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Verfasst: Fr 25.05.07 22:21
von tournois
tournois hat geschrieben: Ich werde mal einen befreundeten Numismatiker und Münzenhändler fragen.
Jetzt habe ich doch glatt vergessen mal zu fragen ob er was darüber weiß..... :oops:


Es bleibt aber auch so spannend! :wink:

Verfasst: So 03.06.07 00:35
von Privateer
Ich habe mal vor ein paar Tagen spasseshalber bei der BaFin angerufen und nur eine hinhaltende Auskunft erhalten, diese war aber mehr oder weniger meiner Meinung entsprechend. Hat schon wer was schriftliches?

Verfasst: So 03.06.07 07:29
von Gast
Man sollte den Gesetzestext allerdings komplett lesen, bevor man in Panik verfällt.

Unter AUSNAHMEN (nicht genehmigungspflichtige Finanzdienstleistungen) sind aufgeführt:
Unternehmen, deren einzige Finanzdienstleistung der Handel mit Sorten ist, sofern ihre Haupttätigkeit nicht im Sortengeschäft besteht (Nr. 12).
Möglicherweise gehören die MDMs und GOEDEs dieser Welt NICHT zu den Ausnahmen :P

Auf alle Fälle sind private Gelegenheitsanbieter aussen vor. Andererseits wird ein auf gültige Kursmünzen spezialisierter Powerseller oder Münzhändler mit Sicherheit Probleme bekommen und das sogar, wenn er seine Teile zum Nennwert bzw. aktuellen Wechselkurs abgibt (was ja kein Händler macht).

petzlaff

Verfasst: So 03.06.07 09:35
von B12
Die Nr 12 wird hier seit 22.05.07 22:42 diskutiert.
Und Private sind immer aussen vor, da es
ausschliesslich um Gewerbetreibende geht.

Soviel zum komplett lesen :evil:

Daniel

Verfasst: So 03.06.07 09:40
von Gast
Ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich lebe und gelegentlich versuche, zu denken und meine Gedanken zu äussern :evil: Ausserdem bin ich mir nicht ganz sicher, welches Posting du meinst - Deins ??? mit dem Zitat des Gesetzestextes ??? - das muss man dann aber erst einmal durchlesen, und ich gehe davon aus, dass die wenigsten das getan haben.
22:42 Uhr war Privateer - da stand nichts von Nr. 12 :mad: - ergo weiss ich nicht, welche Diskussion du meinst :roll:

Das ganze übrigens .... bezogen auf:
Soviel zum komplett lesen
Ich denke nicht, dass wir hier in einem Konflikt leben, aber der aussenstehende Leser könnte das möglicherweise vermuten.

petzlaff

Verfasst: So 03.06.07 12:38
von Privateer
@Petzlaff

Auf die Nr. 12 war ich auch schon gestossen und hab das mit B12 im Chat diskutiert... das bringt er evtl. durcheinander. ;-) Also kein Grund zum hackeln!

Für mich ist das klar und deutlich formuliert. Deswegen auch meine Frage nach einer schriftlichen Stellungnahme der BaFin.

Verfasst: So 03.06.07 19:30
von Gast
Alles klar - war auch nicht bös gemeint :D

petzlaff

Verfasst: So 03.06.07 20:44
von Zwerg
Zum Sachstand:
Beide deutschen Händlerverbände haben über ihre Justitiare offizielle Anfragen bei der BAFIN gestellt - ich informiere dann gerne über die Ergebnisse.

Beste Grüße
Zwerg

Verfasst: Mo 04.06.07 18:24
von nhu_thai
Das habe ich am 31.05. von der BaFin als Antwort bekommen!!

Sehr geehrter Herr B.,

gerne komme ich auf Ihre Anfrage zurück.

Das Problem beim Handel mit Münzen und Banknoten besteht darin, dass das Sortengeschäft, also der Handel mit gesetzlichen Zahlungsmitteln, in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin voraussetzt. Wer Sortenhandel ohne eine entsprechende Lizenz betreibt, handelt rechtswidrig. Entscheidend für die Erlaubnispflicht ist, ob Sie mit Banknoten und Münzen handeln, die noch in den Herkunftsländern im Verkehr sind und ob Sie den Verkauf gewerbsmäßig betreiben. Klarheit, ob Sie für Ihren Handel eine Erlaubnis brauchen, kann nur eine Prüfung des konkreten Einzelfalls ergeben

Nähere Informationen zu der Erlaubnispflicht und den Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung finden Sie in dem Merkblatt über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen. Sie finden dieses Merkblatt auf unserer Website (www.bafin.de) unter Aufsichtspraxis »» Merkblätter & Formulare.

Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, könne Sie sich gerne bei mir melden.

Mit freundlichen Grüße

Stephan Neuburg



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Verfasst: Mo 04.06.07 18:58
von Dietemann
Ist denn ein 10€ Stück oder eine vatikanische Euromünze im Verkehr????

Verfasst: Sa 09.06.07 12:48
von Gast
"Im Verkehr" bedeutet juristisch "als gesetzliches Zahlungsmittel "mindestens im Ursprungsland per Gesetz deklarierte Währung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich wie im Falle von Münzen um "eingeschränkt gültige Zahlungsmittel" handelt (entspr. den jeweiligen Obergrenzen für die gesetzliche Umtauschpflicht durch die autorisierte Finanzindustie).

Insofern ist die Auskunft eindeutig und grundsätzlich navchvollziehbar, schränkt sie doch jegliche Speulation zu Ungunsten der Verbraucher und deren Übervorteilung durch skrupellose Anbieter ein.

Ich denke, dass diese staatliche Entscheidung nicht zum Schaden, sondern eher zum Nutzen der Bevölkerung, insbesondere der numismatischen Laien durchaus Sinn macht.

petzlaff

Verfasst: Do 14.06.07 17:07
von helcaraxe
Privateer hat geschrieben: Manche behaupten ja sogar, Euros wären gar kein Geld... :-)
Ach nein, und womit bezahlst Du dann morgens beim Bäcker?? ;-)

Verfasst: Mi 27.06.07 12:57
von soggi
in der aktuellen Münzen&Papiergeld ist nen Zweiseiter zu dem Thema drin...sagt aber auch nicht viel mehr als die hiesige Diskussion aus...finds aber gut, daß es da zur Sprache kommt.

Verfasst: Sa 30.06.07 13:25
von Huehnerbla
Auf der Internetseite des Gietl-Verlags ist der Text nahezu wortgleich abgedruckt:
http://www.gietl-verlag.de/index.php?se ... =79&ak_id=

Verfasst: Sa 30.06.07 14:23
von B12
Na die haben ja mal wieder gar nichts verstanden !
Selten schlecht recherchiert. :evil:
Dem Wortlaut des Gesetzes nach muss man eine Lizenz haben,
um mit "Sorten" handeln zu dürfen. Ob dies auch Sammler betrifft,
die ihre Dubletten veräussern wollen, ist unklar.
Im Gesetz steht daß es auf GEWERBETREIBENDE anzuwenden ist.
Na klar, wer lesen kann ist im Vorteil :-)

Daniel