OS-Plattform, Abmahnungen
Verfasst: Mo 18.04.16 18:18
Da hier der eine oder andere Münzen im Fernabsatz vertreibt, eine Warnung: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/boch ... 60209.html
Die EU-hat eine Schiedsgerichtsplattform für Verbraucher geschaffen, auf die jeder hinweisen muß, der im Fernabsatz Waren an Endverbraucher vertreibt. Das LG Bochum hat nunmehr entschieden, daß das Fehlen eines Hinweises wettbewerbswidrig und abmahnfähig ist. Das Absurde daran: In D. gibts die Möglichkeit, über diese Plattform ein Schiedsgericht anzurufen noch gar nicht. Es soll im April 2017 so weit sein.
Grüße, KarlAntonMartini
Die EU-hat eine Schiedsgerichtsplattform für Verbraucher geschaffen, auf die jeder hinweisen muß, der im Fernabsatz Waren an Endverbraucher vertreibt. Das LG Bochum hat nunmehr entschieden, daß das Fehlen eines Hinweises wettbewerbswidrig und abmahnfähig ist. Das Absurde daran: In D. gibts die Möglichkeit, über diese Plattform ein Schiedsgericht anzurufen noch gar nicht. Es soll im April 2017 so weit sein.
Grüße, KarlAntonMartini