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Ausfuhr / Einfuhr und Zoll nach China + Hongkong

Verfasst: Do 30.06.22 15:32
von Comthur
Hallo,

kennt sich jemand aus bzw. hat jemand Erfahrungen mit der Ein- und Ausfuhr von Münzen etc. (hergestellt vor 1949) aus und nach China / Hongkong ?


"Um einem Verlust alter Kulturgüter vorzubeugen, dürfen außerdem auch alte Münzen, die aus der Zeit vor 1949 stammen, nicht aus China ausgeführt werden."
Bedeutet : Was nach China / Hongkong verkauft / versteigert wird, ist weg vom Weltmarkt ... (?)

Re: Ausfuhr / Einfuhr und Zoll nach China + Hongkong

Verfasst: Sa 02.07.22 16:43
von pingu
Hallo,

ich habe bereits mehrfach Münzen aus China eingeführt, die ältesten waren über 3000 Jahre alt. Probleme hat es dabei nie gegeben, von einem Ausfuhrverbot habe ich auch noch nie gehört. Alle Münzen habe ich bei offiziellen Münzhändlern gekauft, einmal sogar bei einem Museum und alle Sendungen waren eindeutig mit genauer Inhaltsangabe auf Chinesisch und auf Englisch deklariert. Nie gab es einen Hinweis oder ein Indiz für ein Ausfuhrverbot. Ich denke außerdem, bei einem generellen Ausfuhrverbot hätte es wohl mehrfach Probleme gegeben.

Hierzulande wird ganz normal Einfuhrumsatzsteuer erhoben, je nach Materialart, in Abhängigkeit vom Kaufpreis und/oder Kurswert. (Straf-)Zölle fallen für Münzen nicht an.
Einige namhafte Auktionshäuser sitzen in Hongkong und veranstalten weltweite Auktionen. Bei einem Ausfuhrverbot wäre das nicht möglich. Woher stammt das oben angeführte Zitat und wann soll diese Regelung in Kraft getreten sein?

Grüße pingu

Re: Ausfuhr / Einfuhr und Zoll nach China + Hongkong

Verfasst: Sa 02.07.22 17:48
von Rollentöter
Gute,

Heute besitzen fast alle Staaten Gesetze, die die Ausfuhr von Kulturgüter verbieten, beschränken oder von einer Genehmigung abhängig machen, auch China und Deutschland.

Was jeweils als Kulturgut gilt und wie das Gesetz umgesetzt wird ist dann das Zweite und Dritte.

China hat wohl eins der (theoretisch) strengsten dieser Gesetzte mit Ausvfuhr- und Handelsverboten, Genemigung für Ortsveranderungen, Ausstellungpflichten bis hin zur entschädigungslosen Einziehung ( auch von Münzen). Und "Alt" ist für das Gesetz alles "vor Gründung der Volksrepublik" (also 1949).Auch ist der Strafrahmen bei Verstößen sehr hoch (bis zur Todesstrafe).
Aber nicht alles "Alte" fällt auch darunter. Es gibt reihenweise Ausnahmen und Sonderregelungen.

Für die Praxis gilt wohl, das jede Münze, die ein Sammler "legal besitzen darf" auch verkauft und ausgeführt werden kann. Und die chinesischen Behörden kontrollieren bekanntlich ihre Leute sehr genau, so das wohl kaum die Möglichkeit besteht, das da "nicht ausführbare Münzen" im regulären Handel vorkommen.

Hongkong hat sein eigenes Rechtssystem.