Schweiz verbietet mir den Münzverkauf -Bitte lesen

Asiaten und was sonst noch der Antike zuzuordnen ist

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indiacoins
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Beitrag von indiacoins » Fr 06.11.09 13:21

Hallo. Ebay hat heute erneut 2 Auktionen mit Antiken Stücken von mir unberechtigt gelöscht.
Ebay hat die Einstellgebühren für beide Auktionen einbehalten.Sprich nicht gutgeschrieben.-Ergänzung um 16:31: Angebotsgebühren wurden jetzt doch gutgeschrieben,werden nur nicht im Benutzermenüp angezeigt.

Ich hatte eine geschwärzte Kaufrechnung des Auktionshauses Wakeham sichtbar im Angebot.
Ich habe nun diese Auktionen einfach neu gestartet, allerdings nur ab 1 Euro, weil ich nicht erneut die hohen Gebühren bezahlen möchte.
Ich werde ab sofort( wenn das Forum es mir genehmigt), jede Schikane von ebay in dieser Sache veröffentlichen. So langsam reicht es mir!
Kopie der Originalnachricht von Ebay.

MC058 eBay-Angebot gelöscht: Archaeologische Funde (341120930)




Guten Tag indiacoins(*******),

Sie haben bei eBay folgendes Angebot bzw. folgende Suchanzeige eingestellt:

160375645298 - Persien, Quadruple - Fibel aus Gold ca.1250-900 v.Chr.
160375657899 - Sassaniden, ca. 200-600 n.Chr. Gold- Pendant - Biene


Ihr Angebot bzw. Ihre Suchanzeige verletzt jedoch den eBay-Grundsatz Archaeologische Funde und wurde deshalb beendet.


Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Angebote bzw Suchanzeigen, welche gegen rechtliche Vorschriften oder die eBay-Grundsätze verstoßen, nicht auf eBay eingestellt werden. Ihre eBay-Gebühren für diesen Artikel wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für diesen Artikel wurden von der Löschung informiert.

Es ist verboten, archäologische Funde auf eBay anzubieten, deren rechtmäßigen Erwerb und Besitz der Anbieter nicht nachweisen kann.

Insbesondere dürfen folgende Artikel nicht angeboten werden:

- antike Münzen, Waffen, Keramiken, Schmuck oder Werkzeuge
- sakrale Gegenstände
- Fossilien und Mineralien

Hinweis:

Nach den verschiedenen landesrechtlichen Regelungen ist der Finder archäologischer Funde verpflichtet, diese der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu melden und unter Umständen auszuhändigen. In den meisten Bundesländern gehen Funde automatisch in das Eigentum des jeweiligen Landes über.

Das Anbieten oder der Erwerb von archäologischen Funden kann daher straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Weitere Informationen zu diesem Grundsatz finden Sie unter:

http://pages.ebay.de/help/policies/artifacts.html


Möchten Sie uns ein Angebot melden, dass Ihrer Meinung nach unzulässig ist?

Gehen Sie dazu bitte auf eine eBay Seite und klicken dort auf den Link "eBay kontaktieren", der sich unten am Ende der Seite befindet.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, um uns derartige Hinweise zu senden. Eine zeitgerechte Bearbeitung ist dann nicht möglich.

Wichtiger Hinweis:
Wiederholtes Einstellen dieses oder ähnlicher Artikel sowie weitere Verstöße gegen die eBay-AGB, -Grundsätze oder geltendes Recht können den Ausschluss vom Handel auf eBay zur Folge haben.

Auf den folgenden Hilfeseiten können Sie sich über die eBay-Grundsätze zu unzulässigen Artikeln sowie über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren:

http://pages.ebay.de/help/sell/question ... items.html

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

eBay-Sicherheitsteam


Jetzt warte ich mal , was als Antwort auf meine Beschwerde kommt:
Ich bin gespannt, ob wiederauf das Schweizer-Kulturamt verwiesen werde. Von wo aus ich dann warscheinlich wieder zu Ebay geschickt werde.usw..?
Zuletzt geändert von indiacoins am Fr 06.11.09 16:21, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitrag von Locnar » Fr 06.11.09 13:44

Gruß
Locnar

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Beitrag von kuddlbutschi » Fr 06.11.09 21:08

hallo indiacoin,

ich kenne das problem aus eigener erfahrung....bei antiken gegenständen reicht die rechnung oder der auktionsnachweis nicht mehr aus.alles was nicht ein pedigree von einen landesarchäologen besitzt wird gnadenlos gestrichen....ich kenne viele verkäufer von antiken artefacten bei ebay,auch gewerbliche,denen es genauso ergangen musste,denn sie sind einfach nicht mehr da....eigentlich sind alle weg !!!! ich frage mich nur,wo und an wen verkaufen die jetzt ????auch international ist ebay für antike gegenstände ein friedhof geworden.

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Beitrag von indiacoins » Di 10.11.09 13:16

Antwort ist 2mal gekommen. 1. Antwort spare ich mir, da Maschinenantwort.

2. Antwort: Sagte aus, daß es Ebay wohl egal ist, daß ich ungerechtfertigt gelöscht worden wäre, trotz beigefügten Herkunftsnachweisen, trotz Einhaltung der Ebay AGB.
Ebay schreibt, daß sie manche Artikel eben unbegründet löschen.

Unterzeichnet vom selben Servicemitarbeiter, wie schon 6 Monate bevor.
Vielleicht gäbe es ja da mal eine Möglichkeit, sich gegen den Mitarbeiter zu beschweren?
Sehr geehrter Herr "+++",
vielen Dank für Ihre eMail. Sicherlich hatten Sie beim Einstellen Ihres Angebots die besten Absichten.

Wie wir Ihnen aber schon mitgeteilt haben, haben wir uns dazu entschlossen, diesen Artikel auf eBay nicht zuzulassen.


Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Angebots bestehen, behält sich eBay das Recht vor, Angebote auch ohne nähere Angaben von Gründen zu löschen.
Die angefallenen Gebühren für das beendete Angebot wurden Ihrem eBay-Verkäuferkonto gutgeschrieben. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen R....H....

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Beitrag von Locnar » Do 12.11.09 10:19

Hallo,

kurze Frage: Bist du bei Ebay auch Indiacoins?
Gruß
Locnar

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Beitrag von indiacoins » Do 12.11.09 11:11

Hallo,


kurze Antwort: Bin bei Ebay auch Indiacoins.
---------------------------
Gruß Kay

Ich verzichte auf die Hölle, wenn ich dort kein frisches Obst essen darf."Ich selbst"

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Beitrag von tomate » Fr 13.11.09 20:14

Hallo indiacoins. Habe Dich als Verkäufer gespeichert und heute auf Deine Auktionen geschaut. Habe mich gewunder,...
... und habe jetzt eine Antwort, warum bei Dir derzeit keine Auktionen laufen....

Mein Beileid...

Grüsse Thomas

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tomate
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Beitrag von tomate » Fr 13.11.09 20:16

Vieleicht sollte man eine Handelsforum gründen.... Mit Tauschmöglichkeiten ect.???

L.G. Thomas

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Beitrag von Strobo » Mi 23.12.09 19:14

Wenn ich das richtig lese haben die doch nur eine Vereinbarung mit der schweizerischen ebay www.ebay.ch
Also müsste es doch möglich sein die Artikel bei ebay.de und ebay.at zu verkaufen oder?

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