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Nachweis geerbter Münzen
Verfasst: Mi 11.01.06 14:34
von buster
Vor einiger Zeit erbte ich die Münzsammlung meines Vaters. In einem Gespräch mit einem Münzhändler machte mich dieser darauf aufmerksam, daß ich (ähnlich wie die Münzhändler nach EU-Recht einen Nachweis erbringen müssen,woher die Münze stammt,die sie veräußern) nachweisen müsse, woher die Münzen stammen und daß sie nicht dem deutschen Kulturgut entzogen worden sind.
Wer weiß genaueres über diesen Sachverhalt?
Gruß buster
Verfasst: Mi 11.01.06 19:52
von Karsten
Und was passiert wenn ich keinen Nachweis erbringen kann ? Z.B. bekomme ich auf Münzbörsen keinerlei Rechnungen zu den erworbenen Stücken.
Verfasst: Mi 11.01.06 20:39
von Zwerg
@buster
Das ist absoluter Blödsinn. Das Unidroit Abkommen hat die Bundesregierung bisher nicht ratifiziert. Der Münzhändler weiß absolut nicht, worüber er redet.
Eine Stellungnahme des Verbandes Deutscher Münzhändler zu dieser (leider recht unerfreulichen) Situation hier:
http://www.vddm.de/frame.htm
Und dann unter Nachrichten nachsehen
Grüße
Zwerg
Nachweis geerbter Münzen
Verfasst: Do 12.01.06 09:49
von buster
Hallo Zwerg,
ganz herzlichen Dank für die prompte Antwort. Ich drucke gerade den Kommentar aus, werde ihn mir in Ruhe zu Gemüte führen und ohne Bedenken meine Münzen zeigen.
Gruß buster