Wo ist der Haken

Banknoten / Papiergeld

Moderator: Locnar

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Huehnerbla
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Beitrag von Huehnerbla » So 26.03.06 14:25

Torfstecher hat geschrieben: Was heißt "das war's"?
Das heißt, Du bekommst keinen Ersatz
Torfstecher hat geschrieben: Entweder der Schein ist echt, oder er ist nicht echt.
Der Schein ist echt, aber eben nicht für den Umlauf bestimmt.
Torfstecher hat geschrieben: Wenn er aber nicht, dann kann die Bank sich doch nicht einfach darauf herausreden, daß er zwar echt sei, aber auf irgendeiner geheimen schwarzen Liste stehe und daher nicht umgetauscht werden könne.
Warum sollte sich die Bank herausreden wollen? Wenn die Bank nicht zweifelsfrei feststellen kann ob der Schein echt ist, wird sie ihn automatisch bei der Bundesbank prüfen lassen. Und die werden dann der Bank schon entsprechend bescheid geben.
Torfstecher hat geschrieben: aber der Schein könnte ja auch in einem Zustand sein, in dem man durchaus noch Chancen hat, ihn an der Ladenkasse loszuwerden.
Das kann ich mir eher nicht vorstellen, der Schein wird nach der Befreiungsaktion sicher nicht mehr an einer normalen Kasse angenommen (außer vielleicht an einem Kiosk in Köln ... :wink: ).
Gruß
Jürgen

"Morgen ist auch noch ein Tag", sagte die Eintagsfliege...

mfr
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Beitrag von mfr » So 15.07.07 17:56

Hallo,
mittlerweile hat der erste Besitzer eines solchen Acrylblocks auf Umtausch der Note geklagt (war ja nur eine Frage der Zeit ;) ).
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage auf Umtausch eines von der Deutschen Bundesbank ausgegebenen in einen Acrylblock eingeschweißten 100-Euro-Geldschein in einen normalen 100-Euro-Geldschein ab.

Mit Urteil vom 08.03.2007 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main entschieden, dass die Deutsche Bundesbank nicht verpflichtet ist, eine echte 100 EUR Banknote, die im Auftrag der Deutschen Bundesbank in einen Acrylblock gegossen worden ist und zum
Preis von ca. 35 bis 49 EUR im Bookshop der Europäischen Zentralbank verkauft wird, in eine normale 100 EUR Banknote umzutauschen.
Der Kläger ist Eigentümer einer 100-EURO-Banknote, die in einen Acrylblock eingeschlossen ist. In den Acrylblock ist eingraviert: „Original 100-Euro Banknote Limit. Auflage 308/2000“. Das Objekt stammt aus einer Charge von mehreren Tausend Banknoten, die die Beklagte im
Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) herstellen ließ und an eine Firma mit dem ausschließlichen Auftrag abgegeben hat, diese Banknoten in einen Acrylblock zu gießen. Die Acrylblöcke wurden sodann in dem Euro Information Centre & Bookshop der EZB für ca. 35 bis 49 EUR pro Stück überwiegend an Großhändler verkauft. Sie werden im gewerblichen
Münzhandel für ca. 70 bis 89 EUR an Endkunden abgegeben. Mit Schreiben vom 17.05.2006 legte der Kläger den Acrylblock der Beklagten vor und beantragte den Umtausch der Banknote unter Hinweis darauf, dass die vorgelegte Note beschädigt sei. Diesen Antrag lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 09.06.2006 ab. In den Gründen ist ausgeführt, dass es sich bei dem vorgelegten Objekt nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel handele, sondern um ein Wirtschaftsgut. Die nationalen Zentralbanken des Eurosystems lehnten den Umtausch von in Acrylglasblöcken eingebetteten Banknoten ab.

Hiergegen erhob der Kläger am 06.07.2006 Klage.

Der Kläger trägt vor, er habe aufgrund Art. 3 Abs. 1 und 2 des Beschlusses der EZB vom 20.03.2003 einen Anspruch auf Umtausch. Nach dieser Regelung hätten die nationalen Zentralbanken schadhafte und beschädigte echte Euro-Banknoten auf Antrag u.a. dann umzutauschen, wenn mehr als 50% einer Banknote vorgelegt würden. Die vorgelegte Banknote sei sogar insgesamt vorhanden. Die Echtheit stehe außer Frage. Sie sei auch technisch überprüfbar, weil die Echtheitsmerkmale des Geldscheins trotz der Umhüllung in Acryl
festgestellt werden könnten. Ein Ausschlussgrund sei nicht gegeben, weil er keine wissentliche oder willentliche Beschädigung der Banknote vorgenommen habe. Sofern die Banknote durch die Einschließung in Acryl beschädigt sein sollte, sei das jedenfalls nicht durch ihn geschehen. Er
wisse auch nichts davon, dass der Geldschein als bloßes Wirtschaftsgut zu betrachten sei und kein Zahlungsmittel darstelle. Der Kläger verweist auf höchstrichterliche Urteile, wonach eine vorlegungsfähige, nicht falsche oder verfälschte Banknote ihre Eigenschaft als gültiges Geld solange behalte bis sie ungültig geworden oder von der Beklagten entwertet worden sei Die Beklagte ist der Auffassung, dass die Regelung über den Umtausch beschädigter Banknoten hier schon deshalb keine Anwendung finden könne, weil es sich bei dem vorgelegten Objekt nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel handele. Gesetzliches Zahlungsmittel seien nur Banknoten, die von der EZB und den nationalen Zentralbanken als solche ausgegeben worden seien (Art. 106 EG-Vertrag). Die in Acryl eingeschlossenen Banknoten seien jedoch nicht von der EZB oder einer nationalen Zentralbank als gesetzliche Zahlungsmittel ausgegeben worden. Es handele sich deshalb nur um bedrucktes Papier, das ausschließlich zu dem Zweck in den Verkehr gebracht worden sei, als Geschenk- und Dekorationsartikel verkauft zu werden. Für diese Banknote gebe es keine Genehmigung des EZB-Rates zur Ausgabe als gesetzliches Zahlungsmittel. Sie sei weder durch ein Guthaben der Kreditinstitute bei der EZB refinanziert worden noch in den Bilanzen der EZB oder einer nationalen Zentralbank passiviert. Das In-Verkehr-Bringen einer Banknote mit Genehmigung des EZB-Rates sei notwendiger Bestandteil der Monetisierung. Der zum Umtausch vorgelegte Gegenstand erfülle auch nicht die technischen Merkmale einer Euro-Banknote. Diese Merkmale habe der EZB-Rat festgelegt. Sie seien, um die Fälschungsgefahr zu mindern, allerdings nur teilweise öffentlich bekannt gemacht. Jedenfalls gehöre zu diesen Merkmalen, dass das Trägermaterial der Banknoten aus reiner Baumwolle sei und nicht aus Acryl. Banknoten aus Acryl seien deshalb keine echten Banknoten. Keine nationale Zentralbank in der Eurozone tausche derartige Acrylblocks in Banknoten um. Man habe sich insoweit für ablehnende Bescheide auf eine gemeinsame Sprachregelung verständigt. Selbst wenn man aber unterstelle, dass es sich bei dem Objekt um eine beschädigte Banknote handele komme ein Umtausch jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil die Beschädigung vorsätzlich herbeigeführt worden sei. Dies sei dem Kläger auch erkennbar gewesen, so dass er sich nicht auf Gutgläubigkeit berufen könne. Die Kammer ließ offen, ob es sich, wie die Bundesbank meint, bei dem Acrylblock um ein Wirtschaftsgut (Dekorationsgegenstand) oder um ein gesetzliches Zahlungsmittel handele. Auch wenn Letzteres der Fall sein sollte, scheitere ein Anspruch auf Umtausch jedenfalls daran, dass es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Umtausch von Banknoten gäbe. Der Umtausch
beschädigter Banknoten erfolge vielmehr nur auf der Grundlage einer Verwaltungspraxis der nationalen Zentralbanken. Der Bürger habe insoweit nur einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Da keine nationale Zentralbank des Euroraums die Acrylblöcke umtausche, sei der
Gleichheitssatz auch im Falle des Klägers nicht verletzt.

Az.: 1 E 2589/06

Gegen dieses Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheidet.

Hans-Ulrich Mogk
- Pressesprecher -
Quelle: http://www.vg-frankfurt.justiz.hessen.d ... 3_2007.pdf

vMadai
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Beitrag von vMadai » Mo 16.07.07 16:17

Na also, die Frage wäre schließlich gelöst!
Hoffentlich bezahlt jetzt auch dieser Bl....nn :bad-words: die gesamten Prozesskosten und belastet damit weder die Gemeinschaft der Steuerzahler :bad-words: , noch der Versicherungsnehmer!! :bad-words:

Liebe Grüße

vMadai

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Beitrag von soggi » Mo 16.07.07 16:41

Ich empfinde solche Geschäfte als unseriös für so eine Institution...reine Geldschneiderei. Von daher bringe ich sogar etwas Verständnis für den Kläger auf.
:morning: [url=http://soggi.gmxhome.de/Tauschliste.xls]Tauschliste[/url] | [url=http://www.numismatikforum.de/ftopic21383.html]Münzbewertungen[/url]

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Beitrag von Gast » Mo 16.07.07 16:58

Aber was will man von einem Staat, der permanent völlig unseriös Arbeitslosenstatistiken schönt um ökonomisch besser dazustehen als es der Realität entspricht erwarten.

War eigentlich schon immer so - die Kleinen kommen auf den Scheiterhaufen, die Großen werden (fast) heilig gesprochen.

LG
petzlaff
Zuletzt geändert von Gast am Mo 16.07.07 19:11, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von vMadai » Mo 16.07.07 18:43

Also ich kann der Argumentation des Gerichts folgen und zustimmen.
Wer so eine Acrylscheibe billig kauft, und dann erwartet, den Differenzbetrag zu 100 Euro erlösen zu können, ist entweder blöd, oder selbst unseriös.

Natürlich ist diese Art von Souvenirhandel für eine ehrwürdige Institution wie eine Zentralbank in gewissem Sinne unwürdig: eine Art "intellektuelle Prostitution". Aber da stimme ich Petzlaff zu: es passt in unsere Zeit.

Oder ??
Gruß, vMadai

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Beitrag von soggi » Mo 16.07.07 18:57

Dem stimme ich auch irgendwo zu, daß er sich denken kann, daß das nicht geht @Umtauschen...wäre ja eigene Blödheit der Bundesbank bzw der EZB.

...aber das soetwas überhaupt möglich ist *kopfschüttel*.

es passt in unsere Zeit
naja...es gab ja schon immer solche Sachen...aber da kann man sich ja teils noch auf einen Unrechtsstaat oder sonstwas berufen...aber bei einem Staat bzw Staatenbund der sich darauf beruft ja ach so demokratisch und vor allem ein Rechtsstaat zu sein.
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Beitrag von Gast » Mo 16.07.07 19:15

Wer so eine Acrylscheibe billig kauft, und dann erwartet, den Differenzbetrag zu 100 Euro erlösen zu können, ist entweder blöd, oder selbst unseriös.
... JAWOLL - auch wenn der Staat Abzocke macht ist niemand verpflichtet, sich durch die Abzocke über den Tisch ziehen zu lassen.

Wenn dann einer merkt, wie er abgezockt (über drei Ecken, an denen alle etwas verdient haben) worden ist, sticht Ober den Unter ......

LG
petzlaff

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Beitrag von mfr » Mo 16.07.07 19:50

Hallo,
vMadai hat geschrieben:Wer so eine Acrylscheibe billig kauft, und dann erwartet, den Differenzbetrag zu 100 Euro erlösen zu können, ist entweder blöd, oder selbst unseriös.
richtig, aber die Dinger wurden auch schon im TV-Shop für 139 oder 149.- verkauft. Bei einem solchen Preis könnte man dann schon erwarten, im Zweifelsfall 100 € wiederzubekommen, oder ? Zumindest einen Hinweis auf die Nicht-Einlösbarkeit würde ich beim seriösen Handel erwarten.
Die Restbestände werden jetzt bei ebay verschleudert. Auch in verschiedenen Discountern wurden sie schon um 79-89 € angeboten - neuerdings mit dem Hinweis "Nicht umlauffähige Banknote".

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Beitrag von vMadai » Di 17.07.07 10:20

Jaja...

Übrigens, ich habe mich im Wort vergriffen: im Nachhinein fiel mir ein, ich meinte nicht "intellektuelle", sondern "ideelle Prostitution": also für Geld tut man alles!

Und dass Schein (hier im doppelten Wortsinn) mehr bedeutet als Sein, ist doch ein Zeichen (nicht nur) unserer Zeit! Dazu braucht man auch keinen Unrechtsstaat - es reicht einfach ein TV-Staat mit Show-Politik.

Es grüßt
vMadai

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