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Für Juristen - womit droht ein Inkassobüro?

Verfasst: Fr 08.08.08 17:47
von vMadai
Hallo miteinander!

Durch ein Versehen hat an meinem Computer mein Computerhändler beim Software-Installieren bei einer Download-Firma in meinem Namen gebucht, ohne dass wir es merkten und es bewusst taten.

Wochen später kam dann die Rechnung im Höhe von 96 Euro für ein Jahr.
Die Firma argumentiert, ich hätte eine Bestätigungsmail angeklickt (kann ich mich absolut nicht erinnern!!) und hätte 14 Tage Widerrufsfrist gehabt (wusste ich nichts davon) und wenn ich jetzt nicht endlich zahle, beauftragt sie ihr Inkassouternehmen mit dem Eintreiben.

Was meint Ihr?
1.Kann ich einen Beweis verlangen für die angeblich bestätigte Mail? Ist es technisch möglich, den so beizubringen, dass ich sicher sein kann, dass er nicht manipuliert wurde?
2.Was passiert, wenn ich es darauf amkommen lasse?
Was tut ein Inkassounternehmen wg. 100 Euro?

Vielen Dank im voraus für Euren Rat!

Euer vMadai

Verfasst: Fr 08.08.08 19:07
von klosterschueler
Hallo vMadai!

Sei vorsichtig mit dem Inkassobüro, da summiert sich's recht rasch, wenn die Firma 96EUR übergibt können da recht gasch 30-40€ dazukommen.
Kann man sich mit der Firma irgendwie einigen?

Klosterschüler

Verfasst: Fr 08.08.08 19:34
von Dietemann
Ich würde als erstes einen freundlichen Brief schreiben und Dich überrascht zeigen (was Du ja offensichtlich bist) und um die entsprechenden Unterlagen bitten (da Du Dir den Fall absolut nicht erklären kannst). Außerdem stellst Du mit freundlichen Worten klar, dass Du die Software nicht nutzen wolltest und von dem Widerspruchsrecht erst jetzt erfahren hast und daher jetzt davon Gebrauch machst. Hilfsweise kündigst Du den Vertrag mit sofortiger Wirkung.

Wozu diente denn die Software? War sie für die Installation erforderlich oder kannst Du sie wenigstens verwenden? was sagt denn Dein Computerhändler dazu?

Sollte es sich tatsächlich um einen Bedienungsfehler des Händlers handeln, sehe ich wenig Chancen, dies zu ändern. Ich würde das unter zusätzliche Installationskosten abbuchen, den entsprechenden Beleg bei der Steuererklärung einreichen und das Ganze abschließen.

Gruß Dietemann

Verfasst: Fr 08.08.08 20:54
von Pflock
Dietemann hat geschrieben:... Hilfsweise kündigst Du den Vertrag mit sofortiger Wirkung...
Mit dem Kündigen wäre ich auch vorsichtig. Ich habe in einer Sendung mal das Argument gehört, daß man durch eine Kündigung defacto anerkennt, daß vorher ein Vertrag zu stande gekommen ist.

Wenn Du Dich wehren willst, wirst Du um echten juristischen Rat nicht herum kommen.
Hast Du eine Privat-Rechtsschutz-Versicherung? Wenn ja, frag dort mal an. Viele bieten eine Hotline-Nr. bei der man kostenlosen juristischen Rat einholen kann. Habe ich bei meiner mal angetestet. Bei einfachen Fragen oder um erstmal überhaupt eine Richtung zu bekommen ist das empfehlenswert.
Wenn Du keine Versicherung hast, such Dir einen Anwalt. Viele geben die 1. Beratung kostenlos oder zu einem moderaten Preis.

Sicherlich ist es nicht verkehrt, wenn man sich den Vertrag nachweisen läßt. Sollte für ein IT-basiertes Unternehmen nicht allzu schwer sein (die genannte Mail muß ja verfügbar sein). Streubt sich das Unternehmen, ist irgendwas faul.

Zur Info: Ich bin nicht juristisch vorgebildet. Dies sind nur meine persönlichen Überlegungen.

Verfasst: Fr 08.08.08 21:40
von klosterschueler
Hallo vMadai!

Bei uns gibt's im Radio eine Konsumentenschutzsendung (Help), gibt's sowas ev. bei euch auch? SWR?

Klosterschüler

Verfasst: Sa 09.08.08 03:21
von Wurzel
Hallo,

ich rate dir zu einer Verbraucherschutzzentrale zu gehen, die Beraten auch erstmal und es sollte nicht direkt so viel kosten ;-)

Aber aus meinem Rechtsempfinden heraus ist es mir tatsächlich schleierhaft, warum dir eine Rechtspflicht aus der Tat eines anderen entstehen sollte.
Es ist zwar dein Computer, den jemand anderes benutzt hat, aber wenn jemand mit deinem Auto einen Unfall baut, ist auch der Fahrer dran und nicht der Besitzer.

Micha

Verfasst: Sa 09.08.08 04:04
von Wurzel
Zu Inkassounternehmen,

ein Seriöses Unternehmen sollte die Gültigkeit einer Forderung nachprüfen, bzw. wenn der vermeintliche säumige Zahler begründen kann das es keine berechtigte Forderung gibt, die Anmahnung der Zahlung einstellen.

Unseriöse Unternehmen stellen trotz begründeter Nichtzahlung weiter Forderungen.
So ein Unternehmen hab ich am Hals, hier kommen immer wieder gerne einmal Briefe mit diversen Zahlungsaufschlägen und Gebühren. Beigelegt sind auch Beispielrechnungen, in denen gezeigt wird, wie teuer es angeblich wird, wenn ein Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.
Die Ursprüngliche, unrechtmäßige, Forderung betrug 46 Euro mittlerweile möchte das Inkassounternehmen so 120€ haben ;-)
Laut deren Rechnung muss ich bei einem Gerichtlichen Mahnverfahren mit weit über 900 Euro rechnen :mrgreen:
Die Masche versuchen die jetzt schon seit 3 Jahren, ich werde gelegentlich sogar zuhause angerufen, jedesmal weise ich darauf hin, das ich ein gerichtliches Mahnverfahren wünsche und sie es doch endlich einmal einleiten sollen...
Denn dann kann ich es endlich Amtlich machen, das es keine Forderung gegen mich gibt.
Bis heute ist dies nicht erfolgt.


Was ich dir damit sagen will, lass dich nicht einschüchtern, lasse dich auch nicht zu schnellen Unterschriften drängen.

Micha

Verfasst: Sa 09.08.08 14:23
von vMadai
Danke für Euren Rat!

Die Sache läuft bei mir ja auch schon seit anderthalb Monaten.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist bekam ich die Rechnung.
Nach Widerspruch die Begründung, dass mit meinen Daten von meinem PC aus die Anmeldung erfolgt sei (ist wohl wahr)
und ich hätte auch eine Bestätigungsmail angeklickt (weiß ich nix von).

Jetzt haben sie mir eine "letzte Mahnung vor Übergabe an das Inkassobüro" geschickt und eine Woche Frist gesetzt.
Ich habe zurückgeschrieben, dass sie mir einen Beweis liefern sollen für die angeklickte Bestätigungsmail, sonst zahl ich nicht.
Nur weiß ich eben selber nicht, wie ein solcher Beweis aussehen könnte, damit er nachprüfbar ist.

Ich habe auch schon überlegt, ob ich einen Teil bezahle, in der Hoffnung, dass ihnen der Rest zu wenig ist, um sich den Aufwand eines Mahnverfahrens zu leisten. Was meint Ihr dazu?

Verfasst: Sa 09.08.08 18:24
von onbed
Hallo vMadai,

ich glaube Wurzel hat recht. Ich würde auch erst einmal zu einer Verbraucherberatung gehen.
Ich persönlich halte nichts davon, einen Teil zu bezahlen. Das könnte als Schuldanerkenntnis gesehen werden.



Gruß
onbed

Verfasst: Sa 09.08.08 22:46
von Pflock
vMadai hat geschrieben:...Ich habe auch schon überlegt, ob ich einen Teil bezahle, in der Hoffnung, dass ihnen der Rest zu wenig ist, um sich den Aufwand eines Mahnverfahrens zu leisten. Was meint Ihr dazu?
Blos nicht!!! Weil Du dann tatsächlich den Vertrag anerkannt hast und somit sind auch sämtlich Widerrufsfristen abgelaufen. Ich glaube nicht, daß die sich zufrieden geben.
Dies sieht immer mehr nach einer linken Nummer aus. Hol Dir fachlichen Rat, wie schon vorgeschlagen z.B. bei einer Verbraucherschutzzentrale oder Rechtsanwalt.
Am besten ohne weiteren juristischen Rat nichts mehr zugeben oder einräumen, weiterhin auf einen Beweis der Firma beharren, NICHTS unterschreiben und NICHTS bezahlen. Aber trotzdem auf jedes Schreiben reagieren.
Nimms als Abenteuer. Es wird wohl lästig aber sicherlich interessant...

Verfasst: So 10.08.08 14:40
von *EPI*
Einige dieser online Verträge sind anfechtbar, sofern der Anbieter bestimmte Formvorschriften nicht eingehalten hat. Hier hilft sicher die Verbraucherschutzzentrale weiter.

Verfasst: So 10.08.08 17:28
von vMadai
Pflock hat geschrieben: Nimms als Abenteuer. Es wird wohl lästig aber sicherlich interessant...
:mrgreen:

Verfasst: So 10.08.08 22:25
von helcaraxe
Nochmal was anderes:

Wenn Dein Händler (in Deinem Namen - aber ohne Dein Einverständnis) gebucht hat, dann ist das doch wohl sein Verschulden, entweder muss er haften oder der Vertrag ist nichtig, oder nicht?

Das jedenfalls ist mein laienhaftes Rechtsempfinden.

Verfasst: Mo 11.08.08 08:43
von antoninus1
Ich denke, der Vertragspartner des Unternehmens wäre aber vMadai, da von seinem PC in seinem Namen der angebliche Vertrag geschlossen wurde.
Die Tatsache, dass der Computerhändler da ´rumgetippt hat, macht den Vertrag meiner Meinung nach nicht nichtig.
Wegen Schadensersatzes müsste sich vMadai an den Computerhändler wenden.

Zum Autobeispiel: wenn mit meinem Auto etwas angestellt wird, und der Fahrer ist nicht feststellbar, dann bin ich als Halter dran.
So wird´s bei PC auch sein.

Verfasst: Mo 11.08.08 09:28
von vMadai
Ich gehe schon davon aus, dass mein Händler daran "schuld" ist. Er gibt das auch selbst zu und hat mir angeboten, den "Schaden" zu bezahlen.
Aber weil ich mir ihn als Geschäftspartner pflegen und erhalten will und er auch sonst sehr kulant und großzügig ist, will ich nicht einfach nur sagen (wie er anbot), ich zahl's und zieh's ihm von der Rechnung ab. Ich finde die Forderung an sich so fragwürdig, dass ich die Bezahlung uns beiden ersparen will.

Liebe Grüße,
vMadai