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Verkehrsüberwachungsdienst

Verfasst: Fr 31.08.07 00:29
von Walker
Hallo liebe Leute,

habe heute in der Stadt Passau vom VÜD eine
Verwarnung mit Zahlungsaufforderung (25€) bekommen,
vieleicht war's ja wirklich meine Schuld :angel:
manche werden das ja sicher kennen :)

Meine Frage wäre aber folgende!
Bei Tatbestand ist eine Kennzahl, meine 112154 u. in Klammer
(Erläuterung siehe Rückseite), das versteh ich noch :?

Aber auf der RS (Kennzahlen/Tatbestand nach Bußgeldkatalog)
ist diese Kennzahl nicht vorhanden!

Ist dies nur ein Auszug aus dem Katalog?
Oder hat sich die Lady gar verschrieben u. ich brauch nicht
zu zahlen :D
Mir geht's hier nicht um das Geld, sondern einfach wie es abläuft,
wenn diese Kennzahl nicht aufscheint, weis ich ja gar nicht
wofür ich zahlen muss und als Österreicher möchte ich es
schon wissen, will ja wieder mal hinfahren :D

GRüsse Walker

Verfasst: Fr 31.08.07 10:39
von mr1-29
Hallo Walker,

Du hast länger als eine Stunde im eingeschränkten Halteverbot geparkt und damit gegen §12 Abs. 1, §49 Straßenverkehrsordnung sowie §24 Straßenverkehrsgesetz verstoßen (TBNR 112154 laut Kraftfahrtbundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten).

Der komplette Katalog wird sicherlich nicht auf der Rückseite abgedruckt sein, denn er umfast etwa 500 Seiten...

Grüße, M.

Verfasst: Fr 31.08.07 11:17
von petzlaff
Na gut,

aber rein formal dürfte kein Verweis auf die Rückseite angebracht sein, wenn auf der Rückseite keine Erklärung zu besagter Nummer vorhanden ist.

Das heisst ganz konkret, dass die angegebenen Rechtsbelehrungsmittel unvollständig sind und damit der Bescheid insgesamt anfechtbar ist.

Die freundliche Politesse hätte den Verweis auf die Rückseite streichen müssen - dann wäre alles ok und unanfechtbar.

LG

Verfasst: Fr 31.08.07 13:13
von Privateer
Eine Verwarnung ist kein Bussgeldbescheid... :-)

Man kann sie akzeptieren und bezahlen oder es sein lassen. In letzterem Fall ersetzt die Verwarnung die Anhörung im Bussgeldverfahren (steht auch drauf).

Ein Bussgeldbescheid ergeht erst nach Ablauf der Zahlungs- bzw. Anhörungsfrist.

@Walker Das Bussgeld kann auch in Österreich beigetrieben werden, da gibts ein gegenseitiges Abkommen dazu. Zahl lieber, ist billiger.

Verfasst: Fr 31.08.07 14:42
von Huehnerbla
mr1-29 hat geschrieben: Der komplette Katalog wird sicherlich nicht auf der Rückseite abgedruckt sein, denn er umfast etwa 500 Seiten...
Zu finden ist er im Internet unter http://www.jurathek.de/

Verfasst: Fr 31.08.07 16:00
von Walker
Hallo,
Vielen Dank für eure Antworten, jetzt weis ich
in etwa Bescheid.
Da ich aber wieder ruhig schlafen möchte, hab
ich es einfach bezahlt :wink:

Grüsse Walker