Spaßbieter bei eBay
Verfasst: Do 09.03.06 11:25
Spaßbieter bei ebay nicht erwünscht
Mit Vertragsstrafen bis zu 30 % des letzten Gebots können Verkäufer jene Bieter zur Kasse bitten, die bei einer Online-Auktion ohne tatsächliche Kaufabsicht Angebote abgeben.
Dies hat das Amtsgericht Bremen bestätigt und einen „Spaßbieter“ zur Zahlung von rund 1.700 € verurteilt (Az. 16C168/05). Darüber hinaus hat das Gericht den Beklagten in punkto Datensicherheit belehrt, dass er Passwort und Benutzernamen sorgfältig aufzubewahren habe und auch dann zahlen müsse, wenn ein Dritter seinen Account benutze.
Geklagt hatte ein Privatmann, der ein Fahrzeug bei eBay versteigern wollte. Er kündigte auf seiner Angebotsseite an, dass im Falle nicht ernst gemeinter Angebotsangaben mit einer „Schadenssumme von 30 %“ und der Einschaltung eines Anwalts zu rechnen sei.
Der spätere beklagte lehnte die Abnahme des ersteigerten Fahrzeuges ab und verwies darauf, dass sein Bruder seinen Account genutzt habe, ohne aber tatsächlich etwas ersteigern zu wollen. Dies war für das Amtsgericht jedoch unerheblich.
Mit Vertragsstrafen bis zu 30 % des letzten Gebots können Verkäufer jene Bieter zur Kasse bitten, die bei einer Online-Auktion ohne tatsächliche Kaufabsicht Angebote abgeben.
Dies hat das Amtsgericht Bremen bestätigt und einen „Spaßbieter“ zur Zahlung von rund 1.700 € verurteilt (Az. 16C168/05). Darüber hinaus hat das Gericht den Beklagten in punkto Datensicherheit belehrt, dass er Passwort und Benutzernamen sorgfältig aufzubewahren habe und auch dann zahlen müsse, wenn ein Dritter seinen Account benutze.
Geklagt hatte ein Privatmann, der ein Fahrzeug bei eBay versteigern wollte. Er kündigte auf seiner Angebotsseite an, dass im Falle nicht ernst gemeinter Angebotsangaben mit einer „Schadenssumme von 30 %“ und der Einschaltung eines Anwalts zu rechnen sei.
Der spätere beklagte lehnte die Abnahme des ersteigerten Fahrzeuges ab und verwies darauf, dass sein Bruder seinen Account genutzt habe, ohne aber tatsächlich etwas ersteigern zu wollen. Dies war für das Amtsgericht jedoch unerheblich.