Seite 1 von 3
Banküberweisung zurück fordern
Verfasst: Do 10.07.03 17:10
von crypton
Hallökens an alle!
Suche den Insider, der entweder den Artikel auch gelesen hat bzw. aus eigener Erfahrung mir erklären kann, wie ich folgendes am besten abwickel.
Habe bei eBay eine Auktion gewonnen.
Verkäufer sah in Ordnung aus.
Bei der Kaufabwicklung habe ich mit den Bankdaten die Überweisung vorgenommen.
Bis heute, nach mehreren Wochen, noch nichts vom Verkäufer gehört.
Telefonnummer ist keine zu finden. (Wohnort Hochspeyer)
Nun möchte ich mein Geld zurück buchen lassen!
Irgendwo stand mal eine kurze Anleitung, wie man es am einfachsten und schnellsten, ohne sehr großen Aufwand, ausführen kann.
Leider habe ich mir weder den Link noch sonstwas gemerkt, nur, das es ging.
Wer kann mir helfen? Wer hat es auch gelesen? Wo steht es? Wer kann aus eigener Erfahrung mir den Weg erklären?
Verfasst: Do 10.07.03 17:24
von spider
Tut mir sehr Leid aber das geht gar nicht!
Sonst würden ja viele das Geld (auch bei anderen Rechnungen)überweisen und wenn die Ware da ist wieder zurückbuchen.
Mußt dir wohl oder übel die Arbeit machen und das Geld zivilrechtlich zurückfordern.
Viel Spaß!

Verfasst: Do 10.07.03 17:35
von crypton
Es geht!
Anzeige bei der Polizei wegen unrechtmäßiger Bereicherung und dann mit den Papieren zur Bank.
Aber der Weg wurde noch einfacher aufgelistet.
Verfasst: Do 10.07.03 17:51
von spider
Kann ich nicht glauben.Woher weiß z.B. die Polizei das du nichts erhalten hast???
Verfasst: Do 10.07.03 18:21
von crypton
Indem der Beschuldigte beweisen muss, das er es abgesendet hat.
Das ist der Punkt, den die wenigsten eBay'er wissen. Verkäufer ist immer in der Pflicht, zu beweisen, das er abgesendet hat.
Verfasst: Do 10.07.03 18:47
von spider
O.K. wen es denn so bei Versandbedingungen drin stand?
Bei einem normalen Brief sieht es dann aber schlecht aus.

Verfasst: Do 10.07.03 18:49
von crypton
Für den Verkäufer, ja.
Daher mache ich alles mindestens per Einwurf-Einschreiben.
Naja, wollen hoffen, das noch jemand anderes genaueres zu meinen Fragen sagen kann.
Verfasst: Do 10.07.03 18:52
von Obelix
@cry
Das mag ich ja fast nicht glauben!
Ich denke da wirst Du Probleme bekommen.
Schick mir mal die Adresse, vielleicht kann ich ja etwas herrausfinden.

Verfasst: Do 10.07.03 18:54
von crypton
Gerne Obelix, hat aber in diesem Falle nichts mit Münzen zu tun.
Adresse kommt per PN.
Verfasst: Do 10.07.03 19:07
von Obelix
Meine Lösung habe ich Dir geschickt.
Versuch es mal!
Wirkt Wunder!

Verfasst: Do 10.07.03 19:26
von spider
Obelix jetzt hast du uns aber neugierig gemacht!!!
Das mit dem zurückbuchen kann ich aber trotzdem nicht glauben.
Das würde ja heißen das die Bank ohne mein Einverständnis auf mein Konto zugreifen kann.
Und das ist sogar bei einer Zwangsvollstreckung nicht so einfach.
Verfasst: Do 10.07.03 19:28
von crypton
spider,
das geht. Allerdings kannst du den Betrag wieder zurück fordern und der erste bleibt auf den Kosten sitzen.
Verfasst: Do 10.07.03 19:42
von Obelix
@spider
In diesem Fall haben die Verkäufer ein paar Nachbarn mit denen man Telefonieren kann!

Verfasst: Do 10.07.03 19:42
von spider
das geht. Allerdings kannst du den Betrag wieder zurück fordern und der erste bleibt auf den Kosten sitzen.
Tschuldigung das habe ich jetzt nicht ganz begriffen.

Verfasst: Do 10.07.03 19:45
von crypton
Obelix,
ich überweise dir Geld.
Du lieferst nicht und ich lasse den Betrag zurück buchen auf mein Konto. Damit hast du kein Geld mehr und musst Nebenkosten übernehmen.
Allerdings kannst du dann als letztes mal den Betrag wieder auf dein Konto anfordern und erhälst ihn. Nun sitze ich auf sämtlichen Kosten.
Verständlich?