Nach dem Gesetzestext ist das aber eindeutig.
Das Anbieten von Finanzdienstleistungen ist Erlaubnisspflichtig.
Das Handeln mit Sorten ist eine Finanzdienstleistung.
Eine für Münzhänder passende Ausnahme gibt es nicht.
Die Nr. 7 ist der Kommentar der Bundesbank - entscheidend ist der
genaue Gesetzestext (hier zu finden:
http://www.bafin.de/gesetze/kwg.htm )
Darin heisst es:
§1 (1a) 1 Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig ....
Finanzdienstleistungen sind ...
7. der Handel mit Sorten (Sortengeschäft)
- Unter den Ausnahmen in §2 ist keine die für Münzhändler angewandt werden könnte.
Auch Abs. 6 Nr. 12 nicht, da die Haupttätigkeit eines Münzhändlers ja gerade im im Sortengeschäft besteht - wenn er nicht ausschliesslich alte Münzen handelt.
§32 Wer im Inland gewerbsmäßig ... Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt.
§33 Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel, insbesondere ein ausreichendes Anfangskapital im Sinne des § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 bis 6 im Inland nicht zur Verfügung stehen;
als Anfangskapital muß zur Verfügung stehen ...
c. bei Finanzdienstleistungsinstituten, die auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, sowie bei Wertpapierhandelsbanken ein Betrag im Gegenwert von mindestens 730 000 Euro
§37 Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte
(1) 1 Werden ohne die nach § 32 erforderliche Erlaubnis ... Finanzdienstleistungen erbracht ... kann die Bundesanstalt die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs ... anordnen.
4 Die Befugnisse der Bundesanstalt nach den Sätzen 1 bis 3 bestehen auch gegenüber dem Unternehmen, das in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung dieser Geschäfte einbezogen ist.
- Das trifft z.B. eBay. Unter Bezugnahme auf diese Vorschrift wurde eBay angewiesen solche Geschäfte zu unterbinden. Eine Unterscheidung zwischen Banknoten und Münzen erfolgte dabei nicht.
Möglicherweise werden wir uns also noch wundern...
Grundsätzlich halte ich das Gesetz für notwendig und richtig. Leider ist es unseren Politikern mal wieder gelungen, Formulierungen zu finden die das ganze absurd machen.
Soweit ich das verstanden habe, muss die BaFin nicht einschreiten, Sie kann (wenn Sie es für erforderlich hält).
Wie immer, findet sich auch in der BaFin jemand der weit über das Ziel hinausschiesst. Dieser hat eBay das vermitteln von Geschäften mit Sorten verboten.
Wie immer hat eBay das nicht verstanden und schmeisst auch Auktionen raus, die nicht betroffen sind.
1. ist z.B. die DM ist KEIN gesetzliches Zahlungsmittel mehr,
2. sind nur Gewerbetreibende von der Vorschrift betroffen. Privat darf jeder seine Sorten anbieten.
Wenn das ganze konsequent umgesetzt wird, werden nur Firmen wie M D M und Konsorten die erforderliche Erlaubniss bekommen (allein schon wegen dem erforderlichen Kapital).
Das ist zwar sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers, aber in unserem Beamtenstaat wird es Jahre dauern bis Abhilfe geschaffen wird
Gruss
Daniel