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Panoramafreiheit
Verfasst: Mo 29.06.15 23:29
von emieg1
Vielleicht sollte man den thread auf Bananen
union ausweiten...
"Sie fotografieren gern berühmte Bauwerke und stellen die Bilder ins Netz? Sollte das EU-Parlament falsch entscheiden, ist es damit bald vorbei. Dann wird kontrolliert, wer da das Brandenburger Tor oder den Eiffelturm knipst. Und es kostet Geld."
"Vorschlag einer einheitlichen Panoramafreiheit für alle EU-Staaten soll in einer Überarbeitung durch die Regelung ersetzt werden, dass die „gewerbliche Nutzung“ von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an „physischen öffentlichen Orten“ plaziert sind, „immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte“. "
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d ... 68160.html
Re: Thema: Bananenrepublik
Verfasst: Mo 29.06.15 23:45
von Arminius
Was ist zu tun, wenn ich die Porta Nigra in Trier fotografieren möchte?
Wer ist der Rechtsnachfolger des römischen Reiches? Ein leiblicher Nachkomme von Theoderich, Karl dem Großen, oder der Pabst?
Muß ich dann den italienischen Staatspräsidenten fragen?

Re: Thema: Bananenrepublik
Verfasst: Di 30.06.15 02:33
von KarlAntonMartini
Da vergessen Journalisten gern, daß die urheberrechtliche Schutzfrist wohl weitergelten soll. Und die meisten berühmten Bauwerke stammen von Baumeistern, die schon lang genug tot sind. Grüße, KarlAntonMartini
Re: Panoramafreiheit
Verfasst: Di 30.06.15 07:57
von Numis-Student
Ich habe das Thema mal abgetrennt, da ich es für zu wichtig erachte, dass es in dem Bananenbeitrag untergeht
Einzig der Begriff der "gewerblichen Nutzung" macht noch ein wenig Hoffnung, aber nachdem schon jetzt Touristen Probleme kriegen, die den Eiffelturm fotografieren (Herr Eiffel dürfte auch lange genug tot sein), wird es wohl auch eher so ausgelegt, dass eine private Website gewerblich ist...
MR
Re: Panoramafreiheit
Verfasst: Di 30.06.15 09:02
von emieg1
Ja, die Problematik liegt auf der Hand. Insbesondere Foren werden schon durch das Verlinken von Werbung als gewerblich ausgelegt, so dass es letztendlich jeden betrifft, der in Foren vielleicht mal ein entsprechendes Bild postet. Besonders betroffen ist wikipedia, wie man dort auch nachlesen kann.
Wehret den Anfängen

Re: Panoramafreiheit
Verfasst: Di 30.06.15 09:07
von KarlAntonMartini
Numis-Student hat geschrieben:Ich habe das Thema mal abgetrennt, da ich es für zu wichtig erachte, dass es in dem Bananenbeitrag untergeht
Einzig der Begriff der "gewerblichen Nutzung" macht noch ein wenig Hoffnung, aber nachdem schon jetzt Touristen Probleme kriegen, die den Eiffelturm fotografieren (Herr Eiffel dürfte auch lange genug tot sein), wird es wohl auch eher so ausgelegt, dass eine private Website gewerblich ist...
MR
Wer maßt sich da Rechte an?
Re: Panoramafreiheit
Verfasst: Di 30.06.15 10:38
von Numis-Student
https://de.wikipedia.org/wiki/Eiffelturm#Beleuchtung_und_Lichtkunst hat geschrieben:Da in Frankreich keine Panoramafreiheit gilt, beansprucht die Betreibergesellschaft SETE das Urheberrecht für nächtliche Aufnahmen, in denen der bestrahlte Eiffelturm als Hauptobjekt zu sehen ist, obwohl am Bauwerk selbst keine Urheberrechte mehr bestehen. Private Bilder ohne kommerzielle Nutzung stellen dabei keinen Verstoß dar. Lediglich Bilder mit einer kommerziellen Nutzung bedürfen der Genehmigung der Gesellschaft, da sie die Illumination als Kunstwerk für sich beansprucht. Detailaufnahmen oder Panoramaaufnahmen, bei denen der Eiffelturm nur als Beiwerk sichtbar ist, können unabhängig vom Zweck genehmigungsfrei veröffentlicht werden.
Re: Panoramafreiheit
Verfasst: Di 30.06.15 10:42
von Numis-Student
nummis durensis hat geschrieben:Ja, die Problematik liegt auf der Hand. Insbesondere Foren werden schon durch das Verlinken von Werbung als gewerblich ausgelegt, so dass es letztendlich jeden betrifft, der in Foren vielleicht mal ein entsprechendes Bild postet.
und wenn Foren zur Schilderung von Urlaubserlebnissen schon dadurch kommerziell werden, ist eine Nachtaufnahme des Turms schon sehr problematisch, und soweit ich weiss, wurden genau solche Fälle schon heftig gestraft.
MR
Re: Panoramafreiheit
Verfasst: Di 30.06.15 11:10
von KarlAntonMartini
Numis-Student hat geschrieben:https://de.wikipedia.org/wiki/Eiffelturm#Beleuchtung_und_Lichtkunst hat geschrieben:Da in Frankreich keine Panoramafreiheit gilt, beansprucht die Betreibergesellschaft SETE das Urheberrecht für nächtliche Aufnahmen, in denen der bestrahlte Eiffelturm als Hauptobjekt zu sehen ist, obwohl am Bauwerk selbst keine Urheberrechte mehr bestehen. Private Bilder ohne kommerzielle Nutzung stellen dabei keinen Verstoß dar. Lediglich Bilder mit einer kommerziellen Nutzung bedürfen der Genehmigung der Gesellschaft, da sie die Illumination als Kunstwerk für sich beansprucht. Detailaufnahmen oder Panoramaaufnahmen, bei denen der Eiffelturm nur als Beiwerk sichtbar ist, können unabhängig vom Zweck genehmigungsfrei veröffentlicht werden.
Danke, das ist plausibel. Grüße, KarlAntonMartini
Re: Panoramafreiheit
Verfasst: Mi 01.07.15 21:21
von emieg1