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Wann müssen Verkäufe bei eBay gewerblich angemeldet werden

Verfasst: Do 26.08.04 09:15
von platypus
Gemäß einer Pressemitteilung im gestrigen Kölner Stadtanzeiger verfolgen die Finanzbehörden in NRW vermehrt die schwarzen Schafe im Internet, sprich Händler, die im großen Stil per Online verkaufen, ohne dafür Steuern zu bezahlen. Nach Auskunft des Pressesprechers wurden so schon Millionenbeträge von Steuern eingetrieben. Die Suche im Internet (eBay!) geht weiter, auch der Username nutzt nichts, dass kann problemlos weiter verfolgt werden.
Erhebt sich nun die Frage, ab wann Verkäufe im Internet steuer- und anmeldepflichtig sind.
Dass die Händler, die das gewerbemäßig betreiben, betroffen sind ist sonnenklar!
Was ist aber z. B. mit dem Sammler, der ab und wann doppelte Sammlerstücke veräußert und auch Gewinne macht. Gibt es hier eine Kostenobergrenze, ist die NETTO oder BRUTTO oder was ist generell zu beachten.
Wer kann hier konkrete Auskünfte geben? :?: :?: :?:

Verfasst: Do 26.08.04 09:37
von Denissin
Da gibt es meines Wissens nach sogar ein Merkblatt bei Ebay! Such mal bei Ebay.

Grüße
Denis

Verfasst: Do 26.08.04 11:24
von Huehnerbla
Die Grenze zwischen Privatverkauf und Handel hängt nicht mit der Menge zusammen.
Wenn ich nach 20 Jahren Sammeltätigkeit bei eBay meine Doubletten verscherble handle ich als Privatperson, auch dann, wenn es 1000 Münzen sind.
Wenn ich auf dem Flohmarkt Münzen einkaufe um sie bei eBay wieder zu verscherbeln, handle ich gewerblich, da ich eine Gewinnerzielungsabsicht habe.

Verfasst: Do 26.08.04 14:42
von platypus
Denissin hat geschrieben:Da gibt es meines Wissens nach sogar ein Merkblatt bei Ebay! Such mal bei Ebay.

Grüße
Denis
Glaubst Du im Ernst, dass die deutschen Finanzämter ein Merkblatt von eBay anerkennen? :?: :?: :?:

Verfasst: Do 26.08.04 14:49
von platypus
Huehnerbla hat geschrieben:Die Grenze zwischen Privatverkauf und Handel hängt nicht mit der Menge zusammen.
Wenn ich nach 20 Jahren Sammeltätigkeit bei eBay meine Doubletten verscherble handle ich als Privatperson, auch dann, wenn es 1000 Münzen sind.
Wenn ich auf dem Flohmarkt Münzen einkaufe um sie bei eBay wieder zu verscherbeln, handle ich gewerblich, da ich eine Gewinnerzielungsabsicht habe.
Sicher ist nicht die Menge das ausschlaggebende Kriterium.
Aber, wenn Du 1000 Münzen bei ebay verkaufst, bekommst Du garantiert Probleme mit dem FA.
Wenn Du Münzen auf dem Flohmarkt kaufst, zuhause feststellst, dass Du sie doch schon hast und bei eBay weiter verkaufst, dürfte das noch nicht unter gewerblichen Handel fallen.
Ich glaube, da ist die Grauzone ziemlich groß und viele werden sich dort drin tummeln.
Klar ist und da hast Du absolut recht: Wer aus reinen Gewinnerzielungsabsichten handelt, der handelt gewerblich und muss das anmelden. Aber da kann man ja auch negative Gewinne machen. Schau mal, wieviele Händler den KMS 2004 unter Verkaufspreis anbieten und verkaufen.
Vielleicht haben wir ja einen Juristen im Forum, der es auch mal einem Laien kurz und knapp erklären kann.

Verfasst: Do 26.08.04 15:39
von Denissin
platypus hat geschrieben:
Denissin hat geschrieben:Da gibt es meines Wissens nach sogar ein Merkblatt bei Ebay! Such mal bei Ebay.

Grüße
Denis
Glaubst Du im Ernst, dass die deutschen Finanzämter ein Merkblatt von eBay anerkennen? :?: :?: :?:
So rum war das nicht gemeint. Ebay hat mal ein Merkblatt zu gewerblichen Verkäufern rausgebracht. Das sowas nicht verbindlich ist, ist klar!