Gewerbeanmeldung

Alles was nichts mit Münzen zu tun hat

Moderator: Locnar

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Wuppi
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Beitrag von Wuppi » Do 26.08.04 08:15

@wurzel: das stimmt ... nen Fehler im Impressum kann einen Ruinieren ...

Hier sollte der Staat dafür sorgen, das vor der Großen Rechnung der betroffene erstmal nachbessern darf bevor er zur kasse gebeten wird. Gerade bei kleinen Firmen (Internet-Shops usw.) wäre das ratsam, nicht jeder weiß sowas - da denkt man doch auch nicht drüber nach ...

Ich hab z.b. noch nie in nem Supermarkt oder sonst einem Laden die USt-ID ausgeschlagen gesehen - im Impressum auf der HP ist das aber Pflicht ...

Für große Firmen sollte es weiterhin kein Nachbesserungsrecht geben: die brauchen für ihre Webpräsenz eh Juristischen Rat - der Anwalt wird dann auch das Impressum empfehlen ;)

Wenn ich da Punkt 3 von petzlaff lese, dreht sich mir ja schon der Magen ... 10 Jahre Rechnungen ist ja OK ... aber das digitale Rechnungen nicht das wahre sind?!

Gruß
Wuppi
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Wurzel
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Beitrag von Wurzel » Do 26.08.04 13:21

Ach Wuppi,
da gibts noch mehr Fallen. Im Bekanntenkreis hat einer eine Werkstatt für Motorräder und kommt mit dem Gewinn gerade so über die Runden.
Aufgrund der niedrigen Gewinnspanne konnte er sich keinen Steuerberater leisten, aber das Finanzamt will eine Steuererklärung von einem Steuerberater haben, die Folge sein Betrieb wurde geschätzt und das Finanzamt hat jetzt den Daumen auf seinem Konto bis die Steuerschuld beglichen ist. Vermutlich muss er jetzt Konkurs anmelden. Und wieder ein Arbeits- und einen Ausbildungsplatz weniger.

Solche regelungen sind Kontraproduktiv vor allem für kleine und kleinste Betriebe.

Gruss Wurzel
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Beitrag von Wuppi » Do 26.08.04 21:04

Hi

mit sowas würd ich auf jedenfall an die Presse gehen! Gerade wo es in Deutschland mit Arbeitsplätzen immer knapper wird, kommt das echt super wenn das Finanzamt Arbeitsplätze vernichtet!

Gruß
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Beitrag von Locnar » Fr 27.08.04 10:22

@Wurzel

Dem Fiskalbüttel ist es egal woher die Erklärung kommt !

Ich sehe das eher so: Dein Bekannter hat die Erklärung, trotz Aufforderung nicht abgegeben, und ist dann geschätzt worden.

Ein völlig normaler Vorgang !
Zuletzt geändert von Locnar am Fr 27.08.04 11:27, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Locnar

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Wurzel
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Beitrag von Wurzel » Fr 27.08.04 11:22

Keine Ahnung ob es wirklich so ist, so hat er es Behauptet, ob seine Aussage stimmt oder nicht kann ich nicht nachprüfen.


Gruss Wurzel
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platypus
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Beitrag von platypus » Do 02.09.04 13:23

1) Kleingewerbe "Internet-Handel" anmelden - das Amt will genau wissen, womit gehandelt wird (z.B. Sammelgegenstände Münzen/Briefmarken o.ä.) - kostet ca. 25 EUR. Postwendend wird sich die IHK an dich wenden und deinen voraussichtlichen Jahresumsatz 8) erfragen - davon hängt dann dein IHK-Beitrag ab.

Ich habe mal eine Frage zur IHK. Muss man deren Beitragsforderungen wirklich begleichen. Kann mich erinnern, dass vor einigen Jahren mal im Gespräch war, dass "Kleinhändler" mit geringem Umsatz nicht unter dieses Gesetz fallen und keinen Beitrag zahlen müssen..
Habe mich aber in letzter Zeit (da nicht mehr betroffen-Kleingewerbe aufgegeben) nicht mehr damit befasst und bin nicht mehr auf dem aktuellen Stand..
Schon im voraus herzlichen Dank für die Info(s)

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