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Ebayverkäufer haftet für Echtheit
Verfasst: Mi 16.06.10 07:18
von GeneralMF
Hallo,
mal ein interessantes Urteil zum Verkauf von Nachprägungen oder ähnliches.
http://www.wortfilter.de/News/news3693.html
Gruß
GeneralMF
Re: Ebayverkäufer haftet für Echtheit
Verfasst: Fr 25.02.11 10:07
von Purzel
Etliche Ebay-Verkäufer interessiert das aber offenbar nicht im geringsten.
Hier so einer, über den ich immermal stolpere:
http://cgi.ebay.de/Lunar-Muenze-Alt-Jap ... 1c197c4e20
Die ganze Aufmachung ist so was von verlogen, billige Fakes...

Re: Ebayverkäufer haftet für Echtheit
Verfasst: Fr 25.02.11 13:30
von Pflock
Sollte eigentlich logisch sein.
Ich bin immer wieder verwundert, wenn eBay-Verkäufer sich auf ihren Privat-Status zurückziehen, mit dem Hinweis "keine Garantie, keine Rücknahme" und der Meinung sind, damit alle Verantwortung abgelegt zu haben.
Der Verkäufer ist meiner Meinung nach für seine Artikel-Beschreibung verantwortlich und dafür, daß er auch das liefert, was er beschrieben hat. Hat er eine Münze beschrieben (ohne entspr. Hinweis auf Fälschung, Nachprägung o.Ä.) und später stellt sich raus, daß es keine echte Münze ist, hat er nicht das geliefert, was beschrieben war. Und ist damit haftbar, im Sinne von Rücknahme des falsch gelieferten Artikels.
Wie gesagt, meine Meinung.
Re: Ebayverkäufer haftet für Echtheit
Verfasst: Fr 25.02.11 23:08
von B12
Rücknahme? Wie kommst du darauf?
Der Verkäufer muss den Vertrag erfüllen, also die
echte Münze liefern. Kann er das nicht muss er
Schadenersatz leisten.
Gruss
Daniel
Re: Ebayverkäufer haftet für Echtheit
Verfasst: Fr 13.01.12 15:27
von muenzservicefass
Der Tag an dem das Urteil rechtskräftig wird, wird ein guter Tag! Was mich aber wirklich wundert, das das Gericht sogar 2.000 Euro akzeptiert und nicht nur 1.500 Euro!
Re: Ebayverkäufer haftet für Echtheit
Verfasst: Fr 13.01.12 17:04
von McBrumm
B12 hat geschrieben:Rücknahme? Wie kommst du darauf?
Der Verkäufer muss den Vertrag erfüllen, also die
echte Münze liefern. Kann er das nicht muss er
Schadenersatz leisten.
Gruss
Daniel
Blöde Frage:
Der Käufer zahlte € 50,- für ein Replikat das im Original mind. € 1500,- kostet. Der Verkäufer muss den Vertrag erfüllen, wenn er das nicht kann soll er dem Käufer die € 1500,- geben? Dem Käufer entsteht doch nur ein Schaden von € 50,- und wenn er die zurückbekommt ist das auch getilgt.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Also wenn das so ist, werde ich gezielt auf solche Auktionen bieten, den Verkäufer verklagen. Mein Anwalt und ich werden reich

Re: Ebayverkäufer haftet für Echtheit
Verfasst: Fr 13.01.12 17:37
von muenzservicefass
Ganz so einfach ist das nicht! Schau mal mein BEricht zum Umgang mit gefälschten KR Gold! Da ist genau beschrieben wie du vor gehen musst, das du auch durch kommst!
Re: Ebayverkäufer haftet für Echtheit
Verfasst: Fr 13.01.12 21:03
von McBrumm
muenzservicefass hat geschrieben:Ganz so einfach ist das nicht! Schau mal mein BEricht zum Umgang mit gefälschten KR Gold! Da ist genau beschrieben wie du vor gehen musst, das du auch durch kommst!
Link?
Re: Ebayverkäufer haftet für Echtheit
Verfasst: Fr 13.01.12 21:20
von Zwerg
Das Thema ist 100x durchgekaut und nervt nur noch - fast so wie wie überflüssige Kommentare.
Noch einmal zur Sicherheit.
Wenn ich (auf ebay oder sonstwo) eine Eigenschaft zusichere muß ich liefern wie beschrieben oder monetären Ersatz liefern.
Ich kann aber jeden Blödsinn anbieten mit der Einschränkung - "ich weiß nicht, ab meine Beschreibung korrekt ist"
Eben dies hat der Anbieter vergessen - und der Käufer hat es gemerkt und war juristisch bewandert.
Amen!
Re: Ebayverkäufer haftet für Echtheit
Verfasst: Mo 16.01.12 17:50
von Locnar
und mit Zwerg seinen Beitrag ist es beendet
Ich muss mich jetzt mit dem juristischen Recht rumschlagen!