Für Juristen - womit droht ein Inkassobüro?

Alles was nichts mit Münzen zu tun hat

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helcaraxe
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Beitrag von helcaraxe » Mo 11.08.08 10:09

Hmm, das allerdings glaube ich nach dem Gesagten allerdings, wird tatsächlich schwierig.

Mit dem Autobeispiel hat Alexander wohl nur zum Teil recht, aber das Auto ist ja in dem Moment ein Werkzeug, während der Computerhändler in vMadais Namen einen Vertrag unterschrieben hat, wenigstens digital.

Wenn jemand einen geschriebenen Vertrag in meinem Namen unterschreibt, ohne dass ich das weiß, dann ist aber auch kein rechtsgültiger Vertrag zu zustandegekommen, oder nicht? Denn dann hätte er meine Unterschrift gefälscht. So ähnlich, wenn auch unabsichtlich, ist das doch auch hier.

Ansonsten könnte ich ja hingehen, und beliebig Online-Verträge in fremdem Namen abschließen - der ORT, wo diese Verträge abgeschlossen werden, sprich mein oder anderer Leute Computer sollte doch eigentlich keine Rolle spielen?

Nun, ich bin kein Rechtsanwalt, und mein Rechtsempfinden ist (leider ;-)) nicht Maßstab der Dinge in Deutschland.
Viele Grüße
helcaraxe
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[i]Höflichkeit ist wie ein Luftkissen: Es mag zwar nichts drin sein, aber sie mildert die Stöße des Lebens.[/i] -- Arthur Schopenhauer

vMadai
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Beitrag von vMadai » Mo 11.08.08 10:54

Der Punkt ist, dass diese Firma behauptet, meine Daten wären an meinem Computer korrekt angegeben worden und ich hätte eine Bestätigungsmail angeklickt und damit den Vertragsabschluss incl. Kenntnisnahme meiner 14tägigen Widerrufsfrist bestätigt.

Dass die Daten an meinem Computer im Rahmen der Anmeldung korrekt angegeben wurden, geben wir ja zu. Die Bestätigungsmail abgeschickt zu haben, können wir uns dagegen kaum vorstellen, denn wir wollten ja -nachdem wir merkten, was das kostet - keinen Vertrag abschließen!

In ihrer ersten Antwortmail wies die Firma übrigens darauf hin, dass ich Anzeige erstatten solle, wenn jemand missbräuchlich meine Daten eingegeben habe - aber das ist ja nicht der Fall.

Südbrookmerland
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Beitrag von Südbrookmerland » Mo 11.08.08 12:20

Hi,
um welche Firma handelt es sich denn?
Es gibt in dem Bereich sehr viele Firmen, die auf diese Art und Weise Verträge unters Volk bringen.
Gerade die, die mit Inkasso usw. drohen, haben oft nur Verträge, die sittenwidrig sind.
Bitte mal den Firmennamen und die Email, wo Namen durch XXX zu ersetzen sind.
Vielleicht gibt es Leute, die schon Erfahrung mit dem Partner hatten.

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Beitrag von vMadai » Mo 11.08.08 13:50

Die Firma heißt Mega-Downloads.net und ihre Abrechnungen/Mahnungen verschicken sie über Validea GMbH in Wien.

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Beitrag von Südbrookmerland » Mo 11.08.08 16:26

Hallo, dachte ich mir schon, dass das so eine Masche ist.
Bitte mal lesen, auch die letzte Antwort.

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=105679

Und das mal in Google eingeben

Mega-Downloads.net sittenwidrig


Ich würds nicht bezahlen ;-)

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
23.05.2008
Internetanbieter Mega-downloads.net kassiert ab
Vorsicht bei Abfrage persönlicher Daten im Internet
Bei der Verbraucherzentrale häufen sich derzeit Beschwerden zum Internetanbieter ‚mega-downloads.net’. Der Seitenbetreiber überrascht Surfer mit einer Rechnung über 192 Euro für ein Zweijahres-Abonnement, das sie angeblich durch Registrierung auf dieser Seite abgeschlossen haben sollen. Die Ratsuchenden sind sich aber sicher, diese Seite nie angewählt zu haben.

Bei der Suche nach kostenlosen Programmen im Internet führen viele Treffer in den Suchmaschinen auf die Seite mega-downloads.net. Die Programme werden kurz vorgestellt, dann folgt ein Link zum Herunterladen. Der Link führt jedoch nicht zum Download, sondern zu einer Anmeldemaske. Wer hier seine Daten eingibt, landet in der Falle – aus einem Testabonnement soll mit Ablauf des Anmeldetages ein 24-Monatsabonnement über die Nutzung des Angebots zum Preis von 96 Euro pro Jahr werden. In der Annahme, die Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen.

Mit dieser überrumpelnden Verlinkung wird versucht, Verbraucher zu täuschen, um ihnen einen Vertrag unterzuschieben.

Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale: „Betroffene sollten sich durch Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern lassen und die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mega-downloads.net zurückweisen mit der Begründung, dass auf diese Art und Weise kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Die Rechtsexpertin rät zu großer Vorsicht, wenn im Internet mit kostenlosen Angeboten geworben wird und persönliche Adressdaten abgefragt werden.

Für Betroffene halten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit. Er kann auch am Ende dieses Dokuments heruntergeladen werden.

Weitere Tipps, Faltblätter und Informationen rund um Internetfallen erhalten Verbraucher in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Auskünfte gibt es auch telefonisch unter 09001 79 79-02, montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Beitrag von Südbrookmerland » Mo 11.08.08 16:30

Absender

Ort, Datum


per Einschreiben
Adresse des Anbieters



Unberechtigte Forderung ....( Rechnungsdatum und Rechnungsnummer angeben )

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom ....... (hier Datum der Rechnung oder der E-Mail einsetzen), in dem Sie einen Betrag von ....... Euro für die angebliche Inanspruchnahme eine Internet-Serviceleistung verlangen.
(Formulierungsvorschlag bei unberechtigten Zahlungsaufforderungen):
Nach meiner Überzeugung habe ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen – Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen.
Sollten Sie dennoch meinen, dass es einen gültigen Vertrag gibt, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB bzw. BGB-InfoVO informiert haben.
(Formulierungsvorschlag bei Verträgen mit Minderjährigen):
Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt noch genehmige ich einen Vertrag.
Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge.
Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

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Beitrag von vMadai » Mo 11.08.08 18:30

Ist ja heiß!

Hab herzlichen Dank für die ermutigenden Links!

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Beitrag von Südbrookmerland » Mo 11.08.08 19:11

Kein Ding
Und weiter als Inkasso gehen solche Firmen nicht, da sie a) die Gebühren fürs Inkassobüro nicht gerichtlich geltend machen können und b) wegen sittenwidrigkeit verlieren.

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Beitrag von vMadai » Mo 11.08.08 19:38

Habe soeben den obigen Musterbrief geschrieben und um folgenden Zusatz erweitert:

Sollte ich von Ihnen weiterhin mit „Rechnungen“ oder Drohungen belästigt werden, behalte ich mir vor, Anzeige zu erstatten wegen Nötigung und Betrugs.

Kostenbelehrung (fett gedruckt!):
Im übrigen werde ich in Zukunft für die Beantwortung weiterer Briefe von Ihnen oder einem von Ihnen beauftragten „Inkassounternehmen“ eine Bearbeitungsgebühr von 96 € pro Schriftstück in Rechnung stellen.
Indem Sie oder von Ihnen beauftragte „Inkassounternehmen“ oder Anwälte mir nochmals schreiben, erklären Sie sich mit diesen meinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich einverstanden und werden zahlungspflichtig!



Kann ich das bringen, oder ist das zu lächerlich?


MfG
vMadai

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Beitrag von B12 » Mo 11.08.08 19:43

Vertragspartner ist immer derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat.
Angenommen jemand anders als vMadai hat seinen PC benutzt, so ist
derjenige auch Vertragspartner. Daß vMadai Vertragspartner ist, muss
derjenige Beweisen, der Geld von Ihm haben will - und das ist mal nicht
so einfach.

Natürlich versuchen diese Firmen durch Einschüchterung an Ihr Geld zu
kommen und oft genug gelingt das auch. Vor Gericht gehen die aber so
gut wie nie, das wäre auch ziemlich aussichtslos.
Der Weg zur Verbraucherberatung wird in jedem Fall schon mal klären,
ob die betroffene Firma für solche Aktionen einschlägig bekannt ist...

Eine Suche im Forum von www.recht.de könnte auch helfen.

Gruss
Daniel

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Beitrag von Pflock » Mo 11.08.08 20:12

Südbrookmerland hat geschrieben:Hallo, dachte ich mir schon, dass das so eine Masche ist.
Bitte mal lesen, auch die letzte Antwort.

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=105679 ...
Bin ich froh, daß wir hier Moderatoren haben. :roll: :P

...war gerade ein Lob an Euch. :D
Gruß Pflock

Ich sammel Münzen und Medaillen aus Mühlhausen in Thüringen, vom Mittelalter bis heute.
Freue mich immer über Angebote.
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Beitrag von Südbrookmerland » Mo 11.08.08 20:16

Hi Pflock,
ich verstehe dein Post nicht.
Wo siehst du Moderatoren?
Gruß,
Peter

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Beitrag von B12 » Mo 11.08.08 20:27

@vMadai

da war ich wohl zu langsam :-)

Die Ergänzung lass mal weg, die erkennen daran, daß du doch
nicht so viel Ahnung von Juristerei hast, wie der Text zuvor
vermuten lässt - also kann man dich evtl. doch einschüchtern...

Gruss
Daniel

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Beitrag von Südbrookmerland » Mo 11.08.08 20:59

vMadai
Nehm doch den Musterbrief, den ich gepostet hatte.
Der ist für genau dieses Unternehmen von der Verbraucherzentrale als Musterbrief erarbeitet worden.
Und lass dich nicht einschüchtern.

Absender

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Nach meiner Überzeugung habe ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen – Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen.
Sollten Sie dennoch meinen, dass es einen gültigen Vertrag gibt, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB bzw. BGB-InfoVO informiert haben.

Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge.
Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Mit freundlichen Grüßen

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Beitrag von vMadai » Di 12.08.08 10:33

Ja genau den Musterbrief habe ich ja auch genommen und dann noch meinen Absatz hintendran gehängt, weil ich dachte, was die können (Geld verlangen für nichts aufgrund angeblicher Einverständniserklärung (Häkchen setzen)), kann ich auch. Warum liege ich da so falsch?

Allerdings lässt dieser Musterbrief ja auch nicht unbedingt auf meine juristische Bildung schließen, da es ein Brief ist, den die sicher schon ein paar tausend mal gekriegt haben.

Aber für mich war es interessant und tröstend, dass die Antworten, die ich bisher von denen bekam, auch Serienbriefe sind, die schon mehrfach im Net publiziert sind.

Dank Südbrookmerlands Hniweisen weiß ich jetzt, dass es sich bei dieser Firma nicht um ernstzunehmende Menschen handelt, die auf Freundlichkeit und Entgegenkommen von mir Anspruch hätten, sondern gemeine Betrüger, die mich einfach nur reinlegen wollen.

Während ich bisher noch (meiner Art entsprechend :-) ) kooperativ und nach Lösungsmöglichkeiten suchend mich verhalten habe, bin ich nun doch schon ganz anders gestimmt :x

Liebe Grüße,
vMadai

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