Verkauf und Abbildung von Nazi-Medaille
Verfasst: Mi 13.12.06 11:02
Mit einer Sammlung bekam ich unlängst folgendes Stück (siehe Bilder). Ist die Abbildung und der Verkauf im Internet erlaubt?
Danke Kalle.
Danke Kalle.
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Zahlungsmittel betreffend, findet § 86 StGB also ohnehin keine Anwendung.(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.