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Verkauf und Abbildung von Nazi-Medaille

Verfasst: Mi 13.12.06 11:02
von kalle123
Mit einer Sammlung bekam ich unlängst folgendes Stück (siehe Bilder). Ist die Abbildung und der Verkauf im Internet erlaubt?
Danke Kalle.

Verfasst: Mi 13.12.06 11:49
von Canadian Coins
Zunächst sollte der Verkauf und die Abbildung von Münzen aus dem Dritten Reich grundsätzlich erlaubt sein.

Bei ebay finden sich beispielsweise ab und zu Zeitgenossen, die jeden Artikel melden, der auch nur den Hauch eines Zusammenhanges mit dem Dritten Reich aufweist.
Das jedoch richtet sich auch ein wenig nach der Gestaltung der Auktion.
So finden sich vereinzelt Angebote, deren Schlag- und Suchworte wohl deutlich hervorgehoben werden und auf ein entsprechendes Klientel bezogen sind.
Wenn man dies vermeidet und eine angemessene neutrale Artikelbeschreibung nutzt, sollte es keine Probleme geben.

Oftmals wird in diesem Zusammenhang der § 86 StGB "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen" genannt.
http://alexanderkoch.de/laWWW.de/Library/stgb/86.htm
Genauer:
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Zahlungsmittel betreffend, findet § 86 StGB also ohnehin keine Anwendung.
Bei Medaillen, die man auch als Propagandamittel betrachten kann, dürfte dann oben zitierte Ausnahme zutreffend sein.

Schöne Grüße.
CC