Entfernung von Angeboten bei Ebay!
Moderator: Locnar
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Mein Gott, lest doch mal richtig die Nr. 7 - Definition Sortengeschäft: ... "Austausch von Banknoten und Münzen"!!!
Das meint Geld wechseln!!!!! (Steht doch eh noch extra dabei) Wie doof sind die dort eigentlich? Das (einzelne) Verkaufen von kursgültigem Geld weit über Wechselkurs ist doch kein Sortengeschäft!
Da sind mal wieder die richtigen Dotschn zusammengekommen...
Das meint Geld wechseln!!!!! (Steht doch eh noch extra dabei) Wie doof sind die dort eigentlich? Das (einzelne) Verkaufen von kursgültigem Geld weit über Wechselkurs ist doch kein Sortengeschäft!
Da sind mal wieder die richtigen Dotschn zusammengekommen...
Gruß Privateer
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Nach dem Gesetzestext ist das aber eindeutig.
Das Anbieten von Finanzdienstleistungen ist Erlaubnisspflichtig.
Das Handeln mit Sorten ist eine Finanzdienstleistung.
Eine für Münzhänder passende Ausnahme gibt es nicht.
Die Nr. 7 ist der Kommentar der Bundesbank - entscheidend ist der
genaue Gesetzestext (hier zu finden: http://www.bafin.de/gesetze/kwg.htm )
Darin heisst es:
§1 (1a) 1 Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig ....
Finanzdienstleistungen sind ...
7. der Handel mit Sorten (Sortengeschäft)
§33 Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel, insbesondere ein ausreichendes Anfangskapital im Sinne des § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 bis 6 im Inland nicht zur Verfügung stehen;
als Anfangskapital muß zur Verfügung stehen ...
c. bei Finanzdienstleistungsinstituten, die auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, sowie bei Wertpapierhandelsbanken ein Betrag im Gegenwert von mindestens 730 000 Euro
§37 Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte
(1) 1 Werden ohne die nach § 32 erforderliche Erlaubnis ... Finanzdienstleistungen erbracht ... kann die Bundesanstalt die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs ... anordnen.
4 Die Befugnisse der Bundesanstalt nach den Sätzen 1 bis 3 bestehen auch gegenüber dem Unternehmen, das in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung dieser Geschäfte einbezogen ist.
Grundsätzlich halte ich das Gesetz für notwendig und richtig. Leider ist es unseren Politikern mal wieder gelungen, Formulierungen zu finden die das ganze absurd machen.
Soweit ich das verstanden habe, muss die BaFin nicht einschreiten, Sie kann (wenn Sie es für erforderlich hält).
Wie immer, findet sich auch in der BaFin jemand der weit über das Ziel hinausschiesst. Dieser hat eBay das vermitteln von Geschäften mit Sorten verboten.
Wie immer hat eBay das nicht verstanden und schmeisst auch Auktionen raus, die nicht betroffen sind.
1. ist z.B. die DM ist KEIN gesetzliches Zahlungsmittel mehr,
2. sind nur Gewerbetreibende von der Vorschrift betroffen. Privat darf jeder seine Sorten anbieten.
Wenn das ganze konsequent umgesetzt wird, werden nur Firmen wie M D M und Konsorten die erforderliche Erlaubniss bekommen (allein schon wegen dem erforderlichen Kapital).
Das ist zwar sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers, aber in unserem Beamtenstaat wird es Jahre dauern bis Abhilfe geschaffen wird
Gruss
Daniel
Das Anbieten von Finanzdienstleistungen ist Erlaubnisspflichtig.
Das Handeln mit Sorten ist eine Finanzdienstleistung.
Eine für Münzhänder passende Ausnahme gibt es nicht.
Die Nr. 7 ist der Kommentar der Bundesbank - entscheidend ist der
genaue Gesetzestext (hier zu finden: http://www.bafin.de/gesetze/kwg.htm )
Darin heisst es:
§1 (1a) 1 Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig ....
Finanzdienstleistungen sind ...
7. der Handel mit Sorten (Sortengeschäft)
- Unter den Ausnahmen in §2 ist keine die für Münzhändler angewandt werden könnte.
Auch Abs. 6 Nr. 12 nicht, da die Haupttätigkeit eines Münzhändlers ja gerade im im Sortengeschäft besteht - wenn er nicht ausschliesslich alte Münzen handelt.
§33 Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel, insbesondere ein ausreichendes Anfangskapital im Sinne des § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 bis 6 im Inland nicht zur Verfügung stehen;
als Anfangskapital muß zur Verfügung stehen ...
c. bei Finanzdienstleistungsinstituten, die auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, sowie bei Wertpapierhandelsbanken ein Betrag im Gegenwert von mindestens 730 000 Euro
§37 Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte
(1) 1 Werden ohne die nach § 32 erforderliche Erlaubnis ... Finanzdienstleistungen erbracht ... kann die Bundesanstalt die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs ... anordnen.
4 Die Befugnisse der Bundesanstalt nach den Sätzen 1 bis 3 bestehen auch gegenüber dem Unternehmen, das in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung dieser Geschäfte einbezogen ist.
- Das trifft z.B. eBay. Unter Bezugnahme auf diese Vorschrift wurde eBay angewiesen solche Geschäfte zu unterbinden. Eine Unterscheidung zwischen Banknoten und Münzen erfolgte dabei nicht.
Möglicherweise werden wir uns also noch wundern...
Grundsätzlich halte ich das Gesetz für notwendig und richtig. Leider ist es unseren Politikern mal wieder gelungen, Formulierungen zu finden die das ganze absurd machen.
Soweit ich das verstanden habe, muss die BaFin nicht einschreiten, Sie kann (wenn Sie es für erforderlich hält).
Wie immer, findet sich auch in der BaFin jemand der weit über das Ziel hinausschiesst. Dieser hat eBay das vermitteln von Geschäften mit Sorten verboten.
Wie immer hat eBay das nicht verstanden und schmeisst auch Auktionen raus, die nicht betroffen sind.
1. ist z.B. die DM ist KEIN gesetzliches Zahlungsmittel mehr,
2. sind nur Gewerbetreibende von der Vorschrift betroffen. Privat darf jeder seine Sorten anbieten.
Wenn das ganze konsequent umgesetzt wird, werden nur Firmen wie M D M und Konsorten die erforderliche Erlaubniss bekommen (allein schon wegen dem erforderlichen Kapital).
Das ist zwar sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers, aber in unserem Beamtenstaat wird es Jahre dauern bis Abhilfe geschaffen wird
Gruss
Daniel
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@B12
Ich bin noch immer anderer Meinung, aber vielleicht holt jemand mal eine Stellungnahme der BaFin ein? Dann wüssten wirs vielleicht genauer.
Jedenfalls wären der "offiziellen" Meinung nach hier noch mindestens 10.000 Auktionen zu löschen: http://muenzen.ebay.de/
Ich bin noch immer anderer Meinung, aber vielleicht holt jemand mal eine Stellungnahme der BaFin ein? Dann wüssten wirs vielleicht genauer.
Jedenfalls wären der "offiziellen" Meinung nach hier noch mindestens 10.000 Auktionen zu löschen: http://muenzen.ebay.de/
Gruß Privateer
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Die Stellungnahme der BaFin liegt eBay bereits vor:
Der Gesetzestext ist jedenfalls eindeutig.
Daniel
Deine Meinung resultiert aus Vernunft. Diese darf man aber bei der Interpretation von Beamtenausflüssen nicht voraussetzen.Seit Montag werden Auktionen, in denen Geld einer aktuell gültigen Währung angeboten wird, gelöscht. eBay wurde dazu durch die Bundesaufsicht für Finanzwesen aufgefordert, da nur Banken mit solchen Artikeln handeln dürfen.
Der Gesetzestext ist jedenfalls eindeutig.
Daniel
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Ich frage mich wirklich was das in Deutschland für Auswirkungen auf Auktionen mit aktuellen Kursmünzen, KMS und Sonderzweier der Eu-Staaten haben wird. Und ob der Münzenhandel ebenfalls betroffen sein wird..........
Ich werde mal einen befreundeten Numismatiker und Münzenhändler fragen.
Ich werde mal einen befreundeten Numismatiker und Münzenhändler fragen.
[b]tournois[/b]
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"Wir leben in einem Zeitalter, in dem die überflüssigen Ideen überhand nehmen und die notwendigen Gedanken ausbleiben!"
Joseph Joubert 1754 - 1824
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aus Wikipedia. Ist dann der Handel mit kursgültigem ausländischem Bargeld verboten?ausländisches Bargeld heißt korrekt Sorten, gelegentlich wird aber auch hierbei von Devisen gesprochen.
Spannend!
Grüße
Zwerg
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
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Ich halte den Einwand für möglicherweise zutreffend!
Üblicherweise wird unter Sorten ausländisches Bargeld verstanden.
Im Merkblatt der BB steht auch nur:
Zum Sortengeschäft zählen der Austausch von Banknoten oder Münzen,
die gesetzliche Zahlungsmittel darstellen, sowie der An- und Verkauf von
Reiseschecks. Wechselstuben sind somit Finanzdienstleistungsinstitute.
Das zielt ganz offenbar auf das Geldwechseln (bzw. Geldwaschen - was
wohl der Grund für derlei Beschränkungen sein dürfte).
Ich habe einen entsprechende Anfrage an die BaFin gestellt. Mal sehen,
ob die antworten...
Evtl könnte ich ja auch einen Antrag auf Erlaubnis zum Erbringen von
Finanzdienstleistungen nach Nr. 7 stellen. Spätestens dann muss die BaFin
ja Farbe bekennen
Gruss
Daniel
Üblicherweise wird unter Sorten ausländisches Bargeld verstanden.
Im Merkblatt der BB steht auch nur:
Zum Sortengeschäft zählen der Austausch von Banknoten oder Münzen,
die gesetzliche Zahlungsmittel darstellen, sowie der An- und Verkauf von
Reiseschecks. Wechselstuben sind somit Finanzdienstleistungsinstitute.
Das zielt ganz offenbar auf das Geldwechseln (bzw. Geldwaschen - was
wohl der Grund für derlei Beschränkungen sein dürfte).
Ich habe einen entsprechende Anfrage an die BaFin gestellt. Mal sehen,
ob die antworten...
Evtl könnte ich ja auch einen Antrag auf Erlaubnis zum Erbringen von
Finanzdienstleistungen nach Nr. 7 stellen. Spätestens dann muss die BaFin
ja Farbe bekennen
Gruss
Daniel
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Ich hatte Euch ja geschrieben, daß es mich auch getroffen hat. Nun hatte ich mitte der Woche die BaFin telefonisch kontaktiert um näheres zu erfahren, ich teilte Ihnen mit das ich gehört hatte, daß es eventuell eine Einigung zwischen der Bafin und Ebay geben könnte. Daraufhin teilte man mir unmisverständlich mit, daß die BaFin sich nicht einigen müßte.Es gäbe nun mal klare Gesetze und die wären dazu da, um eingehalten zu werden. Desweiteren sagte man mir,daß dieses Verbot nicht nur für Banknoten gälte, sondern auch für Münzen. Betroffen sind alle Zahlungsmittel, die bei Banken gegen aktuelle Euros getauscht werden können. Also auch alte DM Scheine und Münzen. Und dieses Verbot gälte nicht nur für Ebay sondern auch auf Homepages und, jezt kommt der Hammer, auch auf Münzmessen und Sammlermessen.
Es gäbe die Möglichkeit für 5000 Euro aufwärts eine Genehmigung zu bekommen, man muß dazu allerdings ein Kapital von min. 730.000 Euro nachweisen.
Ich LIEBE Deutschland
Es gäbe die Möglichkeit für 5000 Euro aufwärts eine Genehmigung zu bekommen, man muß dazu allerdings ein Kapital von min. 730.000 Euro nachweisen.
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@mhu_thai
Genau das habe ich ja weiter oben geschrieben.
Wie eBay jetzt auf diese schmale Brett kommt muss/kann man nicht verstehen.
Aber da es um einen Powerseller ging und eBay noch NIE etwas gegen
Powerseller unetrnommen hat, mag das damit zusammenhängen...
Ich hab ja noch eine Anfrage bei der BaFin offen, mal sehen ob die Antworten.
Gruss
Daniel
PS: mit wem hast du gesprochen?
Genau das habe ich ja weiter oben geschrieben.
Wie eBay jetzt auf diese schmale Brett kommt muss/kann man nicht verstehen.
Aber da es um einen Powerseller ging und eBay noch NIE etwas gegen
Powerseller unetrnommen hat, mag das damit zusammenhängen...
Ich hab ja noch eine Anfrage bei der BaFin offen, mal sehen ob die Antworten.
Gruss
Daniel
PS: mit wem hast du gesprochen?
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