Kaufbrief (alter Gerichtsbrief)

Alles was nichts mit Münzen zu tun hat

Moderator: Locnar

Chippi
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Beitrag von Chippi » Di 07.07.09 17:30

Peter43 hat geschrieben:Anm.: Einige Unterschriften sind hier anders geschrieben als oben im Vertrag!
Zu der Zeit nicht verwunderlich, da wurden die Namen noch so geschrieben, wie der Gegenüber sie verstanden hat. Zudem war es auch üblich bei den weiblichen Personen ein -in hinten dran zu setzen, wie z.B. Karl Müller und Katharina Müllerin, daher auch Schmauchin und Schmauch (ein und derselbe Familienname).

Gruß Chippi
Wurzel hat geschrieben:@ Chippi: Wirklich gute Arbeit! Hiermit wirst du zum Byzantiner ehrenhalber ernannt! ;-)
Münz-Goofy hat geschrieben: Hallo Chippi, wenn du... kannst, wirst Du zusätzlich zum "Ottomanen ehrenhalber" ernannt.

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Gerhard Schön
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Beitrag von Gerhard Schön » Di 07.07.09 17:36

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Peter43
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Beitrag von Peter43 » Di 07.07.09 17:44

10.
Wegen eines flekgen(?) Wiesen, welche der Herr Lieutenant
von Harstall von denen Schmauchischen Erben vor 30.rdl.
erkaufft, und ins mittlere Schloß lehnet(?), hat mir dato
Herr Lieut.von Harstall 3 rdl. Lehngeldt entrichtet
worüber hierdurch quittiret wird. Mihl. x. c5 [..]. 1745.
Johan Heinrich bürg [..]

Der Abschnitt mit Mihl. bis 1745 ist mir unklar. Natürlich wird es sich um ein Datum handeln.
Und den vollständigen Namen des Unterzeichneten kann ich nicht zusammenbringen.

Ich hoffe trotzdem, Dir etwas geholfen zu haben. Mir hat es jedenfalls Spaß gemacht. Einige Ausdrücke mußt Du noch nachschlagen, z.B. deferieren.

Mit freundlichem Gruß
Omnes vulnerant, ultima necat.

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Beitrag von Peter43 » Di 07.07.09 17:59

Hallo Gerhard!

Bauers-Werth hat viel für sich, scheint wohl eine Gemarkung oder soetwas zu sein.

Natürlich hatten wir noch deutsche Schrift in der Schule, besonders als Strafarbeiten! Sonst hätte ich die Briefe meiner Großeltern auch nicht lesen können. Die hatten das Nazi-Verbot der deutschen Schrift nämlich nicht mitgemacht, während meine Eltern sie als unmodern und altmodisch ablehnten. Sütterlin ist übrigens nur eine ganz bestimmte Form dieser Schrift.

Mit freundlichem Gruß
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Beitrag von Gerhard Schön » Di 07.07.09 18:07

Peter43 hat geschrieben:Der Abschnitt mit Mihl. bis 1745 ist mir unklar. Natürlich wird es sich um ein Datum handeln.
Mihl(a) d(en) 15. X(decem)bris 1745.
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Chippi
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Beitrag von Chippi » Di 07.07.09 18:07

Genau, es die, die in den 30er und 40er Jahren gelehrt wurde. Sie stellt eine Vereinheitlichung (und Vereinfachung) der alten Currentschrift dar (1915 von Sütterling entwickelt).

Bin auch schon am Nachschlagen, cum Curatore = mit Vormund.

Gruß Chippi
Wurzel hat geschrieben:@ Chippi: Wirklich gute Arbeit! Hiermit wirst du zum Byzantiner ehrenhalber ernannt! ;-)
Münz-Goofy hat geschrieben: Hallo Chippi, wenn du... kannst, wirst Du zusätzlich zum "Ottomanen ehrenhalber" ernannt.

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Beitrag von Peter43 » Di 07.07.09 18:18

Hallo Gerhard!

Vielen Dank für die Entwicklung des letzten Datums. Das war wirklich kryptisch.

Mit freundlichem Gruß
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Beitrag von Chippi » Di 07.07.09 19:13

Fassen wir mal zusammen, damit die anderen auch etwas hiervon haben:

1.
Kauffbrieff über die
Schmauchische Wiesen

2.
Kund und zu wißen sei hierdurch, daß
allbereit den 22ten Octobr. a.c. nachstehender
und unwiederruflicher Erbkauff-Contract abgehandelt
und geschloßen worden: Nehmlich es verkaufen
der verstorbenen Elisabethen Schmauchin nachge-
laßenen Kinder und Erben, als Johann Heinrich

3.
Schmauch, Anna Rettnerin zu Eisenach cum Curato-
re Conrad Mezingen sen: Catharina Bothin cum
Curatore Christian Ayten, Martha Elisabetha Bött-
gerin cum Curatore Bernhart Buschen und
Anna Sabina Mezingen cum Curatore Niklas
Weisenbornen, die von ihrer Mutter ererbten Wie-
ße I Akr. 24 ruthen haltend auf dem Bauers-

4.
Werth zwischen Johann Heinrich Merten und Conrad
Rieken gelegen, an den Hochwohlgebl.-Herrn,
Herrn Georg Ludwig Ernst von Harstall, Chur-
Maynzischen Lieutenant wie auch Erb- Lehn-
und Gerichtsherr alhier, um und vor Dreißig

5.
rtll, sage 30 rtll, baares Geld, welche Kaufsumme
ver Kauffere auch sogleich baar zugezahlt erhalten
und deswegen ihren Herrn Abe Kauffer in bester
Form Rechtens quittiren. Es lehnet diese
Wieße ins mittlere blaue Schloß alhier und gibt
extraordinar Steuer 4 5/8 d. ordinar Steuer 6 3/4 d.
in die Gemeinde alhier 4 lgl. 4 ld.

6.
Wie nun Herr Kauffer sowohl als Ver Kauffern
resp. cum Curatoribus vor sich und ihre Erben al-
len rechtlichen Auskünften und Behelffen, sonderlich des
des Betrugs, Übereilung, Scheinhandels, Verlez oder
Verkürzung, und wie die sonst Nahmen haben
mögen gegen einander abgesaget, darauf stipu-
liret und nun gerichtliche Confirmation und Kauf-

7.
brief geboten: Alß ist deren Sachen hierdurch de-
feriret, der Kauff contract in hiesiges Con-
sens-Buch Vol. III. fol. 28 eingetragen und biß
auf Hochadl.-Lehnherrl. Corroboration unter
Gerichtsstand und Siegel confirmando ausgefer-
tiget worden. So geschehen Mihl d. 30ten Dec.
1745

8.
Adliche Harstallische Gesamte Gerichte
daselbst

Johann Georg Ballhaus(?)

9.
Conrad Metzing Vormund
Anna Kölnern
Johann [...] Wich [...]
Christian G Eyt Vormund
Cadarina Bohdin
Marta Elisabeta Böttiger
Bernhard Bü[..] Vormund
Anna Sabina Metzingen
Joh. N. Weißenborn Vormund

10.
Wegen eines flekgen(?) Wiesen, welche der Herr Lieutenant
von Harstall von denen Schmauchischen Erben vor 30.rdl.
erkaufft, und ins mittlere Schloß lehnet(?), hat mir dato
Herr Lieut.von Harstall 3 rdl. Lehngeldt entrichtet
worüber hierdurch quittiret wird. Mihl. d. 15 Xbris. 1745.
Johan Heinrich bürg [..]
_____________________________________________________________

Wer Lust hat, kann sich an die unvollständigen Namen probieren.

Erklärungen:

zu 1.: -

zu 2.:

a.c. = anni currentis, lateinisch für „laufenden Jahres“
Erbkauf-Contract = ähnlich dem heutigen Erbteilskaufvertrag (Contract siehe 7.)
sen. = Senior

zu 3.:

cum Curatore = mit Vormund (unter 18/21?)
I Akr. 24 ruthen = 1 Acker und 24 Ruten (http://www.thueringen.de/imperia/md/con ... n/ih_7.pdf)

zu 4.:

vor Dreyßig = für Dreißig

zu 5.:

rtll = Reichstaler
d = Pfennig
lgl = leichte Groschen
ld = leichte Pfennig
(leichte Groschen und Pfennige, wie sie auch im benachbarten Eisenach üblich waren (16 Leichte Pfennig = 12 Gute Pfennig))

zu 6.:

stipuliret (stipulieren) = festlegen, vereinbaren, verbindlich (vertraglich) übereinkommen
Confirmation = Bestärkung, Bestätigung

zu 7.:

deferiret (deferieren) = jemanden einen Eid vor einen Richter auferlegen, einen Antrag stattgeben
Contract (Kontrakt) = verbindliche Abmachung, Vertrag
Consens-Buch (Konsensbuch) = amtliches Verzeichnis zur Eintragung von Schulden und dinglichen Lasten
Vol. = Volumen (hier: Band)
fol. = folium (= Blatt)
Corroboration (Korroboration) = Bestätigung, Bekräftigung
confirmando (confirmare) = bestätigen, bekräftigen (hier: bestätigend/-kräftigend)

zu 8.: -

zu 9.: -

zu 10.:

vor 30 rdl - siehe 4. und 5.
dato = Heute
Mihl. d. 15 Xbris. 1745 = Mihl(a) d(en) 15. X(decem)bris 1745
decembris = December

allgemein: verschiedene Schreibweisen der Namen - Zu der Zeit nicht verwunderlich, da wurden die Namen noch so geschrieben, wie der Gegenüber sie verstanden hat. Zudem war es auch üblich bei den weiblichen Personen ein -in hinten dran zu setzen, wie z.B. Karl Müller und Katharina Müllerin, daher auch Schmauchin und Schmauch (ein und derselbe Familienname).
_____________________________________________________________
Einige Fragen hätte ich noch:

Wer besaß den Kaufvertrag? Von Harstall oder einer der Erben?
Wie ist das Steuersystem (ordinär/extraordinär/Gemeinde - 5.) zu verstehen?
Welches Gebäude lässt sich in Mihla mit dem mittleren "blauen Schloß" identifizieren?
Wie ist diser Absatz zu verstehen? ".....Herr Kauster sowohl als Vor Kaustern resp. cum Curatoribus ..." (6.)

Gruß Chippi
Zuletzt geändert von Chippi am Mi 08.07.09 11:51, insgesamt 5-mal geändert.
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Beitrag von emieg1 » Di 07.07.09 19:47

Chippi hat geschrieben: Wer besaß den Kaufvertrag? Von Harstall oder einer der Erben?
Vielleicht weder noch!

Heute werden solcherlei Verträge von Notaren aufgesetzt und eine Ausfertigung auch dort aufgehoben. Gerade solche Bestände retten sich oft über Jahrhunderte. Notare gabs jedenfalls schon lange vor dieser Zeit; ob sie jetzt auch für die Verfassung eines Erbkaufvertrages zuständig waren, weiss ich nicht, nehme es aber an. Herr Ballhaus dürfte insofern der ausfertigende Notar gewesen sein :-)

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Beitrag von Gerhard Schön » Di 07.07.09 20:38

Chippi hat geschrieben:Welches Gebäude lässt sich in Mihla mit dem mittleren "blauen Schloß" identifizieren?
Das damalige "Mittlere Blaue Schloss" ist das heutige "Graue Schloss" in Mihla.
http://www.graues-schloss.de/geschichte.html
Gruß,
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Beitrag von Peter43 » Di 07.07.09 20:54

'ruthen' habe ich für eine Längeneinheit gehalten, 1 Rute = 10 Fuß. Bin mir aber nicht ganz sicher.

dato = Heute (Dativ, nicht 'bis Heute', das wäre Akkusativ)

Mit freundlichem Gruß
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Beitrag von Gerhard Schön » Di 07.07.09 21:14

Die Flächenangabe lautet jedenfalls "1 Acker (und) 24 (Quadrat) Ruten". Die Länge einer Rute und die Anzahl der Quadratruten in einem Acker (Morgen) war regional stark unterschiedlich: Maße und Gewichte in Thüringen (PDF).
Gruß,
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Beitrag von Chippi » Di 07.07.09 21:42

Danke für eure Hilfe! Da Mihla zu Creuzburg gehörte bzw. verbunden war, hab ich dort geschaut:

1 Quadratrute Landmaß (zu 14 Fuß) = 18,09687 qm
1 Acker = 160 Quadratruten Landmaß = 28,9550 a

Gruß Chippi
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Beitrag von Gerhard Schön » Di 07.07.09 21:46

Peter43 hat geschrieben:Es lehnet diese Wieße ins mittlere blaue Schloß alhier.
Der Lehensherr des Wiesengrundstückes, welcher also im Mittleren Blauen Schloss residierte und offensichtlich mit dem Käufer verwandt war, hatte Anspruch auf eine jährliche Lehensabgabe. Zur Einführung in dieses Lehen war eine Einmalzahlung von 3 Reichstalern als Lehensgeld erforderlich, worüber ein Beamter des Lehensherren die Quittung vom 15. Dezember 1745 ausgestellt hat.
Gruß,
gs
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Beitrag von Gerhard Schön » Di 07.07.09 22:13

Chippi hat geschrieben:Da Mihla zu Creuzburg gehörte bzw. verbunden war, hab ich dort geschaut:
1 Quadratrute Landmaß (zu 14 Fuß) = 18,09687 qm
1 Acker = 160 Quadratruten Landmaß = 28,9550 a
Der Index in dem Dokument des Staatsarchivs funktioniert nicht richtig. Die zitierten Angaben betreffen daher nicht Creuzburg, sondern Coburg. Welche Flächenmaße 1745 für Mihla gegolten haben, wird wohl am zuverlässigsten die Gemeinde Mihla berichten können.
http://www.mihla.de/
Gruß,
gs
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