Dann "G" wie Groningen: Ein recht seltenes, frühes Cu-Ratszeichen (ca 1540/50) in einer bis dato unbeschriebenen Variante (vgl. Puister 1.901/902; 17 mm, 1,11 g).
In der Stadt Groningen, wie auch in anderen Städten, war es üblich, den Ratsmitgliedern und Bürgermeistern, die an Ratssitzungen teilnahmen, Anwesenheitsmarken zu geben. Diese Zeichen konnten im Weinhaus der Stadt für Wein (und vielleicht Bier?) ausgegeben werden. Wer diese so genannten Ratszeichen oder „Blei“, wie sie im Volksmund genannt wurden, in Zahlung nahm, konnte sie beim Stadtkämmerer gegen normales Tagesgeld einlösen. Zumindest in Groningen konnte man damit auch die städtischen Abgaben und Mieten bezahlen.
In der alltäglichen Praxis erfüllten diese Zeichen also die Rolle eines von der Stadt garantierten Treuhandgeldes und zirkulierten als „Währung“ in der Stadt (und wahrscheinlich auch in der Umgebung), zumindest für das Jahr 1577 ist dies belegt. 1543 wurden Ratsmünzen in bescheidener Zahl unter anderem vom Wirt des „Hamburgerbierhuis“ in Groningen und einem Baumeister aus Lewerden abgegeben, so dass der Schluss nahe liegt, dass diese Ratspräsenzen schon damals als Zahlungsmittel im Umlauf waren. Vor 1543 gibt es keine Belege.
Die Ratszeichen konnten bei der Stadtkasse in reguläres Geld umgetauscht werden. In den Jahren 1543 und 1586 waren sie drei Groninger Stuiver wert (in der Herstellung kosteten sie weniger als 1 Stuiver), aber seit dem 1.9.1601 nur noch zwei brabantische Pfennige. Durch Ratsbeschluss vom 9.5.1609 wurden die Ratszeichen abgeschafft.
Man kann diese Zeichen zu Recht als eine sehr frühe städtische Treuhandwährung betrachten. Der große Unterschied zwischen dem Wert der Zeichen und dem inneren Wert erklärt auch die Herstellung von gefälschten Ratsmarken, über die der Rat der Stadt Groningen mit seinen Kollegen in Bremen korrespondierte, wo die Witwe von Pawel de Witten einen „Vattken“ voll davon besaß, aber nicht wusste, was sie waren.
In ihrem Schreiben vom 23.4.1601 an Bremen fügen die Groninger Ratsherren ein echtes Zeichen bei, auf dem steht: „de rechte voer dit mael noch ganck hebbende voer drie blancken“.
(Quelle: A.T. Puister: Groningse Stedelijke Munten, Jaarboek voor Munten- en Penningkunden, 73(1986) S.5-72 und Max v. Bahrfeldt: Raedtsteken der Stadt Groningen von 1591, Jaarboek Munt- en Penningkunde, 1914, S. 130-143).