eBay-Motto - erst löschen dann denken.....

Alles was nichts mit Münzen zu tun hat

Moderator: Locnar

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Canadian Coins
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eBay-Motto - erst löschen dann denken.....

Beitrag von Canadian Coins » Do 10.04.03 19:15

Also ich muß schon sagen, dass die ziemlich hohl sind bei eBay. :silly:

Ich habe dort in den letzten Tagen einige Metall-Boxen für DVD´s versteigert. Die Boxen wurden von einem amerikanischen Designer gefertigt (Paul Champagne).
Er hat schon eine ganze Reihe dieser Teile im Angebot für diverse Filme und deren Fortsetzung ( z.B. Alien, Dirty Harry, Jurassic Park ).
Da ich meine DVD Sammlung nun anders aufgebaut habe - paßten diese Teile nicht mehr und sie gingen alle in die Auktion.

Es ist ja jedem einleuchtend, das Filme die das FSK18 Siegel tragen bei eBay nicht verkauft werden dürfen. Jetzt löschen diese geistig verwirrten Aufpasser von denen aber auch "LEERE" Design-Boxen.
Die Dirty Harry Box z.B. würde 2 Filme mit FSK18 beinhalten - in meinem Auktionstext jedoch wurde ausdrücklich erwähnt, dass die DVD´s nicht im Angebot enthalten sind und nur eine leere Box zum Verkauf steht - das hier kein Verstoß gegen diese FSK18 Einschränkung stattfindet, müßte doch eigentlich dem Dümmsten klar sein, oder ?

Das beste kommt aber noch - die lassen die Auktionen doch glatt auslaufen und geben mir jetzt, Tage später, die Information, dass die Auktionen nachträglich gelöscht wurden und quatschen mich blöd an von wegen Verstoß gegen Nutzungsbedingungen, Verwarnung und Ausschluß.
Weiterhin wurde mir die Möglichkeit genommen, meine Käufer zu bewerten. :x

Also - Kohle kassieren und dann löschen - so läuft es da anscheinend. :?

Ich habe denen jetzt freundlich geantwortet, das es ohne die Möglichkeit der Bewertung auch keine Zahlung gibt und ich mich zudem gezwungen sehe, evtl. noch laufende Auktionen zu löschen, da ich unter solchen Umständen bei eBay nicht mehr als Verkäufer agieren möchte.
Kann denen zwar egal sein - mir aber auch.

Hier mal ein paar Bilder dieser Artikel:

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Beitrag von Imperator-von-Isengard » Do 10.04.03 19:23

Hallo,

Aber bei deinen Bildern steht nichts von FSK 18 stand sie denn auf deinen Boxen?

Viele Grüsse Saruman :D
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Beitrag von Canadian Coins » Do 10.04.03 19:42

Hallo Saruman,

ne, steht nicht auf den Bildern und auch nicht im Text, weil eine FSK-Angabe für den Verkauf von leeren Metall-DVD-Schubern überhaupt nicht angebracht ist.
Diese Teile wurden und werden vom Designer und Hersteller nie in Verbindung mit den dazugehörigen Filmen angeboten - sie stellen einfach Zubehör für DVD-Sammler dar.

Schöne Grüße.
CC

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Beitrag von Imperator-von-Isengard » Do 10.04.03 19:48

aso ich dachte du meintest das im Bezug auf deine Boxen.

PS. Nenn mich ruhig ISI :wink:
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Beitrag von Canadian Coins » Fr 11.04.03 00:30

Imperator-von-Isengard hat geschrieben: PS. Nenn mich ruhig ISI :wink:
@ ISI : Mach´ ich :wink:

Ist ISI das Kürzel von Isigrim :mrgreen: :wink:

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Beitrag von Randydererste » Fr 11.04.03 08:04

@ canadien Coin
Hi, habe das selbe mit Ebay durch,da wurde behauptet es handelt sich um ein Pornofilm und mir wurde die Auktion geschlossen obwohl es ein ganz normaler Actionfilm war.
Gruß Lars

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Beitrag von Canadian Coins » Fr 11.04.03 08:56

Hi Lars,

geteiltes Leid ist halbes Leid.... :wink: und ich denke, wir werden nicht die einzigen sein, die irgendwelchen selbsternannten eBay Hilfssheriffs oder sonstigen Neidern zum Opfer fallen :?

Schöne Grüße.

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Beitrag von Imperator-von-Isengard » Fr 11.04.03 13:10

Mich mit Isegrim zu vergleichen unerhört :lol:

Nein eigentlich von Isengard aber naja.
Viele Grüße aus Isengard


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Beitrag von Locnar » Fr 11.04.03 14:12

FsK 18

Bei Ebay darfst du unter 18 eh nicht handeln, also ist es doch egal :!:
Gruß
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Beitrag von mfr » Fr 11.04.03 14:25

eBay sieht das anders.
Jugendgefährdende Schriften

Jugendgefährdende Schriften, indizierte Medien und Artikel, die nur gegen Altersnachweis abgegeben werden dürfen Während der größte Teil der angebotenen Print-, Audio- und Videomedien bedenkenlos verkauft werden kann, bestehen einige Beschränkungen für das Anbieten, Zugänglichmachen, Aushändigen und in-Umlauf-bringen spezieller Artikel.

Es dürfen keine Artikel angeboten werden, die durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert sind. Solche Artikel dürfen auch nicht unter dem Vorbehalt eines Altersnachweises angeboten werden, weil das öffentliche Anbieten indizierter Artikel verboten ist.

Entsprechend § 7 Absatz 1 JÖSchG (Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit) ist es nicht erlaubt, bespielte Videokassetten, Bildplatten und vergleichbare Bildträger Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn die Programme von der Obersten Landesbehörde für ihre Altersstufe nicht freigegeben und gekennzeichnet worden sind.

Diese Gegenstände dürfen nicht angeboten, übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn sie als "FSK 18" ("Nicht freigegeben unter 18 Jahren") oder überhaupt nicht klassifiziert worden sind.

Weitreichende Verbote bzgl. des Anbietens, Übergebens, Zugänglich-machens, Verteilens etc. von bestimmten Artikeln an Kinder oder Jugendliche sind im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften geregelt. Solche Verbote gelten für alle Arten von Printmedien, Bildern, Videobändern und -medien, Filmen, CD`s, Kassetten, Aufnahmen, Computer- und Videospiele, Videodiscs und Gegenstände, die diesen gleichzusetzen sind, und welche brutale oder in anderer Weise inhumane Gewalt gegen Menschen in einer Art zeigen, die diese Gewalt glorifiziert oder in anderer Weise verharmlost oder in einer Art und Weise präsentiert, die die menschliche Würde verletzt; zum Haß gegen einen Teil der Bevölkerung, eine religiöse, rassische oder nationale Gruppe oder eine Gruppe, die sich über ihre Bräuche und Sitten definiert, aufstacheln, oder welche dazu aufstacheln, gewalttätige, willkürliche oder herabsetzende Handlungen gegen solche Menschen oder Gruppen vorzunehmen oder ihre Menschenwürde durch Handlungen herabzusetzen; offensichtlich dazu geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich oder moralisch zu gefährden.

Alle Artikel, die zu einer der oben genannten Gruppen gehören, dürfen auf eBay nicht angeboten oder verkauft werden. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob ein spezieller Artikel unter die gesetzlichen Verbotsregelungen fällt, kontaktieren Sie bitte direkt die Bundesprüfstelle unter http://bpjs.bmfsfj.de oder konsultieren Sie einen Anwalt.

Den kompletten Text des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit finden Sie z.B. hier: www.jugendschutz.de/joschg.htm

Den kompletten Text des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften finden Sie z.B. hier: www.kinderprojekte.de/kffk/gjs.html

Bitte beachten Sie, dass es ebenfalls nicht erlaubt ist, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indizierte oder beschlagnahmte Artikel auf eBay anzubieten. Das Verzeichnis (BPjS-Aktuell: Amtliches Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften) über diese Artikel erhalten Sie unter folgender Adresse:


Forum Verlag Godesberg GmbH
Ferdinandstr. 16
D 41061 Mönchengladbach
Fax 02161/209183
ForumVerlagGodesberg.GmbH@t-online.de
Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/offensive.html

Von leeren Boxen steht da allerdings nichts, vielleicht sollte ebay mal seine eigenen AGB´s lesen :silly:

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Beitrag von Imperator-von-Isengard » Fr 11.04.03 17:51

Tzk,Tzk es macht doch sowieso jeder was er will.. ob legal oder illegal.. :roll:
Viele Grüße aus Isengard


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Beitrag von Canadian Coins » Fr 11.04.03 17:56

Hi Muenzenfreund:

eBay hat den Fehler mittlerweile eingestanden :
Vielen Dank fuer Ihre Nachricht.

Wir haben den Abbruch Ihrer Auktion jetzt geprueft und muessen Ihnen
leider mitteilen,
dass Ihre Auktion durch einen Fehler unsererseits vorzeitig abgebrochen
wurden.
Es tut uns ausserordentlich leid, Ihnen dieses mitteilen zu muessen.

Ihre Auktionen wurden versehentlich mit regelwidrigen bzw. illegalen
Angeboten verwechselt.

Bitte glauben Sie uns, dass wir unser Bestes tun, um einen reibungslosen und fehlerfreien Auktionsablauf zu gewaehrleisten.

Wir moechten Sie für diesen Vorfall nun hoeflichst um Entschuldigung
bitten.

Fuer die von uns geloeschten Auktionen wurden Ihnen die Gebuehren
bereits gutgeschrieben.

Bitte starten Sie Ihre Auktion erneut.

Mit freundlichen Gruessen

eBay Community Watch

Dieser Satz gibt mir jedoch wieder zu denken:
Wir haben den Abbruch Ihrer Auktion jetzt geprueft und muessen Ihnen
leider mitteilen,
dass Ihre Auktion durch einen Fehler unsererseits vorzeitig abgebrochen
wurden.
Steht die Überschrift "erst löschen, dann denken" also zu recht über dem Thread. :?

Wenigstens werden die Gebühren nicht berechnet - wenn ich´s mir recht überlege, war´s dann doch nicht so schlecht - denn die Boxen sind schließlich verkauft und schon vom Käufer bezahlt :mrgreen:
Einziger Wermutstropfen - keine Bewertung :cry:

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Beitrag von Obelix » Fr 11.04.03 18:00

@cc
Ich denke mit der fehlenden Bewertung kannst Du leben, oder? :lol:
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Beitrag von Imperator-von-Isengard » Fr 11.04.03 18:00

Da würd ich sagen Unglück-im Glück..
Aber ist es nicht schrecklich das man bei solchen Lapalien erst nachharken muss, und sich dann auch noch tagelang ärgert bis das aufgeklärt ist.
Ich würd diesen Thread " Anektote zu Senkung der Kunden für ebay" umtaufen. Naja ist ja wenigstens noch gut ausgegangen. Dazu meinen herzlichsten Glückwunsch. :D
Viele Grüße aus Isengard


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Beitrag von Canadian Coins » Fr 11.04.03 18:18

@ Obelix: hast Recht, damit kann ich gut leben - überlege schon ob ich jetzt nicht auch bei den Auktionen mit Münzen überall FSK18 reinsetze - wenn die dann immer erst nach Ablauf der Auktionen löschen und die Gebühren gutschreiben isses schon ok. :mrgreen:

@IsI: Danke :wink: Eine Abwanderungswelle löst dieser Beitrag sehr wahrscheinlich aber nicht aus. Soll er eigentlich auch nicht. Es ist halt im ersten Moment ärgerlich, wenn einem grundlos die Auktionen gelöscht werden.
Jedoch muß ich nun auch sagen, die Antwort auf meine e-Mail kam sehr schnell und der Fehler wurde eingestanden.

Schöne Grüße.

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