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Forenbetreibung

Verfasst: Do 06.12.07 20:45
von richard55-47
Das LG Hamburg hat wieder zugeschlagen:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 26,00.html


Achtet bittet bei euren Beiträgen darauf, dass die Forenbetreiber zwischen Himmel und Erde schweben.

Verfasst: Do 06.12.07 20:54
von kollboy
soso, dann ist also auch ein hausbesitzer, auf dessen wand jemand etwas illegales schmiert, allein schon dafuer strafbar, dass sein haus beschreibbare waende hat...

Verfasst: Do 06.12.07 21:22
von Peter43
Juristischer Dünnsch.ss!

Verfasst: Do 06.12.07 21:29
von quisquam
Juristische Realität, leider.

Verfasst: Do 06.12.07 21:37
von beachcomber
unfassbar weltfremd, wie schön, dass es über einem LG noch höhere instanzen gibt!
grüsse
frank

Verfasst: Fr 07.12.07 05:43
von alexander20
Sehr geehrte Sammlerkollegen,

ein unabhängiges deutsches Gericht, in konkreto das LG Hamburg, hat eine Einzelfallentscheidung getroffen. Diese mag einem nun gefallen oder nicht. Wenn nicht, so hat der Beschwerte - wie sehr richtig gesagt wurde- natürlich grundsätzlich die Möglichkeit, die nächsthöhere Instanz zu beschreiten.

Alexander20

Verfasst: Fr 07.12.07 12:03
von heripo
Immerhin ...

könnt Ihr Euch vorstellen, wie lästig es allein schon ist, solch ein Verfahren "an den Hals gehängt zu bekommen" - denn immerhin, das Landgericht ist ja nicht die erste Instanz, da sind also schon ein paar Monate hin, bis es da zu einem Urteil kommt.

Ein altes Volkslied sagt: "die Gedanken sind frei..." dies gilt insoweit auch für die Meinheitsfreiheit - solange man sie noch nicht geäussert hat!

Die Rede- und Schreibfreiheit also, mit Veräusserung des Gedankenguts, endet aber da, wo Rechte anderer beeinträchtigt werden!

Wo aber ist da die Grenze ???

Das F O R U M kann daher seine Mitglieder immer wieder nur um Verständnis dafür bitten, wenn wir mal editierend eingreifen um uns nicht fahrlässig der Willkür der ach so vielen "Rechts-Verteidiger" auszusetzen.

Immerhin möchte ich bei dieser Gelegenheit ein grosses Lob an unsere Nutzer aussprechen, denn, im Grossen und Ganzen herrscht in diesem Forum ein sehr angenehmer Ton und die unzulässigen Äusserungen sind eher die Ausnahme!

Allen daher unser DANK für (wenn nötig) gemässigte kritische Äusserungen gegenüber Dritten und für die Akzeptanz gegenüber unseren Moderatoren und Admins, wenn wir mal was *editieren* ... müssen !

namens der Forenleitung
heripo

Verfasst: Fr 07.12.07 23:03
von Zwerg
Abends lese ich gerne die SZ online - auch wg. der Kommentare.
Heute fand ich diesen Eintrag am Anfang eines Threads
Wir wollen die Qualität der Nutzerdiskussionen stärker moderieren. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir die Kommentare ab 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages einfrieren. In dieser Zeit können keine Kommentare geschrieben werden. Dieser "Freeze" gilt auch für Wochenenden (Freitag 19 Uhr bis Montag 8 Uhr) und für Feiertage.
Damit ist die Kommentarkultur in der SZ praktisch tot! und die war wirklich gut!

Mit Kommentar, da die Hamburger Richter.............


Grüße
Zwerg

Verfasst: Sa 08.12.07 22:12
von Zwerg
Zur Bestätigung:
Ich konnte in der SZ-online heute keine Kommentare finden.
Das ist ein Armutszeugnis

Grüße
Zwerg

Verfasst: Sa 08.12.07 23:23
von elgi
Hallo zusammen,
ich habe eine ganze Zeit lang überlegt, ob ich meine Meinung in diesem Thread abgeben soll, aber da ich zur Zeit bei Bekannten miterleben muss, wie sehr diese durch Diffamierungen, Rufschädigung und sogar Todesdrohungen (wie ernst auch immer diese gemeint sein mögen) in Internetforen in ihrem Leben beeinträchtigt werden, finde ich es gut, dass endlich einmal von juristischer Seite aus reagiert wird.
Bitte geht nicht davon aus (aber ich denke, das weiß hier jeder sowieso), dass jedes Forum so seriös ist wie dieses hier. Ob natürlich gleich der Betreiber juristisch haftbar gemacht werden soll, darüber kann und muss man diskutieren. Dass aber jeder völlig unreflektiert seine Meinung schreiben kann (in einem öffentlichen Medium, das von aller Welt eingesehen werden kann) und sich manche Forenbetreiber darauf zurückziehen, dass sie nichts gewusst hätten oder dass sie nicht zur Zensur da seien, das kann auch nicht sein.
Nochmal, um nicht missverstanden zu werden: Ich rede selbstverständlich nicht von diesem Forum und ich sehe auch die unglaublichen Probleme, die da auf die Forenbetreiber (generell) zukommen können, aber die Betroffenen, die von den Diffamierungen ja oft genug als letzte oder diese gar nicht erfahren, müssen besser geschützt werden.
Viele Grüße, elgi

Verfasst: So 09.12.07 10:08
von wpmergel
Hallo Elgi,

es gab auch schon vor Internet-Zeiten Grenzen der freien Meinungsäußerung. Wenn sich jemand diffamiert oder in seiner Ehre angegriffen fühlt, stehen ihm ausreichend Mittel zur Verfügung, sich dagegen zu erwehren.

Das Forenbetreiber nun aber ersatzweise in Haftung genommen werden, ist m. A. nach sogar hinderlich.

Verfasst: So 09.12.07 12:08
von El Che
Hallo Elgi,

es gab auch schon vor Internet-Zeiten Grenzen der freien Meinungsäußerung. Wenn sich jemand diffamiert oder in seiner Ehre angegriffen fühlt, stehen ihm ausreichend Mittel zur Verfügung, sich dagegen zu erwehren.
Hallo Wolfgang,

Du hast natürlich grundsätzlich Recht, aber ein Problem ist eben auch schon - und da kann ich Elgi gut verstehen - dass das Internet eine sehr große Öffentlichkeit erreicht unter Beibehaltung der absolten Anonymität; wer ganz sicher gehen will startet seine Attacke aus einem Internet-Café und schon ist man raus. Wir hatten an unserer Schule z.B. den Fall, dass eine Kollegin im Unterricht gezielt provoziert wurde, dabei gefilmt wurde und kurz danach erschien das Video auf You-Tube, inklusive übelster beleidigender Kommentierungen. Denke nur nicht, dass man irgendjemanden gefunden hätte, der dafür verantwortlich ist. Eine grundsätzlich (Mit-)Haftung würde ich hier also nicht ausschließen wollen.
Allerdings - und da gebe ich Euch allen Recht - denke ich, dass das Urteil insofern völlig überzogen ist, als dass hier eine Haftung eintritt, obwohl der Forenbetreiber nach bestem Wissen und Gewissen versucht hat, den Schaden von einem Dritten abzuwenden und dass hier m. E. der Schutz der Meinungsfreiheit als durch die Vefassung verbrieftes Grundrecht wichtiger wäre als der Einzelfall, denn mit diesem Urteil in der Hand kann man jedes missliebige Forum ausschalten, indem man anonym Verleumdungen poste und unmittelbar danach selbst anzeigt. Übel übel...

Liebe Grüße,
Uli

Verfasst: So 09.12.07 12:22
von kollboy
dieses urteil hiesse, ins real life uebertragen, dass man die gemeinde dafuer haftbar macht, weil auf ihrem marktplatz (=forum) irgend wer irgend wen beleidigt hat, bzw die gemeinde dazu zwingt - weil sie sowas ja nie ganz verhindern kann - den marktplatz fuer die öffentlichkeit zu sperren, wenn sie nicht mit klagen eingedeckt werden will. und das kanns ja wohl nicht sein!

Verfasst: So 09.12.07 12:51
von Pflock
Man sollte auch fein unterscheiden, ob der Forenbetreiber für den Inhalt der Beiträge haftbar gemacht werden kann/sollte oder "nur" für das Veröffentlichen bzw. das unterlassene Entfernen Selbiger.

Irgendwo sehe ich Forenbetreiber schon in der Verantwortung Beleidigungen, Diffamierungen etc. so schnell wie möglich wieder zu entfernen. Dafür muß man ihm aber auch eine gewisse Zeit einräumen. Je nach Umfang des Forums ist es aber nicht zumutbar (wie im Urteil gefordert), jeden Beitrag im Vorfeld zu lesen und zu beurteilen. Dies wäre dann außerdem Zensur in reinster Form, wie wir sie schon mal hatten, diesmal nur privatisiert. Und somit könnten unbemerkt auch Beiträge im Nirwana verschwinden, welche nur dem Forenbetreiber unliebsam wären, was bei einem einmal veröffentlichten Beitrag nicht unbemerkt bliebe.

Ich glaube, hier will sich eine Justizbehörde nur die Basis für eine zukünftige bequeme Arbeit legen. Es ist sicherlich wesentlich Aufwendiger den Autor eines diffamierenden Beitrags ausfindig zu machen, als sich einfach den Forenbetreiber vorzuknöpfen.

Verfasst: So 09.12.07 12:53
von Pflock
Past dieser Thread eigentlich noch in das Forum "Römer"?