man darf Münzen verschicken wenn sie
a) der Nennwert nicht höher als 500 Euro ist
b) der Materialwert nicht höher als 500 Euro ist
c) der Sammlerwert nicht mehr als 25.000 Euro beträgt.
Es gibt dazu auch eine extra Broschüre auch zum Download !
http://www.deutschepost.de/download/agb ... nal_dt.pdf
Wie gesagt gilt das nur national !post.de hat geschrieben:Bei gültigen Münzen darf der Nennwert und der Edelmetallwert 500 € sowie der Sammlerwert 25.000 € nicht übersteigen
(ungültige Münzen ohne Edelmetallanteil können generell bis 25.000 € Sammlerwert verschickt werden, ungültige Münzen mit Edelmetallanteil dürfen
einen Edelmetallwert von bis zu 500 € haben).
1. Beispiel
Ein Paket mit 1.000 gültigen Münzen mit Silberanteil. Der Nennwert
beträgt je 0,50 €, der Edelmetallwert des Silbers je 0,25 €
und der Sammlerwert 5 € je Münze.
Ist der Versand zulässig?
Ja! Denn der Nennwert der gültigen Münzen liegt bei insgesamt
500 € und übersteigt damit nicht die Höchstgrenze von 500 €.
Der Gesamtwert des Edelmetallanteils beträgt 250 € und
unterschreitet damit die Höchstgrenze von 500 €.
Dazu liegt der gesamte Sammlerwert mit 5.000 € unter der
Höchstgrenze von 25.000 €.
2. Beispiel
Ein Paket mit 10 ungültigen Goldmünzen im Nennwert von
0,50 € pro Stück. Der Edelmetallwert je Münze liegt bei 300 €
und der Sammlerwert bei 2.500 € je Münze.
Ist der Versand zulässig?
Nein! Der Sammlerwert mit genau 25.000 € überschreitet
nicht die zulässige Höchstgrenze von 25.000 €. Doch der
Gesamtwert Edelmetall liegt mit 3.000 € über der Höchstgrenze
von 500 €.
Bei internationalen Sendungen gelten wieder andere Spielregeln, dazu müsste man die AGB´s der italienischen Post kennen.