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...ein denkwürdiges Datum für Numismatiker - 4.12. 1871
Verfasst: Mi 04.12.02 10:10
von heripo
... für viele hat dieses Datum eine Bedeutung - viele Kataloge "beginnen" mit diesem Datum - warum: - 4.12.1871 - : Das Reichsmünzgesetz setzt die Mark zu 100 Pfennigen als einzige Währung im neuen Deutschen Kaiserreich fest. .....Gruß, heripo
Re: ...ein denkwürdiges Datum für Numismatiker - 4.12. 1871
Verfasst: Do 05.12.02 20:22
von NUMI
heripo hat geschrieben:... für viele hat dieses Datum eine Bedeutung - viele Kataloge "beginnen" mit diesem Datum - warum: - 4.12.1871 - : Das Reichsmünzgesetz setzt die Mark zu 100 Pfennigen als einzige Währung im neuen Deutschen Kaiserreich fest. .....Gruß, heripo
Danke für diesen nostalgischen Hinweis - und heutzutage kommen irgendwelche Bürokraten und verordnen 1€ = 100Cent. Außer logischer Rechenweise nix nachahmenswertes

Verfasst: Fr 02.07.04 14:06
von B.A.
1871 wurde aber auch das Dt Kaiserreich gegründet, nach dem Dt-Französischen Krieg von 1870-1871.
Damals wurde gegen Napoleon III gekämpft.
Und Bismark rief in Versaille (richtig geschrieben??) Das <kaiserreich aus.
(Deshalb auch später der Versailler-Vertrag)
Mfg
SCheibe
Verfasst: Fr 02.07.04 21:05
von chinamul
@Bastard-Ratte
Bismar
ck (benannt nach dem gleichnamigen Hering

)
Versaille
s
Versailler Vertrag
Merke: Die Lexika stehen im Bücherregal nicht nur zur Zierde oder um Flaschen dahinter zu verstecken!!
Gruß
chinamul
Verfasst: Sa 03.07.04 14:06
von B.A.
Tja die Rechtschreibung
Habe das in meiner Pause geschrieben, und da hatte ich leider kein Lexikon zur Hand, aber jetzt werde ich es immer mitnehmen,
Mfg
SCheibe
Re: ...ein denkwürdiges Datum für Numismatiker - 4.12. 1871
Verfasst: Mo 05.07.04 20:14
von Huehnerbla
NUMI hat geschrieben:... und heutzutage kommen irgendwelche Bürokraten und verordnen 1€ = 100Cent. Außer logischer Rechenweise nix nachahmenswertes
Wenn der Thread gerade mal oben ist. Hier mal der Wortlaut der ersten 2 Paragraphen
Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1871 (RGBL. S. 404)
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, wie folgt:
§1
Es wird eine Reichsgoldmünze ausgeprägt, von welcher aus Einem Pfunde feinen Goldes 139½ Stück ausgebracht werden.
§2
Der zehnte Theil dieser Goldmünze wird Mark genannt und in hundert Pfennige eingetheilt.
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