Fassen wir mal zusammen, damit die anderen auch etwas hiervon haben:
1.
Kauffbrieff über die
Schmauchische Wiesen
2.
Kund und zu wißen sei hierdurch, daß
allbereit den 22ten Octobr. a.c. nachstehender
und unwiederruflicher Erbkauff-Contract abgehandelt
und geschloßen worden: Nehmlich es verkaufen
der verstorbenen Elisabethen Schmauchin nachge-
laßenen Kinder und Erben, als Johann Heinrich
3.
Schmauch, Anna Rettnerin zu Eisenach cum Curato-
re Conrad Mezingen sen: Catharina Bothin cum
Curatore Christian Ayten, Martha Elisabetha Bött-
gerin cum Curatore Bernhart Buschen und
Anna Sabina Mezingen cum Curatore Niklas
Weisenbornen, die von ihrer Mutter ererbten Wie-
ße I Akr. 24 ruthen haltend auf dem Bauers-
4.
Werth zwischen Johann Heinrich Merten und Conrad
Rieken gelegen, an den Hochwohlgebl.-Herrn,
Herrn Georg Ludwig Ernst von Harstall, Chur-
Maynzischen Lieutenant wie auch Erb- Lehn-
und Gerichtsherr alhier, um und vor Dreißig
5.
rtll, sage 30 rtll, baares Geld, welche Kaufsumme
ver Kauffere auch sogleich baar zugezahlt erhalten
und deswegen ihren Herrn Abe Kauffer in bester
Form Rechtens quittiren. Es lehnet diese
Wieße ins mittlere blaue Schloß alhier und gibt
extraordinar Steuer 4 5/8 d. ordinar Steuer 6 3/4 d.
in die Gemeinde alhier 4 lgl. 4 ld.
6.
Wie nun Herr Kauffer sowohl als Ver Kauffern
resp. cum Curatoribus vor sich und ihre Erben al-
len rechtlichen Auskünften und Behelffen, sonderlich des
des Betrugs, Übereilung, Scheinhandels, Verlez oder
Verkürzung, und wie die sonst Nahmen haben
mögen gegen einander abgesaget, darauf stipu-
liret und nun gerichtliche Confirmation und Kauf-
7.
brief geboten: Alß ist deren Sachen hierdurch de-
feriret, der Kauff contract in hiesiges Con-
sens-Buch Vol. III. fol. 28 eingetragen und biß
auf Hochadl.-Lehnherrl. Corroboration unter
Gerichtsstand und Siegel confirmando ausgefer-
tiget worden. So geschehen Mihl d. 30ten Dec.
1745
8.
Adliche Harstallische Gesamte Gerichte
daselbst
Johann Georg Ballhaus(?)
9.
Conrad Metzing Vormund
Anna Kölnern
Johann [...] Wich [...]
Christian G Eyt Vormund
Cadarina Bohdin
Marta Elisabeta Böttiger
Bernhard Bü[..] Vormund
Anna Sabina Metzingen
Joh. N. Weißenborn Vormund
10.
Wegen eines flekgen(?) Wiesen, welche der Herr Lieutenant
von Harstall von denen Schmauchischen Erben vor 30.rdl.
erkaufft, und ins mittlere Schloß lehnet(?), hat mir dato
Herr Lieut.von Harstall 3 rdl. Lehngeldt entrichtet
worüber hierdurch quittiret wird. Mihl. d. 15 Xbris. 1745.
Johan Heinrich bürg [..]
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Wer Lust hat, kann sich an die unvollständigen Namen probieren.
Erklärungen:
zu 1.: -
zu 2.:
a.c. = anni currentis, lateinisch für „laufenden Jahres“
Erbkauf-Contract = ähnlich dem heutigen Erbteilskaufvertrag (Contract siehe 7.)
sen. = Senior
zu 3.:
cum Curatore = mit Vormund (unter 18/21?)
I Akr. 24 ruthen = 1 Acker und 24 Ruten (
http://www.thueringen.de/imperia/md/con ... n/ih_7.pdf)
zu 4.:
vor Dreyßig = für Dreißig
zu 5.:
rtll = Reichstaler
d = Pfennig
lgl = leichte Groschen
ld = leichte Pfennig
(leichte Groschen und Pfennige, wie sie auch im benachbarten Eisenach üblich waren (16 Leichte Pfennig = 12 Gute Pfennig))
zu 6.:
stipuliret (stipulieren) = festlegen, vereinbaren, verbindlich (vertraglich) übereinkommen
Confirmation = Bestärkung, Bestätigung
zu 7.:
deferiret (deferieren) = jemanden einen Eid vor einen Richter auferlegen, einen Antrag stattgeben
Contract (Kontrakt) = verbindliche Abmachung, Vertrag
Consens-Buch (Konsensbuch) = amtliches Verzeichnis zur Eintragung von Schulden und dinglichen Lasten
Vol. = Volumen (hier: Band)
fol. = folium (= Blatt)
Corroboration (Korroboration) = Bestätigung, Bekräftigung
confirmando (confirmare) = bestätigen, bekräftigen (hier: bestätigend/-kräftigend)
zu 8.: -
zu 9.: -
zu 10.:
vor 30 rdl - siehe 4. und 5.
dato = Heute
Mihl. d. 15 Xbris. 1745 = Mihl(a) d(en) 15. X(decem)bris 1745
decembris = December
allgemein: verschiedene Schreibweisen der Namen - Zu der Zeit nicht verwunderlich, da wurden die Namen noch so geschrieben, wie der Gegenüber sie verstanden hat. Zudem war es auch üblich bei den weiblichen Personen ein -in hinten dran zu setzen, wie z.B. Karl Müller und Katharina Müllerin, daher auch Schmauchin und Schmauch (ein und derselbe Familienname).
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Einige Fragen hätte ich noch:
Wer besaß den Kaufvertrag? Von Harstall oder einer der Erben?
Wie ist das Steuersystem (ordinär/extraordinär/Gemeinde - 5.) zu verstehen?
Welches Gebäude lässt sich in Mihla mit dem mittleren "blauen Schloß" identifizieren?
Wie ist diser Absatz zu verstehen? ".....Herr Kauster sowohl als Vor Kaustern resp. cum Curatoribus ..." (6.)
Gruß Chippi