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Münzherrschaft im Kaiserreich?
Verfasst: Mo 09.10.06 11:39
von MünzenPeter
Hallo an alle!
Bitte um Hilfe!
Ich hätte da eine Frage die mich seit geraumen beschäftigt, „Wer hatte zwischen 1871 und 1918 im deutschen Kaiserreich die Münzherrschaft?“, also wer zeichnete sich verantwortlich dafür (Behördenstelle o.ä.) und gab es rechtliche unterschiede von den kleinen Münzen zu den Münzen ab 2 Mark aufwärts?
In meiner Literatur finde ich nicht darüber.
Wenn ihr mir helfen könntet, währe ich euch sehr dankbar.
Grüße Peter
Verfasst: Mo 09.10.06 12:33
von KarlAntonMartini
Der alte Mayer weiß dazu: "In Deutschland unterliegt gegenwärtig das Münzwesen der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Reichs (Münzhoheit als Recht, gesetzliche Bestimmungen über das Münzwesen zu erlassen und dasselbe zu ordnen). Die Ausprägung erfolgt auf Kosten des Reichs für sämtliche Bundesstaaten auf den Münzstätten derjenigen Bundesstaaten, welche sich hierzu bereit erklären (M. im engern Sinn als Recht, die Münzen zu prägen). Von dem alten Souveränitätsrecht der Gliederstaaten ist im wesentlichen nur noch die Vorschrift geblieben, daß die Münzen auf der Reversseite das Bildnis des Landesherrn, bez. das Hoheitszeichen der Freien Städte tragen, und daß die Gliedstaaten die Beaufsichtigung der Prägung besorgen."
Verfasst: Mo 09.10.06 12:44
von MünzenPeter
Danke für die schnelle Antwort!
So wie ich das sehe hatte also das „Reich“ und nicht der Kaiser das Münzrecht“?
MP
Verfasst: Mo 09.10.06 12:55
von KarlAntonMartini
Nach altem lehnsrechtlichen Verständnis war der jeweilige Fürst in persona Rechtsträger, nach dem neueren Staatsrecht ist der Territorialstaat selbst Inhaber der Staatshoheit, die von einem Herrscher nur ausgeübt wird. Zum Zustand im "Deutschen Reich" nach 1871:
http://www.documentarchiv.de/ksr/verfksr.html
Grüße, KarlAntonMartini
Verfasst: Mo 09.10.06 15:33
von MünzenPeter
Vielen dank für den Link und die Antwort.
Somit ist meine Frage gänzlich beantwortet.
Danke noch mal.
MP