Banküberweisungen ab 1.7.2003 innerhalb der EU
Verfasst: Do 13.03.03 18:47
Im EU-Zahlungsverkehr gibt es interessante Neuigkeiten für Sie!
Für den Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) hat die Europäische Kommission eine Verordnung verabschiedet. Ziele sind die Harmonisierung der Zahlungsverkehrssysteme, die Verbesserung der Qualität der Auftragsdaten und somit die Reduktion der Kosten und Kundengebühren.
Seit 01. Juli 2002 gelten für Kartentransaktionen innerhalb der EU bereits die gleichen Gebühren wie im Inland.
Ab 01. Juli 2003 gelten für Überweisungen innerhalb der EU die selben Preise wie für Inlandsüberweisungen, wenn folgende Kriterien zutreffen:
Überweisungen in Euro (Schecks sind ausgenommen) bis zum Betrag von EUR 12.500,-- in die (bzw. von den) Länder(n) der EU (Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Schweden, Finnland, Dänemark, Großbritannien, Irland, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland und Österreich) und zusätzlich Schweiz und Lichtenstein
Korrekte Angabe von IBAN (International Bank Account Number) des Empfängers und BIC (Bank Identifier Code, auch bekannt als SWIFT-Code) der Bank des Empfängers durch den Auftraggeber (Kontonummer und Bankleitzahl bzw. Bankname sind nicht ausreichend).
Die IBAN ist eine international genormte Darstellung Ihrer Kontoverbindung und setzt sich aus dem Länder-Code, den Prüfziffern, der Bankleitzahl und Ihrer Kontonummer zusammen. Der BIC ist eine eindeutige weltweit gültige Kennung für Banken.
Beide zusammen bilden die Grundlage für eine vollautomatische Verarbeitung (STP %u2013 Straight Through Processing) von grenzüberschreitenden Zahlungsaufträgen innerhalb der EU.
Ist diese nicht möglich (z.B. durch eine falsche IBAN, spezielle Leitwege und besondere Services) werden die Standardgebühren für Auslandsüberweisungen berechnet.
Hoffentlicht funktioniert dies auch!
Für den Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) hat die Europäische Kommission eine Verordnung verabschiedet. Ziele sind die Harmonisierung der Zahlungsverkehrssysteme, die Verbesserung der Qualität der Auftragsdaten und somit die Reduktion der Kosten und Kundengebühren.
Seit 01. Juli 2002 gelten für Kartentransaktionen innerhalb der EU bereits die gleichen Gebühren wie im Inland.
Ab 01. Juli 2003 gelten für Überweisungen innerhalb der EU die selben Preise wie für Inlandsüberweisungen, wenn folgende Kriterien zutreffen:
Überweisungen in Euro (Schecks sind ausgenommen) bis zum Betrag von EUR 12.500,-- in die (bzw. von den) Länder(n) der EU (Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Schweden, Finnland, Dänemark, Großbritannien, Irland, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland und Österreich) und zusätzlich Schweiz und Lichtenstein
Korrekte Angabe von IBAN (International Bank Account Number) des Empfängers und BIC (Bank Identifier Code, auch bekannt als SWIFT-Code) der Bank des Empfängers durch den Auftraggeber (Kontonummer und Bankleitzahl bzw. Bankname sind nicht ausreichend).
Die IBAN ist eine international genormte Darstellung Ihrer Kontoverbindung und setzt sich aus dem Länder-Code, den Prüfziffern, der Bankleitzahl und Ihrer Kontonummer zusammen. Der BIC ist eine eindeutige weltweit gültige Kennung für Banken.
Beide zusammen bilden die Grundlage für eine vollautomatische Verarbeitung (STP %u2013 Straight Through Processing) von grenzüberschreitenden Zahlungsaufträgen innerhalb der EU.
Ist diese nicht möglich (z.B. durch eine falsche IBAN, spezielle Leitwege und besondere Services) werden die Standardgebühren für Auslandsüberweisungen berechnet.
Hoffentlicht funktioniert dies auch!