Verfassungswidrige Abbildungen

1871-1945/48
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michael03
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Beitrag von michael03 » Di 16.10.07 04:41

@Donk

Vielen Dank .
Da war ein Haken in meiner Tastatur :oops:

Gruß
Michael03

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Locnar
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Beitrag von Locnar » Di 16.10.07 08:29

Schmarrn!?

Aufgrund einer Gerüchte habe ich mich ich mich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung gesetzt. Der zuständige Beamte hat mir geraten diese Bilder zu unterbinden, um auf der "sicheren Seite" zu sein.

Zu dem gibt es noch diesen Fall: http://www.coins.de/Verfahren.html
Gruß
Locnar

*EPI*
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Beitrag von *EPI* » Di 16.10.07 11:44

Und hier "der Freispruch" ( edit.: siehe unten KAM - es gab keinen Freispruch sondern eine Einstellung des Verfahrens - edit. v. heripo) aus München (kein gewerblicher Händler):


http://tech.de.msn.com/home/online_arti ... id=3227422

http://www.merkur-online.de/mm_alt/regi ... 824,501940


Wie sieht es mit Karl Götz Medaillen wegen Rassismus und Volksverhetzung aus...

Das Ärgerliche dabei: Am Ende wird man freigesprochen und das Ganze hat Zeit und Geld gekostet.
Zuletzt geändert von *EPI* am Di 16.10.07 11:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Locnar » Di 16.10.07 11:46

@Epi,

bleibt immer noch der Ärger und die Kosten!
Gruß
Locnar

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Beitrag von *EPI* » Di 16.10.07 11:49

Locnar hat geschrieben:@Epi,

bleibt immer noch der Ärger und die Kosten!

...Du hast meine Ergänzung vorweggenommen... klar ist dies so!!!!!!!!!

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KarlAntonMartini
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Beitrag von KarlAntonMartini » Di 16.10.07 12:36

Der Münchner wurde im Ergebnis leider nicht freigesprochen, das Verfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Wer die Kosten tragen muß, wurde nicht veröffentlicht. Das heißt aber, daß die Gefahr nicht gebannt ist, außerdem sind nicht alle Richter Münzsammler wie hier derjenige 1. Instanz. Grüße, KarlAntonMartini
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Beitrag von Privateer » Di 16.10.07 12:43

Locnar hat geschrieben:Schmarrn!?

Aufgrund einer Gerüchte habe ich mich ich mich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung gesetzt. Der zuständige Beamte hat mir geraten diese Bilder zu unterbinden, um auf der "sicheren Seite" zu sein.

Zu dem gibt es noch diesen Fall: http://www.coins.de/Verfahren.html
@Locnar
Eine anständige Rechtsauskunft ist das ja mal sicher nicht. Genausogut könnte der gute Mann einem Münzhändler raten, das Gewerbe aufzugeben, damit er bestimmt nie eine Fälschung in Verkehr bringt... :D

Wie leider (u.a.) das noch immer anhängige Verfahren gegen den Aachener Händler zeigt, kann man in unserem Rechtsstaat tatsächlich grundlos einer Strafverfolgung ausgesetzt sein, nur weil die zuständigen Stellen keine Ahnung vom geltenden Recht haben (oder weil sich jemand profilieren will).

Dass sich das Forum nicht offenen Auges der Gefahr solch einer - wenn auch ungerechtfertigten! - Verfolgung aussetzen sollte ist natürlich klar. Auch wenn letztendlich nichts dabei herauskommen kann, ersetzt einem niemand die vergeudete Zeit oder entschädigt für den Stress.

Um diese Gefahr abzuwenden, gibt es mE zwei Möglichkeiten:

1) das Zeigen von Abbildungen mit Hakenkreuzen etc. zu unterbinden
2) sich eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" geben zu lassen

Mit 2) meine ich, dass zB dem Bundesjustizministerium schriftlich dargelegt wird, was dieses Forum ist und zu welchen Zwecken ggf. solche Abbildungen hier gezeigt werden (könnten). Die Bestätigung über die Unbedenklichkeit (bzw. die Voraussetzungen dafür) wird als "Wichtig" eingefügt, damit sich jeder Gast bzw. Nutzer daran orientieren kann.

Bis diese Bestätigung vorliegt, sollte das Zeigen wirklich unterbleiben um nicht irgendwelche Spinner auf den Plan zu rufen. Wie KAM schon richtig anmerkte, passiert in der entsprechenden Kategorie eh nicht gerade viel. Ich halte es aber trotzdem für falsch, wenn sich ein nonkommerzielles numismatisches Forum dieser unnötigen und unrechtmässigen Beschränkung einfach unterwirft.

Ich bin daher auch gerne bereit, Dir bei der Erstellung dieses Schreibens behilflich zu sein. Weiteres ggf. im Chat oder am Telefon. :wink:
Gruß Privateer

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Beitrag von Locnar » Mi 17.10.07 09:17

Moin Privateer,

ne ne Rechtsauskunft gibt es nur beim Anwalt, die kostet Geld und ist nicht mal das Papier wert, denn vor Strafverfolgung schützt sie nicht!


Die Sache mit der "Unbedenklichkeitsbescheinigung" sollten wir mal nachgehen!
Gruß
Locnar

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Beitrag von *EPI* » Mi 17.10.07 11:46

Alle Nutzer des Numismatikforums versichern, dass die im Forum gezeigten Münzen und Medaillen sowie deren Abbildungen, besonders die aus der Zeit von 1933-1945, nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, historischen sowie numismatischen Forschung/Wissenschaft oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens, der Geschichte oder ähnlichen Zwecken benutzt und gezeigt werden (§ 86a Abs. 3 StGB). Das Numismatikforum zeigt diese Münzen und Medaillen grundsätzlich nur unter den oben genannten Vorraussetzungen. Die Nutzer des Numismatikforums verpflichten sich, alle Münzen und Medaillen sowie deren Abbildungen dieser Zeit, besonders die, welche entsprechende Embleme aus der Zeit des Nationalsozialismus zeigen, nur für die oben genannten Zwecke zu verwenden und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne § 86a StGB zu nutzen.

Vorschlagsversuch: Als ständig sichtbarer Text in dieser Rubrik.


So eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es für ernsthafte und organisierte Ordensammler:

Bundesminister der Justiz mit Schreiben 4021-2-2 II-23 584/81 vom 18.10.1981 an den seinerzeitigen Vorsitzenden des Bundes deutscher Ordenssammler e. V.
( http://www.orden-der-welt.de/DE/PDF/Lit ... eutsch.pdf )

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Wichtige Warnmeldung!!!

Beitrag von Privateer » Fr 19.10.07 18:05

Im Moment läuft eine Hexenjagd auf Verkäufer, die im Internet (zB bei Ebay) Münzen aus der Zeit des Dritten Reichs mit Hakenkreuz-Symbol anbieten. Es wurden bereits hunderte von Strafverfahren bundesweit eingeleitet. Ein mir gut bekannter Händler hat heute vormittag Besuch von einem Kripo-Beamten bekommen und ist als Beschuldigter vernommen worden. Er hat lediglich ein paar Silberfünfer bei ebay eingestellt und wie üblich beide Seiten der Münzen abgebildet.

Hintergrund ist, dass das Verwenden dieses verbotenen Symbols strafbar nach § 86a StGB ist. § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Wenn also in der Münz-Auktion das Hakenkreuz abgebildet ist, muss der Verkäufer mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Nachdem diese Rechtsauffassung zumindest fragwürdig ist (die Münzen sind bekanntermassen keine Propagandamittel und meiner Kenntnis nach von dieser Regelung ausgenommen), darf man gespannt sein was da am Ende herauskommt.

Bis das geklärt ist, sollte sich ein jeder genau überlegen, ob er seine DR-Münzen unbedingt jetzt anbieten muss und ggf. zur Sicherheit das Hakenkreuz abdecken. Ob Abdecken alleine ausreicht, weiss ich leider nicht, im Zweifelsfall sollte daher nur die unbedenkliche Seite der Münze gezeigt werden.

Ein weiterer mir bekannter Händler führt aus dem gleichen Grund bereits seit Monaten einen Rechtsstreit: start

Dies dürfte wohl auch der Auslöser dieser Hexenjagd im Internet sein.

(Artikel aus einem anderen Forum rüberkopiert mit Erlaubnis des Verfassers)

--------------------------------

@Locnar Bis auf weiteres sollten hier auf jeden Fall keine Abbildungen mehr zugelassen werden!
Gruß Privateer

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wpmergel
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Beitrag von wpmergel » Fr 19.10.07 20:44

Kopfschüttelnd lese ich nun schon tagelang von den Möglichkeiten ein ehemals verlässliches Rechtssystem auf den Kopf zu stellen.

Ich hatte dabei viel Verständnis für die Grundhaltung zur Vermeidung von Schwierigkeiten, die fraglichen Münzseiten besser nicht zu veröffenrtlichen. Mittlerweile stelle ich mir aber die Frage, ob man damit nicht denjenigen Recht gibt, die unter fadenscheinigen Gründen und vermutlich durch persönliche Profilneurosen und Karrrieregeilheit begründet, unbescholtene Bürger vor den Kadi zerren. Irgendwie erinnert mich das an die Zahlung von Lösegeld durch die BRD an die Erpresser im Hindukusch.

Sollte man nicht auch einmal überprüfen, inwieweit diese Möchtegerne ihre Sorgfaltspflicht und die Verhältnismäßigkeit wahren. Schließlich verursachen sie mit solchen Aktionen nicht unerhebliche Kosten, die ich Ihnen nur zu gerne über den Regreß aufs Auge drücken würde.

Zumindest sollte man mal den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde überdenken.

Was sagen die Kenner des neueren bundesdeutschen Rechts zu den Erfolgsaussichten und Möglichkeiten auch einmal zurückzuschießen?
Herzliche Grüße aus Waldeck
Wolfgang M.

www.Waldecker-Münzen.de
www.Waldecker-Münzfreun.de

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Beitrag von ChKy » Fr 19.10.07 21:06

Das hier und in den Links Gelesene erinnert mich an das Verfahren mit den zerstampften und durchgestrichenen Hakenkreuzen. Meine freie Meinung als freier Steuerzahler lautet: für mich Verschwendung von Steuergeldern! Unseren Steuergeldern!

Münzen sind geschichtliche Dokumente. Was soll erreicht werden? Das Todschweigen einer bitteren Epoche unserer Landesgeschichte? Das kann es ja wohl nicht sein. An die Diktatur müssen wir immer erinnert werden. Auch durch das Sammeln und Zeigen dieser Münzen. Als warnendes Beispiel, daß sowas nie wieder passiert.

Ich finde wpmergel´s Vorschlag gut, ich schließe mich ihm an.
cogito ergo sum

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Beitrag von petzlaff » Sa 20.10.07 09:27

Auch ich gebe wpmergel voll und ganz recht.

Genauso wie ich das braune Gedankengut verabscheue, schäme ich mich für die Arroganz unserer aktuellen Regierung und ihrer ausführenden Organe, die die Mündigkeit der Bürger immer stärker ad absurdum erklärt.

LG
Stefan
Liebe Grüsse

petzlaff

Fridericus
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Beitrag von Fridericus » So 21.10.07 17:42

Vor 14 Tagen marschierten 40 Neonazis grölend unter Polizeischutz (über 200 Polizisten) durch unseren Ort. Die Polizei schirmte diese Leute so weitgehend ab und sperrte ganze Straßenzüge, so daß sich sogar ältere Leute, denen man die Zufahrt z.B. zum Bahnhof verwehrte, zu Bemerkungen wie "Polizeistaat" hinreissen ließ.

Wenn dieser Staat und die Sicherheitsorgane nicht in der Lage sind, die öffentlichen Auftritte dieser Leute zu unterbinden, kann ich es nachvollziehen, das dann Beamte zwecks Erzeugung behördlicher Aktivität gerne mal auf Nebenkriegsschauplätze ausweichen.

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Gerhard Schön
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Beitrag von Gerhard Schön » So 21.10.07 18:46

Ich denke schon, dass die Ausnahmeregelung des §86(3) ohne weiteres auf Münzen anwendbar ist. Abgesehen davon ist aber auch folgendes zu beachten: Das verhasste Parteiemblem ist am 7. März 1936 in das Staatswappen des Deutschen Reiches aufgenommen worden. Zumindest auf den danach erschienenen Münzen ist damit doch wohl das Kennzeichen der verfassungswidrigen Organisation (NSDAP) nicht vordergründig als solches dargestellt, sondern in erster Linie das Hoheitszeichen des damaligen deutschen Staates. Das Deutsche Reich von damals ist aber meines Erachtens weder Partei noch Vereinigung im Sinne des §86. Deshalb sollte auch der heutige deutsche Staat den Münzsammlern nicht von vornherein böse Absichten unterstellen.
Deutscher Münzkatalog, Euro Münzkatalog, Weltmünzkatalog.

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