Zugriffsbeschränkung bei ebay

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mumde
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Zugriffsbeschränkung bei ebay

Beitrag von mumde » So 04.02.07 22:10

Ich sah mir eben bei ebay das Angebot von feinsilberkatze an: Im Augenblick werden 50 Objekte angeboten, 31 Taler, alle falsch und mit dem Hinweis: „Da ich mich mit Münzen nicht auskenne, .... biete ich diese Münze als Nachprägung/Fälschung/Kopie an.“ Das ist zwar nach den deutschen Gesetzen verboten, da das Gesetz für Nachprägungen und Kopien eine vertiefte Punze fordert, aber das kümmert niemanden. Die restlichen 19 Objekte sind Göde-Kopien deutscher Orden. Für ebay ist das eine ganz normale, nur besonders umfangreiche Zusammenstellung der gängigen Fälschungen.

Ich schreibe diesen Beitrag aus einem anderen Grund. Eine der Göde-Kopien, der preußische Kronenorden von 1861, hat einen Preis in US-Dollar, während alle anderen in Euro ausgepreist sind. Als ich den Kronenorden anklickte, erschien folgender Text:
„Liebes eBay-Mitglied,
Leider wurde der Zugriff auf diese spezielle Kategorie oder diesen speziellen Artikel auf Grund gesetzlicher Bestimmungen in Ihrem Heimatland gesperrt. Auf Grundlage unserer Gespräche mit betroffenen Regierungsbehörden und Mitgliedern der eBay-Gemeinschaft haben wir diese Maßnahmen ergriffen, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass ungeeignete Artikel angezeigt werden. Bedauerlicherweise verhindern diese Grundsätze möglicherweise den Zugriff auf Artikel, die nicht gegen Gesetze verstoßen. Wir arbeiten zurzeit an weniger restriktiven Alternativen. Wir möchten uns bei Ihnen für etwaige daraus entstandene Unannehmlichkeiten entschuldigen und hoffen, dass Sie andere interessante Artikel bei eBay finden.“

Hat jemand eine Idee, weshalb der Anblick einer in Deutschland von der Firma Göde hergestellte Kopie eines preußischen Kronenordens 1861 für mich ungeeignet sein könnte, während ich die Kopien der bayerischen und sächsischen Orden sehen darf?
Gruß mumde

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg » So 04.02.07 22:43

Hallo mumde,

es kann sich nur um die Beschreibung handeln, andere US-Artikel lassen sich anklicken. Möglicherweise ergendetwas NS-artiges.

Aber bei ebay wundere ich mich über gar nichts mehr, ebenso bei paypal.

Grüße
Zwerg
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Nikolausi
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Beitrag von Nikolausi » So 04.02.07 23:13

PN
Suche: Alte Auktionskataloge
Römische Republik, Pfaleristik

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg » So 04.02.07 23:18

Könnte ich (oder das Forum) die PN bitte auch haben! oder ist es ein Staatsgeheimnis - wir lernen alle gerne

Nichts für ungut

Grüße
Zwerg
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mumde
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Beitrag von mumde » Mo 05.02.07 00:10

Hallo Zwerg, in der PN ging es um einen Tip, wie ich mir den Kronenorden von 1861 trotzdem ansehen könnte.

Das für mich immer noch Erstaunliche ist aber eben, daß man bei ebay mit dem massenhaften Einstellen ungekennzeichneter, aus Rußland importierter Talerfälschungen hemmungslos gegen die deutschen Gesetze verstoßen darf, während mir als gesetzestreuem Bürger verboten wird, etwas völlig Legales zu tun
Gruß mumde

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Beitrag von wpmergel » Mo 05.02.07 14:40

Das ist bei ebaY leider gängige Praxis - es wird bei wenigen prägnanten Auktionen so getan, als ob ebaY ein Hüter von Recht und Moral im deutschen Netz sei. Zeigt man aber eindeutige Gesetzesverstöße an, wird man mit halbgaren Textbausteinen so lange vertröstet, bis die Auktion gelaufen ist. EbaY hat dann Provisionen generiert und läßt die Bieter dann allein.
Man sollte solche Auktionen direkt bei der Staatsanwaltschaft melden - aber ob dann etwas passiert? Wir sollten es mal versuchen.
Herzliche Grüße aus Waldeck
Wolfgang M.

www.Waldecker-Münzen.de
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Beitrag von KarlAntonMartini » Mo 05.02.07 15:09

Angriffe auf die herrschende Religion wurden schon immer stärker bestraft als individueller Beschiß. Seitdem die klassischen Religionen (außer dem Islam) ihre Machtpositionen geräumt haben, ist an deren Stelle die geltende Zivilreligion getreten. Hoffentlich begreifen es noch rechtzeitig genügend Leute, daß auch so ein Weg in de Totalitarismus führt. - Die Staatsanwaltschaften würden sich vermutlich nicht besonders anstrengen, das sog. Nebenstrafrecht fristet ein Schattendasein, solange nicht wirtschaftlich starker Einfluß geltend gemacht wird. Die dargestellte Problematik könnte aber von einem Münzhändler als Wettbewerbsverstoß verfolgt werden. Grüße, KarlAntonMartini
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