Für Juristen - womit droht ein Inkassobüro?
Moderator: Locnar
- johndoe
- Beiträge: 610
- Registriert: Do 06.07.06 08:54
- Wohnort: Limbach-Oberfrohna
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Solche Probleme gibts zu Hauf, die Mails sollte man ignorieren, erst Recht wenn der Name und Adresse nicht stimmt. Oftmals wird mit der IP-Adresse gedroht, doch die Provider dürfen Verbindungsdaten nur an die Staatsanwaltschaft herausgeben. Sich an an die Gegenseite zu wenden, das man nicht Frau Klo ist, bringt auch nichts. Man bekommt dann nur die Aufgabe eine Anzeige gegen unbekannt wegen Datenmissbrauch zu stellen, was aber quatschist, da man kein Geschädigter ist, sondern die die angeblich geschädigten sind. Inkassobüros verschicken oft Forderungen ohne beigefügte Vollmacht, dies ist nicht rechtens. Die kann man also ärgern in dem man nach Paragraph §§ 174 BGB die Forderung vollumfänglich ablehnt, wegen fehlender Vollmacht. Kommt dann wirklich eine Vollmacht, ist es oftmals eine Kopie ohne original Unterschrift, was ebenfalls nach §§ 174 BGB nicht zulässig wäre. Oder kommt nur die Vollmacht, ohne erneute Forderungen ebenfalls zurückweisen, da diese nicht §§ 174 BGB entspricht.
Aufpassen muss man wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid (gelber Brief glaube ich) kommt, dem muss man unbedingt wiedersprechen (mit Grund oder auch ohne Begründung), passiert dies nicht wird die Forderung automatisch vollstreckbar und dann ist es egal, ob es Abzocke war oder nicht, da vom Gericht die Berechtigung der Forderung nicht überprüft wird. Wird aber dem Mahnbescheid wiedersprochen, müsste die Gegenseite Klage einreichen. Schon zum Mahnbescheid wird es aber nicht kommen.
Gruß johndoe
Interessante Links:
http://de.youtube.com/watch?v=FGz2Su7SJ ... re=related
http://de.youtube.com/watch?v=dbZzRJm-3 ... re=related
http://de.youtube.com/watch?v=_uoBHgVuR ... re=related
http://de.youtube.com/watch?v=c5LOnAW4r ... re=related
Aufpassen muss man wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid (gelber Brief glaube ich) kommt, dem muss man unbedingt wiedersprechen (mit Grund oder auch ohne Begründung), passiert dies nicht wird die Forderung automatisch vollstreckbar und dann ist es egal, ob es Abzocke war oder nicht, da vom Gericht die Berechtigung der Forderung nicht überprüft wird. Wird aber dem Mahnbescheid wiedersprochen, müsste die Gegenseite Klage einreichen. Schon zum Mahnbescheid wird es aber nicht kommen.
Gruß johndoe
Interessante Links:
http://de.youtube.com/watch?v=FGz2Su7SJ ... re=related
http://de.youtube.com/watch?v=dbZzRJm-3 ... re=related
http://de.youtube.com/watch?v=_uoBHgVuR ... re=related
http://de.youtube.com/watch?v=c5LOnAW4r ... re=related
-
- Beiträge: 177
- Registriert: Mo 02.10.06 17:57
- Wohnort: Main-Franken
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Ok, vielen dank.
Mir ist vorhin eingefallen, dass ich schonmal nen Newsletter auf den Namen Klo bekommen habe, achne halt, ich ahbs das war bestimmt dieses load-net da war nämlich ein Link drinnen, den ich aber nicht angeklickt, sondern die ganze mail gleich gelöscht habe.
Also mach ich jetzt nix, vollstrecken können die bei nem Minderjährigen ja eh nix,oder?
danke
Sepp
Mir ist vorhin eingefallen, dass ich schonmal nen Newsletter auf den Namen Klo bekommen habe, achne halt, ich ahbs das war bestimmt dieses load-net da war nämlich ein Link drinnen, den ich aber nicht angeklickt, sondern die ganze mail gleich gelöscht habe.
Also mach ich jetzt nix, vollstrecken können die bei nem Minderjährigen ja eh nix,oder?
danke
Sepp
"Always go where the Huskys go,but never eat the yellow snow"
- 4037lech
- Beiträge: 286
- Registriert: Do 15.04.04 15:06
- Wohnort: München
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Ich hatte mal mit Tele1+1 ähnliche Problem. Es ging dann über ein Inkassobüro weiter.
Ein freundlicher wahrscheinlich jetzt gekündigter MA der Firma gab mir den Tipp eine Original unterschriebene Vollmachtskopie des Auftraggebers von der der Executorfirma zu verlangen. Eine Vollmachtskopie oder eine beglaubigte Abschrift genügt nicht.
>
> Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden.
> Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt
> nicht.
> BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10
>
In der Regel ist das der Firma zu aufwendig und sie lassen die Forderung fallen
schöne Grüsse aus München
Richard
Ein freundlicher wahrscheinlich jetzt gekündigter MA der Firma gab mir den Tipp eine Original unterschriebene Vollmachtskopie des Auftraggebers von der der Executorfirma zu verlangen. Eine Vollmachtskopie oder eine beglaubigte Abschrift genügt nicht.
>
> Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden.
> Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt
> nicht.
> BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10
>
In der Regel ist das der Firma zu aufwendig und sie lassen die Forderung fallen
schöne Grüsse aus München
Richard
- Münz-Goofy
- Beiträge: 1345
- Registriert: Di 03.01.06 18:20
- Wohnort: Paderborn u. Bergisch Gladbach
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
-
- Beiträge: 1297
- Registriert: Do 10.06.04 21:51
- Wohnort: Augsburg
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Wie findet Ihr den?
"Geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre netten Drohbriefchen, mit denen Sie mich seit Monaten erheitern. Nun haben sie aber leider für mich ein ungünstiges Format. Hätten Sie die Güte, sie mir nochmals auszudrucken und zuzusenden? Ich hätte sie gerne auf Tissue-papier (am liebsten dreilagig).
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hochachtungsvoll,
..."
Soll ich den abschicken? Beleidigend ist das doch nicht, oder?
"Geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre netten Drohbriefchen, mit denen Sie mich seit Monaten erheitern. Nun haben sie aber leider für mich ein ungünstiges Format. Hätten Sie die Güte, sie mir nochmals auszudrucken und zuzusenden? Ich hätte sie gerne auf Tissue-papier (am liebsten dreilagig).
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hochachtungsvoll,
..."
Soll ich den abschicken? Beleidigend ist das doch nicht, oder?
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 7 Antworten
- 962 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Lutz12
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste