Da könntest Du Dich unter Umständen strafbar machen! Zumindest ist mir so ein Fall aus Österreich bekannt! Damals handelte es sich um 100 ATS 1938, die ein Bankbeamter zum Goldkurs einwechselte!jannys33 hat geschrieben:Da hast du praktisch Recht, aber theoretisch würde ich Ware im Gegenwert von 100€ bzw. beim 200er für 200€ erhalten.petzlaff hat geschrieben:...............
Der effektive Münzwert (als Zahlungsmittel) ist gleich Null, weil keiner, der so ein Teil besitzt, es jemals an der Tanke zum Kauf für Kaugummi am Schalter oder Präservative am Automaten (die würden das Stück wohl auch abweisen, da nicht magnetisch) ausgeben würde.
........
Ich würde jedenfalls keinen Kunden damit wegschicken
Wie findet Ihr "Quasi-Geld"?
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Wieso strafbar? Wenn ein Kunde bei mir für 5€ was kauft und mit dem 100er in Gold bezahlt bekommt er natürlich nur 95€ zurück.Schwarzschaf hat geschrieben:Da könntest Du Dich unter Umständen strafbar machen! Zumindest ist mir so ein Fall aus Österreich bekannt! Damals handelte es sich um 100 ATS 1938, die ein Bankbeamter zum Goldkurs einwechselte!jannys33 hat geschrieben:Da hast du praktisch Recht, aber theoretisch würde ich Ware im Gegenwert von 100€ bzw. beim 200er für 200€ erhalten.petzlaff hat geschrieben:...............
Der effektive Münzwert (als Zahlungsmittel) ist gleich Null, weil keiner, der so ein Teil besitzt, es jemals an der Tanke zum Kauf für Kaugummi am Schalter oder Präservative am Automaten (die würden das Stück wohl auch abweisen, da nicht magnetisch) ausgeben würde.
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Und selbst wenn ich ihm den Goldpreis geben würde ist doch meine Entscheidung. Der Bankmitarbeiter hatte nur Abends bei der Abrechnung ein Problem, da die Kasse nicht stimmte. Strafbar ist das ganz sicher nicht.
[size=134][color=blue][b]Gruß Kay[/size][/b][/color]
[b]”Ethvert menneskes liv er et eventyr skrevet af Guds finger!”
H.C. Andersen[/b]
[b][url=http://spreadsheets.google.com/pub?key=pxOm4cjrQbMXhWhhxrokqCg]Dänemarksuchliste[/url][/b]
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Nun, das sah das Gericht anders - nicht nur daß er seinen Posten los war hatte er auch eine Anzeige wegen Betrugs am Hals. Er hätte die Kundin aufmerksam machen müssen daß die Münze viel mehr wert sei. Übrigens die kasse stimmte - er hatte sich die Münze gleich selbst natürlich um den niederen Wert selbst gekauft.jannys33 hat geschrieben:Wieso strafbar? Wenn ein Kunde bei mir für 5€ was kauft und mit dem 100er in Gold bezahlt bekommt er natürlich nur 95€ zurück.Schwarzschaf hat geschrieben:Da könntest Du Dich unter Umständen strafbar machen! Zumindest ist mir so ein Fall aus Österreich bekannt! Damals handelte es sich um 100 ATS 1938, die ein Bankbeamter zum Goldkurs einwechselte!jannys33 hat geschrieben: Da hast du praktisch Recht, aber theoretisch würde ich Ware im Gegenwert von 100€ bzw. beim 200er für 200€ erhalten.
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Und selbst wenn ich ihm den Goldpreis geben würde ist doch meine Entscheidung. Der Bankmitarbeiter hatte nur Abends bei der Abrechnung ein Problem, da die Kasse nicht stimmte. Strafbar ist das ganz sicher nicht.
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Gut dann kam das Gericht sicher zu dem Schluß das der Kassierer um den wirklichen Wert wußte.Schwarzschaf hat geschrieben:Nun, das sah das Gericht anders - nicht nur daß er seinen Posten los war hatte er auch eine Anzeige wegen Betrugs am Hals. Er hätte die Kundin aufmerksam machen müssen daß die Münze viel mehr wert sei. Übrigens die kasse stimmte - er hatte sich die Münze gleich selbst natürlich um den niederen Wert selbst gekauft.jannys33 hat geschrieben:Wieso strafbar? Wenn ein Kunde bei mir für 5€ was kauft und mit dem 100er in Gold bezahlt bekommt er natürlich nur 95€ zurück.Schwarzschaf hat geschrieben: Da könntest Du Dich unter Umständen strafbar machen! Zumindest ist mir so ein Fall aus Österreich bekannt! Damals handelte es sich um 100 ATS 1938, die ein Bankbeamter zum Goldkurs einwechselte!
Und selbst wenn ich ihm den Goldpreis geben würde ist doch meine Entscheidung. Der Bankmitarbeiter hatte nur Abends bei der Abrechnung ein Problem, da die Kasse nicht stimmte. Strafbar ist das ganz sicher nicht.
Was bei den dt. 100er kein problem sein sollte das sie eh um den Goldpreis gehandelt werden.
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Da hast Du natürlich recht! Ein Schalterbeamter bei der Bank muß das wissen. Es gehört ja zu seinem Beruf.jannys33 hat geschrieben:Gut dann kam das Gericht sicher zu dem Schluß das der Kassierer um den wirklichen Wert wußte.Schwarzschaf hat geschrieben:Nun, das sah das Gericht anders - nicht nur daß er seinen Posten los war hatte er auch eine Anzeige wegen Betrugs am Hals. Er hätte die Kundin aufmerksam machen müssen daß die Münze viel mehr wert sei. Übrigens die kasse stimmte - er hatte sich die Münze gleich selbst natürlich um den niederen Wert selbst gekauft.jannys33 hat geschrieben: Wieso strafbar? Wenn ein Kunde bei mir für 5€ was kauft und mit dem 100er in Gold bezahlt bekommt er natürlich nur 95€ zurück.
Und selbst wenn ich ihm den Goldpreis geben würde ist doch meine Entscheidung. Der Bankmitarbeiter hatte nur Abends bei der Abrechnung ein Problem, da die Kasse nicht stimmte. Strafbar ist das ganz sicher nicht.
Was bei den dt. 100er kein problem sein sollte das sie eh um den Goldpreis gehandelt werden.
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Auf meiner Suche nach der Haltbarkeit von Münzstempeln bin ich auf folgende Definitionen von Quasigeld gestoßen: Vielleicht hilft das zur ursprünglichen Diskussion weiter:
Daneben existieren aber auch noch geldnahe Forderungen, die eine hohe Liquidität aufweisen, d.h. geldnahe Forderungen können sehr schnell in Geld umgewandelt werden. Sie zählen selbst allerdings nicht zum Geld einer Volkswirtschaft. Sie sind hier erwähnt, um eine Abgrenzung des Geldbegriffs zu veranschaulichen. Dies sind die Geldsurrogate, die Devisen, die Quasigeldbestände und das Geldkapital.
Geldsurrogate
Geldsurrogate, die auch als Hilfszahlungsmittel bezeichnet werden, sind von Nichtbanken geschaffene Dokumente. Sie werden im Zahlungsverkehr benutzt und sind auch allgemein üblich, jedoch müssen sie zur Erfüllung von ökonomischen Verpflichtungen nicht angenommen werden. Dies ist beispielsweise der Scheck. Um den Verkehr der Dokumente zu regeln, hat der Gesetzgeber strenge Rechtsvorschriften erlassen. Diese sollen dem Gläubiger eine gewisse Sicherheit geben, jedoch kann ein Wegfallen dieser Sicherheit keineswegs vermieden werden.
Devisen
Als Devisen bezeichnet man Guthaben bei einer ausländischen Bank, sowie Wechsel und Schecks, die auf eine fremde Währung lauten.
Quasigeld und Geldkapital
Quasigeld ist ein Begriff, der von der Deutschen Bundesbank geschaffen wurde. Er findet Verwendung für verzinsliche Guthaben von Nichtbanken bei Banken. Diese können nicht unmittelbar für Zahlungszwecke eingesetzt werden, lassen sich allerdings innerhalb kurzer Zeit in Bargeld oder Sichtguthaben umwandeln. Zu nennen sind: Termingelder von öffentlichen Haushalten, privaten Haushalten und Unternehmen mit einer Laufzeit von bis unter vier Jahren und Spareinlagen, die mit einer gesetzliche Kündigungsfrist ausgestattet sind.
http://www.informatik.tu-darmstadt.de/B ... index.html
Daneben existieren aber auch noch geldnahe Forderungen, die eine hohe Liquidität aufweisen, d.h. geldnahe Forderungen können sehr schnell in Geld umgewandelt werden. Sie zählen selbst allerdings nicht zum Geld einer Volkswirtschaft. Sie sind hier erwähnt, um eine Abgrenzung des Geldbegriffs zu veranschaulichen. Dies sind die Geldsurrogate, die Devisen, die Quasigeldbestände und das Geldkapital.
Geldsurrogate
Geldsurrogate, die auch als Hilfszahlungsmittel bezeichnet werden, sind von Nichtbanken geschaffene Dokumente. Sie werden im Zahlungsverkehr benutzt und sind auch allgemein üblich, jedoch müssen sie zur Erfüllung von ökonomischen Verpflichtungen nicht angenommen werden. Dies ist beispielsweise der Scheck. Um den Verkehr der Dokumente zu regeln, hat der Gesetzgeber strenge Rechtsvorschriften erlassen. Diese sollen dem Gläubiger eine gewisse Sicherheit geben, jedoch kann ein Wegfallen dieser Sicherheit keineswegs vermieden werden.
Devisen
Als Devisen bezeichnet man Guthaben bei einer ausländischen Bank, sowie Wechsel und Schecks, die auf eine fremde Währung lauten.
Quasigeld und Geldkapital
Quasigeld ist ein Begriff, der von der Deutschen Bundesbank geschaffen wurde. Er findet Verwendung für verzinsliche Guthaben von Nichtbanken bei Banken. Diese können nicht unmittelbar für Zahlungszwecke eingesetzt werden, lassen sich allerdings innerhalb kurzer Zeit in Bargeld oder Sichtguthaben umwandeln. Zu nennen sind: Termingelder von öffentlichen Haushalten, privaten Haushalten und Unternehmen mit einer Laufzeit von bis unter vier Jahren und Spareinlagen, die mit einer gesetzliche Kündigungsfrist ausgestattet sind.
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- petzlaff
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Und was genau willst du uns jetzt damit sagen - außer dass du uns die offizielle Definition von Quasigeld zitierst?
Hier geht es doch um "Quasigeld" und nicht um Quasigeld. Also - die Diskussion ist entbrannt über die allgegenwärtige Frage, ob niemals für den normalen Geldumlauf vorgesehene, als offiziell "getarnte" Münzemissionen im numismatischen Sinn sammelwürdig sind oder nicht.
LG
petzlaff
Hier geht es doch um "Quasigeld" und nicht um Quasigeld. Also - die Diskussion ist entbrannt über die allgegenwärtige Frage, ob niemals für den normalen Geldumlauf vorgesehene, als offiziell "getarnte" Münzemissionen im numismatischen Sinn sammelwürdig sind oder nicht.
LG
petzlaff
Liebe Grüsse
petzlaff
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Aber als ursprünglicher Anstoßer dieses Threads finde ich es doch hochinteressant, dass der Begriff Quasigeld schon anderweitig belegt ist und meinem damaligen Vorstoß somit der Boden entzogen ist.
Danke Dietemann!
Dann werde auch ich von nun an für die hinlänglich beschriebenen Objekte das Wort "Pseudomünzen" verwenden.
Herzliche Grüße,
vMadai
Danke Dietemann!
Dann werde auch ich von nun an für die hinlänglich beschriebenen Objekte das Wort "Pseudomünzen" verwenden.
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petzlaff hat geschrieben:Hier geht es doch um "Quasigeld" und nicht um Quasigeld.
Ja das stimmt. Die Anregung war, sich einen neuen Begriff auszudenken, wenn der ursprüngliche schon belegt ist und etwas anderes bedeutet.
Interessant fand ich auch das Wort Geldsurrogate, dass ich mit dem Begriff Token gleich gesetzt hätte.
Ich hatte gehofft, dass die Begriffe sauber von einander abzugrenzen sind und dann später so z.B. in Numispedia erläutert werden können.
Ja da war vMadai schneller.
Gruß Dietemann
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Genau so ist es.Lutz12 hat geschrieben:Die Kritiken in Richtung aller möglichen Staaten, die Pseudogeld ausgeben, ist sicher richtig, aber auch ein Deutsches 100 Euro-Stück ist in meinen Augen nichts anderes.
Die Spitzfindigkeiten, mit der man das eine zu medaillenartigen Ausgaben und das andere zu ja immerhin von offiziellen Stellen ausgegebenen Stücken deklariert ist nichts anderes, als das was die profitsüchtigen Ausgabestellen machen. Der Unterschied ist für mich lediglich derjenige der den Profit einsteckt - privat oder staatlich.
Die Abgrenzung des Sammelgebietes ist deshalb für mich eher eine persönliche Sache, als dass eine genau zu definierende Grenze existiert.
Auch ein Blick in die numismatische Vergangenheit der letzten Jahrhunderte klärt für mich das Problem nicht, eine Medaille im Talergewicht, ein Gedenktaler, ein Prämientaler etc. stellen immer wieder Grenzfälle dar.
Prächtig zusammengefasst
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Vollste Zustimmung meinrseits. Wer nicht sammeln kann ohne andere Sammler in ihrem Gebiet anzugreifen, ist ein schlechter Sammler. Vielleicht sogar einer der schlechtesten überhauptklaupo hat geschrieben: Und noch was - ich habe seinerzeit als Wemü-Sammler angefangen (sammle ich heute noch) und bin in einen Münzverein gegangen. Da hat man mir gesagt "Wie kann man nur sowas sammeln?" Dann hat man mir meine besseren Stücke für hübsche wertlose Sachen abgekocht, mir auf die Schulter geklopft und gesagt, ich werde das schon noch lernen. Im weiteren hat man sich über Nachwuchsmangel beklagt und ein paar Jahre später ist der Verein ausgestorben. RIP!
Ich finde euer elitäres Gerede hier hochgradig unangemessen. Ich nehme auch solchen Schrott in die Sammlung auf, wenn er mir gefällt, und ich diskreditiere keinen, wenn er sich einen brülleneden Hirschen im Muschelrahmen über das Sofa hängt. Das ist einfach eine Frage des persönlichen Geschmacks - nichts anders.
Gruß klaupo
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