So?B12 hat geschrieben:Na die haben ja mal wieder gar nichts verstanden !
Selten schlecht recherchiert.
Hast Du eigentlich gemerkt, dass eBay keinen Unterschied macht, ob die Geldscheine ein Privater oder ein Gewerblicher anbietet?Im Gesetz steht daß es auf GEWERBETREIBENDE anzuwenden ist.Dem Wortlaut des Gesetzes nach muss man eine Lizenz haben,
um mit "Sorten" handeln zu dürfen. Ob dies auch Sammler betrifft,
die ihre Dubletten veräussern wollen, ist unklar.
Na klar, wer lesen kann ist im Vorteil
Nein? Dann hast Du leider ein Aufmerksamkeitsdefizit.
eBay löscht, weil sie sich auf eine Anweisung der BaFin berufen - und die BaFin hat nichts besseres zu tun als nichts zu machen, indem die nämlich keine Antwort rausrücken, warum gelöscht wird, worauf sich die Anweisung bezieht, was deren Begriffsdefinitionen, deren Gesetzesinterpretationen sind.
Die Mäuse an der Hotline können dazu nichts sagen, weil sie keine Informationen haben (ruf' doch selber dort an und frag' nach!) und per Mail gibt es keine Rückantwort.
Und es kann absolut nicht zuviel verlangt sein, von einer Bude, die zum Verbraucherschutz grosse Töne spuckt und dann doch unter anderem die Börsengurus auf N24 agieren lässt, zu dem Thema eine Antwort zu bekommen, wie das alles zu interpretieren ist. Genau dafür sind diese mein Geld Verfressenden nämlich auch da. Und es ist nicht nur ich, der eine solche Anfrage gestellt hat, sondern auch andere. Und auch die sind "antwortlos".
Beachte bitte ausserdem, dass Du auf die Frage "Bist Du Gewerbetreibender", wenn Du zwei Leute fragst, drei Antworten bekommst.
Adíos
Ronny