Schweiz verbietet mir den Münzverkauf -Bitte lesen
Verfasst: Fr 17.04.09 17:17
Schweiz verbietet mir den Münzverkauf -Bitte lesen
Hallo.
Folgendes ist mir seit gestern passiert. und wenn ich es nicht schwarz auf weiß hätte, dann würde ich mich selbst für bescheuert halten:
Ich habe vorgesternnacht 2 Lots in der Größe von 10 Stück und 30 Stück antike indische Münzen in einer Auktion Europa und Weltweit gestartet.
Es waren schlechterhaltene Stücke, die ich vor 5 Jahren selbst gekauft hatte und nun als Lot ab 1 Euro dem Höchstbieter vermacht hätte.
Ich habe sogar in die Beschreibung hineingeschreiben, wann und wo ich sie bei einem Auktionshaus legal erworben habe. Ausserdem bot ich den Käufern an, eine beglaubigte Kopie der Kaufrechnung zuzusenden.
Am nächsten Tag, bzw gesternmittag dann, bekam ich eine Meldung von Ebay, daß beide Auktionen gelöscht wurden, da man vermutet, daß ich diese Münzen illegal erworben hätte.
Daraufhin habe ich sofort auf diese Meldung geantwortet und eine beglaubigte Kopie meiner Kaufrechnung an Ebay gesendet.
In dieser Kaufrechnung stand auch drin, daß diese Münzen damals legal von Indien an mich geliefert wurden, daß diese Art Münzen für den Handel freigegeben worden sei.
(Mit dieser Rechnung mußte ich damals zum Zoll und da wurde nochmal geprüft, ob ich tatsächlich diese Münzen einführen dürfte.-Ja durfte ich. und bezahlt habe ich auch dafür die Einfuhrumsatzsteuer.)
Am Schluss meines Beschwerdeschreibens ich habe gefordert, daß sich Ebay bei mir entschuldigt, weil man mir unberechtigt die Auktionen gelöscht hatte.
Die Nachricht, welche ich dann heute darauf von Ebay Sicherheit bekommen habe, hat mich erst mal umgehauen:
" Sehr geehrter Herr bla bla..
Sie haben uns geschrieben, weil Sie nicht nachvollziehen können, warum wir Ihr Angebot gelöscht haben.
Gerne gebe ich Ihnen dazu weitere Informationen.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, wurden Ihre Angebote auf Aufforderung des Bundesamt für Kultur, Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Hallwylstrasse 15, CH-3003 Bern beendet."
Zitatende.
Also kurz: eine Schweizer Behörde hat aufgefordert, daß ich (hier in Deutschland) meine legal erworbenen indischen Antikmünzen nicht mehr bei Ebay verkaufen darf.
So, daraufhin habe ich die Schweizer Botschaft in Berlin angerufen und gefragt ob das ein Aprilscherz sei?
Die hatten keine Ahnung, sagten aber-Deutsches Handels-Recht( also Verkäufe innerhalb von Deutschland usw.) geht uns nichts an.
Dann habe ich das genannte Bundesamt in der Schweiz angerufen.
Dort wurde ich in die Rechtsabteilung weitergeleitet.
Auskunft, ja ist möglich, daß man die Löschung gefordert hätte, wüßte man jetzt aber nicht( ist ja auch schon 1 Tag her)
Jetzt soll ich bis Montag abwarten, bis sich ein Beamter des schweizer Kulturamtes bei mir meldet, um die Sache zu besprechen.
Also ich bin total vom Hocker.
Was bilden sich die schweizerischen Behörden ein? Ich bin Deutscher und wohne in Deutschland. Was haben die mit meinen indischen Münzen zutun???
Was sagt Ihr dazu?
Hallo.
Folgendes ist mir seit gestern passiert. und wenn ich es nicht schwarz auf weiß hätte, dann würde ich mich selbst für bescheuert halten:
Ich habe vorgesternnacht 2 Lots in der Größe von 10 Stück und 30 Stück antike indische Münzen in einer Auktion Europa und Weltweit gestartet.
Es waren schlechterhaltene Stücke, die ich vor 5 Jahren selbst gekauft hatte und nun als Lot ab 1 Euro dem Höchstbieter vermacht hätte.
Ich habe sogar in die Beschreibung hineingeschreiben, wann und wo ich sie bei einem Auktionshaus legal erworben habe. Ausserdem bot ich den Käufern an, eine beglaubigte Kopie der Kaufrechnung zuzusenden.
Am nächsten Tag, bzw gesternmittag dann, bekam ich eine Meldung von Ebay, daß beide Auktionen gelöscht wurden, da man vermutet, daß ich diese Münzen illegal erworben hätte.
Daraufhin habe ich sofort auf diese Meldung geantwortet und eine beglaubigte Kopie meiner Kaufrechnung an Ebay gesendet.
In dieser Kaufrechnung stand auch drin, daß diese Münzen damals legal von Indien an mich geliefert wurden, daß diese Art Münzen für den Handel freigegeben worden sei.
(Mit dieser Rechnung mußte ich damals zum Zoll und da wurde nochmal geprüft, ob ich tatsächlich diese Münzen einführen dürfte.-Ja durfte ich. und bezahlt habe ich auch dafür die Einfuhrumsatzsteuer.)
Am Schluss meines Beschwerdeschreibens ich habe gefordert, daß sich Ebay bei mir entschuldigt, weil man mir unberechtigt die Auktionen gelöscht hatte.
Die Nachricht, welche ich dann heute darauf von Ebay Sicherheit bekommen habe, hat mich erst mal umgehauen:
" Sehr geehrter Herr bla bla..
Sie haben uns geschrieben, weil Sie nicht nachvollziehen können, warum wir Ihr Angebot gelöscht haben.
Gerne gebe ich Ihnen dazu weitere Informationen.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, wurden Ihre Angebote auf Aufforderung des Bundesamt für Kultur, Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Hallwylstrasse 15, CH-3003 Bern beendet."
Zitatende.
Also kurz: eine Schweizer Behörde hat aufgefordert, daß ich (hier in Deutschland) meine legal erworbenen indischen Antikmünzen nicht mehr bei Ebay verkaufen darf.
So, daraufhin habe ich die Schweizer Botschaft in Berlin angerufen und gefragt ob das ein Aprilscherz sei?
Die hatten keine Ahnung, sagten aber-Deutsches Handels-Recht( also Verkäufe innerhalb von Deutschland usw.) geht uns nichts an.
Dann habe ich das genannte Bundesamt in der Schweiz angerufen.
Dort wurde ich in die Rechtsabteilung weitergeleitet.
Auskunft, ja ist möglich, daß man die Löschung gefordert hätte, wüßte man jetzt aber nicht( ist ja auch schon 1 Tag her)
Jetzt soll ich bis Montag abwarten, bis sich ein Beamter des schweizer Kulturamtes bei mir meldet, um die Sache zu besprechen.
Also ich bin total vom Hocker.
Was bilden sich die schweizerischen Behörden ein? Ich bin Deutscher und wohne in Deutschland. Was haben die mit meinen indischen Münzen zutun???
Was sagt Ihr dazu?