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Zoll - Frage

Verfasst: Di 04.10.11 13:50
von polyphamos
Ich überlege mir, etwas aus Australien direkt zu bestellen, weiß aber nicht, wie es mit dem Zoll ist.
Also der preis ist 45€-75€, eine Münze wäre das. Weiß jemand, ob es verzollt wird und wieviel es betragen würde?

lg
kevin

Re: Zoll - Frage

Verfasst: Di 04.10.11 14:34
von coin-catcher
Hi,

jo du musst ab einem Warenwert von 23 oder 25 Euro verzollen.
7 MwSt. kommen auf dich zu.

Viele Grüße

Re: Zoll - Frage

Verfasst: Di 04.10.11 14:44
von kc
Es kommt natürlich drauf an, wie du die Münze verschicken lässt. Ein normaler Brief geht fast immer ohne Probleme durch den Zoll. Ein Einschreiben nur bis zu einem bestimmten Wert (22 Euro). Wenn Einschreiben, dann würde ich den Verkäufer bitten, einen dementsprechend niedrigen Wert anzugeben.
Dann wird noch zwischen antiken und modernen Münzen ab dem Jahr 1900 unterschieden. Die Antiken werden mit 7% verzollt, die modernen Sammlermünzen mit 19%. So jedenfalls erklärte es mir neulich ein Zollbeamter.

Grüße

kc

Re: Zoll - Frage

Verfasst: Di 04.10.11 15:30
von coin-catcher
kc hat geschrieben:die modernen Sammlermünzen mit 19%. So jedenfalls erklärte es mir neulich ein Zollbeamter.
8O
Quark?!
Auch meine modernen Münzen sind bislang immer mit 7% durchgegangen :lol:

Re: Zoll - Frage

Verfasst: Di 04.10.11 16:18
von *EPI*
coin-catcher hat geschrieben:
kc hat geschrieben:die modernen Sammlermünzen mit 19%. So jedenfalls erklärte es mir neulich ein Zollbeamter.
8O
Quark?!
Auch meine modernen Münzen sind bislang immer mit 7% durchgegangen :lol:
In den Bestimmungen steht: "Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert". Zollrechtl. können somit moderne Sammlermünzen mit 19% EU EinfuhrUSt besteuert werden. Darüberhinaus auch bestimmte Gold- und Silbermünzen.


71189000901:
Einfuhrumsatzsteuer:frei
Warenbeschreibung:
gesetzliche Zahlungsmittel, soweit sie nicht wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden (§ 5 i. V. m. § 4 Nr. 8 b) UStG)

71189000902:
Einfuhrumsatzsteuer:frei
Warenbeschreibung:
gesetzliche Zahlungsmittel als Anlagegold, soweit sie im Verzeichnis der Goldmünzen sind ( vgl. VSF Z 8101 Abs. 83 UAbs.2, Anl.2) oder die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden und zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt (§ 25 c Abs.2 Nr. 2 USTG)

71189000903:
Einfuhrumsatzsteuer: 7 %
Warenbeschreibung:
aus Edelmetallen, wenn es sich um Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert handelt und die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes (ohne EUST) beträgt. (vgl. VSF Z 8101 Anl. 1a) Abs.2 Nr. 3c), Abs. 3)

71189000904:
Einfuhrumsatzsteuer:7 %
Warenbeschreibung:
aus unedlen Metallen (vgl.VSF Z 8101 Anl. 1a) Abs.4 Satz 3)

71189000909:
Einfuhrumsatzsteuer: 19 %
Warenbeschreibung:
andere (vgl. § 4 Nr. 8 Buchst. b Satz 2 UStG, VSF Z 8101 Abs. 83 UAbs. 1 und Anl. 1a) Abs. 3 Satz 2)

Aus 71189000903 wird deutlich, dass beispielsweise bestimmte Silbermünzen auch nach 71189000909, also 19%, verzollt werden können.
(siehe auch vorletzten Beitrag von Argentum: http://www.silber.de/forum/zoll-t1430.html)


Bei 7% EU EinfuhrUSt liegt dann die Freigrenze inkl. Porto bei ca. 71 Euro (Erst ab 5 Euro will der Zoll Geld.).


@ Polyphamos: Benutz einmal die Suchfunktion, denn dazu wurde hier schon viel geschrieben!