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1 Mark= 238,5 g?
Verfasst: Sa 16.08.08 16:55
von Margrit0001
Hallo Münzsammler, etwas ratlos stehe ich folgendem Problem gegenüber:In einem Erlass über Strafverordnungen v. Clemens August v. Westfalen lese ich oft, dass bei "Brüchten" (geringfügigen strafbaren Hdlg.) eine Strafandrohung von einer Mark angegeben wird. Mir erscheint das sehr hoch, wenn ich die Köln.Mk. ansetze. Irgenwo habe ich aber auch von Mark= 8 g Silber gelesen. Wer kann mir denn da helfen? Vorab Danke.
Verfasst: Sa 16.08.08 18:57
von Margrit0001
meine natürlich 233,8 g, tschuldigung
Re: 1 Mark= 238,5 g?
Verfasst: Sa 16.08.08 19:57
von Gerhard Schön
Margrit0001 hat geschrieben:In einem Erlass über Strafverordnungen v. Clemens August v. Westfalen lese ich oft, dass ... eine Strafandrohung von einer Mark (Silber) angegeben wird.
Ich nehme mal an, dass es sich um den Kölner Kurfürsten Clemens August (von Bayern) handelt, der auch Landesherr im Herzogtum Westfalen war? In dieser Gegend gab es keine Währungseinheit mit dem Namen Mark, also kann es nur die (kölnische) Gewichtsmark (233.8 g) sein. Und falls die Strafe eine Mark Feinsilber ist, dann waren das 9 Speziesreichstaler, so viel ist das auch wieder nicht, wenn man Gesetze "bricht".
Verfasst: So 17.08.08 06:16
von Margrit0001
Danke sehr, Herr Schön, in unserem kleinen Münzvererin (Sauerland) muss ich über Kauf- Tauschkraft referieren und habe jetzt mehr Sicherheit. Meinen Sterbe-Do.-Gr. von Ansbach 1686 habe ich noch, erinnern Sie sich? Freundliche Grüße.
Verfasst: So 17.08.08 19:40
von payler
Verschoben -> Münzgeschichte!
Verfasst: Di 24.11.09 12:08
von SCOLONIA
Ist hier vielleicht nicht die Gewichts-Mark, sondern die Zähl-Mark gemeint? Dann wäre zu erklären: Eine Zähl-Mark sind 12 Schillinge (das aber ist zeitlich und regional verschieden) - ein Schilling sind 12 Pfennige. Somit meint die Strafandrohung von einer Mark die Zahlung von 144 Pfennigen.
scolonia