Die Kaufsumme haben die "ver Kauffere" (Verkäufer) auch sogleich bar erhalten und deswegen ihrem "herrn Abe Kauffer" (Abkäufer, der ihnen die Wiese abgekauft hat) quittiert.Peter43 hat geschrieben:welche Kaufsumme vor Kaustern (?; Vorschlag Kaufern) auch sogleich baar zugezahlt erhalten und deswegen ihren Herrn Abe Kauster (?; Vorschlag Kaufern) in bester Form Rechtens quittiren.
Gruß,
gs