Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
4) Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen.
Wenn ich die Paragraphen richtig Interpretiere könnte man ja strenggenommen schon Münzen aus dem 3.Reich als wissenschaftliches oder geschichtliches/volkskundliches "Kulturgut" betrachten.
Bei ebay steht zum Beispiel unter Grundsätze/Unzulässige Artikel/Archäologische Funde, dass der Handel mit antiken Münzen verboten ist. Gleichzeitig gibt es unter den Kategorien Münzen Altertum und Münzen Mittelalter mehr als 1500 Auktionen!!!!
Wie genau werden in der Praxis diese Paragrapen angewandt?
Gibt es eine genauere zeitliche Abgrenzung?
Wie ist es rechtlich möglich Münzen zu besitzen und zu kaufen oder verkaufen wenn sie aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen?
Vielleicht kann mir ja jemand mit diesen Fragen weiterhelfen.
Gruss
Ück
Alles klar. Es war nämlich nicht meine Absicht, in diesem Forum jemanden Verbal "anzugreifen" bzw. zu kritisieren.
Ich habe mir die Denkmalamtseiten von Ba-Wü und Bayern nochmal angesehen. Dabei ist mir aufgefallen das die Definition von Kulturdenkmalen / Bodenfunden auf beiden Seiten unterschiedlich ist.
Ba-Wü:
§2 Gegenstand des Denkmalschutzes
(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Bayern:
Art. 1 Begriffsbestimmungen
(1) Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
4) Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen.
Wenn ich die Paragraphen richtig Interpretiere könnte man ja strenggenommen schon Münzen aus dem 3.Reich als wissenschaftliches oder geschichtliches/volkskundliches "Kulturgut" betrachten.
Bei ebay steht zum Beispiel unter Grundsätze/Unzulässige Artikel/Archäologische Funde, dass der Handel mit antiken Münzen verboten ist. Gleichzeitig gibt es unter den Kategorien Münzen Altertum und Münzen Mittelalter mehr als 1500 Auktionen!!!!
Wie genau werden in der Praxis diese Paragrapen angewandt?
Gibt es eine genauere zeitliche Abgrenzung?
Wie ist es rechtlich möglich Münzen zu besitzen und zu kaufen oder verkaufen wenn sie aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen?
Vielleicht kann mir ja jemand mit diesen Fragen weiterhelfen.
Gruss
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