Mittlerweile hat dieser Fund und seine Interpretationsgeschichte schon (s)ein eigenes Lemma in der Allwissenden Müllhalde des Internets:
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnz ... 3%BCneburg
Man beachte: Dieser aus numismatischer Sicht eigentlich völlig unspektakuläre Anlagegoldkram (sowas gibt's in Banken und Wechselstuben zum Goldpreis-Tageskurs
mehrwertsteuerbefreit zu kaufen...) ist - Abrakadabra ... Zack! - gaaanz schnell "archäologisch" geworden.
Dieser Artikel ist vor allem für all diejenigen Forenten interessant, die "bloß" Neuzeit und/oder Anlagegoldmünzen sammeln, und die immer noch denken, daß das Thema "Kulturgutschutzgesetz" sie absolut nicht berühre. Nein: "Theoretisch" kann man nun
jeder auch noch so häufigen historischen (Anlagegold-)Münze unterstellen, "archäologisch" zu sein. Hauptsache, sie ist älter als 100 Jahre. Okay, Nachprägungen (wie z.B. österreichische Dukaten "1915", Sovereigns und Golddollars ab 1916 etc. sind noch außen vor - aber das Jahr läuft wie gesagt mit: Anno 2018 wären dann die Jahrgänge 1916 und 1917 auch mit betroffen...). Und wenn die Münze nun noch teuerer als 100,- € ist, wird's nochmal "haariger"! Derzeit gilt letzteres für de facto sämtliches historisches Annlagegold, das es in Massen gibt: also ab LMU-10er bzw. halbe Sovereigns oder 10 Goldmark Kaiserreich. Und allein historische Sovereigns (vor 1915) hatten eine Gesamtauflage von
über 1 Milliarde Stück!! Diese, sowie auch Golddollars, sind übrigens in ihren Herkunftsländern immer noch Gesetzliche Zahlungsmittel... Dann muß man gemäß KGSG nämlich beim "Inverkehrbringen" (dazu gehört auch Tauschen/Verschenken!!) für
genau diese Münze lückenlos(!!!) nachweisen können, wo sie sich die letzten 20 Jahre befunden hat... "Viel Spaß!"
Also, wer's von den Neuzeitsammlern noch nicht gatan hat: ---> hier geht's zur Online-Petition:
https://www.openpetition.de/petition/on ... n-sammelns